BMG, BMASK und AGES kooperieren bei Information der Bevölkerung über gefährliche Produkte
Utl.: BMG, BMASK und AGES kooperieren bei Information der
Bevölkerung über gefährliche Produkte =
Wien (OTS) - Das Gesundheitsministerium (BMG), das
Konsumentenschutzministerium (BMASK) und die Agentur für Gesundheit
und Ernährungssicherheit (AGES) kooperieren ab sofort bei der
Information der Bevölkerung über gefährliche Produkte. Über nur eine
Plattform (www.produktwarnungen.at) und die neue Smartphone-App
können sich Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und rasch über
Sicherheitsprobleme bei Lebensmitteln und Produkten des täglichen
Lebens informieren. ****
Lebensmittel in Österreich sind heutzutage so sicher wie nie zuvor.
Auch das Sicherheitsniveau von Non-Food-Produkten ist in der EU und
in Österreich zweifelsfrei hoch. Dennoch können Sicherheitsprobleme
nicht gänzlich ausgeschlossen werden. "Es ist daher wichtig, dass die
Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich so rasch wie möglich
informiert werden, wenn es doch einmal zu Problemen kommt", betont
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser.
Bereits seit 2010 informiert die Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit AGES im Auftrag des Bundesministeriums für
Gesundheit auf der Plattform www.produktwarnungen.at über
Produktrückrufe bei Lebensmitteln, Kinderspielzeug, Arzneimitteln und
Medizinprodukten. Seit September 2015 veröffentlicht die AGES auf
ihrer Plattform nun auch alle Rückrufe von Produkten des täglichen
Lebens, wie zum Beispiel Artikel aus den Bereichen Haushalt, Sport
oder Bekleidung. Durch die Konzentration einschlägiger
Produktwarnungen können sich Verbraucherinnen und Verbraucher nun
einfach und rasch nicht nur über Sicherheitsprobleme bei
Lebensmitteln, sondern auch bei anderen Produkten des täglichen
Lebens informieren.
"Bemerkenswert ist, dass die Rücklaufquote bei Rückrufen von
einfachen, billigen Massenprodukten trotz Inseraten, Plakaten in
Geschäften und Veröffentlichungen auf Firmenwebsites meist deutlich
unter 10 Prozent liegt", so Konsumentenschutzminister Rudolf
Hundstorfer: "Oft kommt die Information nicht zu den Verbrauchern und
Verbraucherinnen oder sie wird nicht ernst genommen. Umso wichtiger
ist eine umfassende, rasche und einfache Information der
Öffentlichkeit."
Was ist ein Produktrückruf?
Unter diesem Begriff veröffentlicht die AGES Informationen, die ein
Hersteller/Vertreiber bereits veröffentlicht hat. Die
Eigenverantwortung des Unternehmens ist in der Verordnung (EG) Nr.
178/2002 ("General Food Law") als zentrales Element zur
Gewährleistung der Sicherheit von Lebensmitteln ausgewiesen und im
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG)
festgeschrieben. Die unverzügliche Einleitung von Gegenmaßnahmen wie
die Rückholung vom Markt und die Information der VerbraucherInnen ist
ein wesentlicher Teil dieses EU-weit gültigen Konzepts. Das
Produktsicherheitsgesetz 2004 wird vom Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz vollzogen. Es verpflichtet
Unternehmen, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen bzw.
nötigenfalls Schritte zur Gefahrenabwehr zu treffen.
Die Information der Bevölkerung erfolgt unter dem Oberbegriff
"AGES-Produktwarnungen" mittels Veröffentlichung auf der Website
www.produktwarnungen.at sowie über Social Media. KonsumentInnen
können einen eigenen Newsletter zu Produktwarnungen abonnieren oder
die neue Smartphone-App für iPhone und Android auf der Website
herunterladen. Beides ist gratis. Diese Serviceleistung der AGES zum
Nutzen der VerbraucherInnen ist jedoch ohne Anspruch auf
Vollständigkeit.
Informationen zu Produktrückrufen stehen in folgenden Kategorien zur
Verfügung: Lebensmittelkontaktmaterialien, Lebensmittel,
Kindernahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Spielzeug, Kosmetik,
Arzneimittel, Medizinprodukte, Werkzeug & Bastelzubehör, Freizeit &
Sport, Haushalt & Mobiliar sowie Bekleidung & Accessoires.
An wen können sich KonsumentInnen bei Problemen wenden?
Wenn KonsumentInnen ein Problem mit Lebensmitteln, Geschirr,
Kosmetika oder Spielwaren haben, können sie sich an die amtliche
Lebensmittelaufsicht ihres Bundeslandes wenden. Die
Lebensmittelaufsicht ist in den Bezirkshauptmannschaften bzw.
Magistraten angesiedelt. Dort wird ein Protokoll erstellt und das
betreffende Produkt wird zur Untersuchung gebracht. Beobachtungen
oder Unfälle mit gefährlichen Verbraucherprodukten wie zum Beispiel
Bekleidung, Mobiliar, Kinder-, Freizeit- und Sportartikel oder
Werkzeug und Bastelzubehör können über eine
"Produktsicherheitsmeldung" oder formlos per Mail an
produktsicherheit@sozialministerium.at gemeldet werden. In beiden
Fällen entstehen den KonsumentInnen keine Kosten.
"Da bei akuter Gefahr für die Gesundheit die zeitnahe Information der
Bevölkerung notwendig ist, hat die AGES für derartige Fälle einen
Bereitschaftsdienst eingerichtet. Wir können 24 Stunden am Tag,
sieben Tage in der Woche mit einer Warnung beauftragt werden", hält
Wolfgang Hermann, Geschäftsführer der AGES, abschließend fest.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BMG