• 25.09.2015, 10:02:05
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ANSCHOBER: Kommt TTIP, dann wackelt das hart erkämpfte GVO-Verbot

Neue Studie der JKU Linz deckt Gefahren auf.

Utl.: Neue Studie der JKU Linz deckt Gefahren auf. =

Linz (OTS) - In einer aktuellen Studie hat das Institut für
Umweltrecht der JKU(Prof.in Erika Wagner) im Auftrag von LR Rudi
Anschober die möglichen Auswirkungen des Transatlantischen
Freihandelsabkommens TTIP auf den Bereich Gentechnik untersucht, in
dem Oberösterreich als Initiator der "Allianz der gentechnikfreien
Regionen" maßgeblich am nun durchgesetzten Selbstbestimmungsrecht
beim GVO-Anbau war.
Vor dem Hintergrund, dass über die aktuellen Verhandlungen nur
teilweise Informationen vorliegen, kommt die Studie zu klaren
Aussagen, welche Risiken durch TTIP im Bereich Gentechnik
grundsätzlich bestehen.
Die Studienautorinnen: "Kommt es im Rahmen von TTIP zu einer Einigung
in diesen Themenbereichen, so kann davon ausgegangen werden, dass das
auf europäischer Seite eine Absenkung des Schutzniveaus nach sich
ziehen wird."
Im Bereich der Gentechnik liegen nämlich EU und USA von den
regulatorischen Ansätzen her besonders weit auseinander:
Der zentrale Unterschied besteht zwischen dem risikobasierten Ansatz
der USA vs. dem europäischen Vorsorgeprinzip. So werden in den USA
gentechnisch veränderte Pflanzen bis zum Beweis des Gegenteils als
sicher angesehen. In der EU hingegen wird die Unsicherheit im Rahmen
der Risikobewertung und des Zulassungsverfahrens berücksichtigt.
Weiters kommen noch eklatante Unterschiede bezüglich
Kennzeichnungspflicht, Schutz der GVO-freien Landwirtschaft,
Handhabung der Risiken neuer GVO-Technologien u.v.m. hinzu:
So gibt es in den USA keine verpflichtende Kennzeichnung. TTIP darf
die EU-Vorhaben zur Ausweitung der Kennzeichnungspflicht (zB
hinsichtlich Fütterung mit GVO-Futtermitteln) nicht unterbinden.
Ebenso gibt es in den USA keine Regeln zum Schutz der
gentechnikfreien Landwirtschaft. Die EU-Mitgliedstaaten können
hingegen geographische Anbaubeschränkungen z.B. aus umweltpolitischen
Zielen, wegen Koexistenzerwägungen oder agrarpolitischer
Zielsetzungen festlegen. Der bisherige Entwurf des entsprechenden
Kapitels im TTIP trägt dem nicht ausreichend Rechnung.
Auch neue Techniken wie sog. Gen-Scheren, die in der EU aktuell eher
als Genmanipulation angesehen werden, könnten durch TTIP Einzug
halten - weil sie im USA-System solange zugelassen wären, bis sie
sich als gefährlich erweisen.
Einen weiteren Gefahrenpunkt zeigt die Studie bei der
Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten auf: Es braucht
eine klare Zuordnung der von TTIP erfassten Inhalte zu den jeweiligen
Kompetenzen. Ansonsten würde die EU aufgrund ihrer Außenhaftung für
den gesamten Vertragsinhalt Druck auf die Mitgliedstaaten auch in
Bereichen ausüben, die aus der mitgliedstaatlichen Kompetenz stammen.
TTIP darf an dem mühsam errungenen Selbstbestimmungsrecht der
Mitgliedstaaten in Sachen GVO-freier Zonen nichts verändern.
LR Anschober warnt zusammenfassend: "Die Studie zeigt klar die
Gefahren von TTIP für den GVO-Bereich auf. Wir haben von
Oberösterreich mit der Allianz der GVO-freien Regionen aus jahrelang
für ein GVO-Selbstbestimmungsrecht gekämpft - dieses hart erkämpfte,
hohe Schutzniveau darf im Bereich GVO durch TTIP nicht wieder
aufgeweicht werden! Die EU darf sich nicht zu einem System mit
risikobasiertem Ansatz bei der Zulassung von GVO im Rahmen einer
transatlantischen Investitionspartnerschaft verpflichten lassen."
Anschober zieht daher einen klaren Schluss: "Hände weg von TTIP!
Dieses Abkommen könnte jahrelange harte Arbeit zum Schutz von Umwelt
und Mensch vor Gentechnologie zunichte machen. Die Verhandlungen
müssen abgebrochen werden!"

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