• 22.09.2015, 11:44:33
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  • OTS0116 OTW0116

Mitterlehner: Novelle des Universitätsgesetzes im Ministerrat beschlossen

Moderne Rahmenbedingungen verbessern Qualität an Universitäten - Durchlässigere Karrierewege, Verlängerung der Zugangsregelungen und klare Vorgaben für universitäre Gremien

Utl.: Moderne Rahmenbedingungen verbessern Qualität an Universitäten
- Durchlässigere Karrierewege, Verlängerung der
Zugangsregelungen und klare Vorgaben für universitäre Gremien =

Wien (OTS/BMWFW) - "Wir setzen das Regierungsprogramm im
Wissenschaftsbereich konsequent um und schaffen moderne rechtliche
Rahmenbedingungen. Mit dieser Novelle geben wir hochqualifiziertem
Wissenschaftspersonal mehr Entfaltungsmöglichkeiten, stärken die
Rolle der universitären Gremien und verbessern die Studienqualität",
sagt Vizekanzler und Wissenschaftsminister Reinhold Mitterlehner
anlässlich des heutigen Ministerratsbeschlusses der Novelle zum
Universitätsgesetz (UG). Künftig können außerordentliche und
assoziierte Professorinnen durch ein vereinfachtes Verfahren auf
Basis internationaler Qualitätsstandards zu ordentlichen Professoren
berufen werden. Damit werden längerfristig durchgängige Karrierewege
bis zur Professur ermöglicht. Zudem erhalten mehr jüngere
Wissenschaftler Mitsprache in der Professorenkurie. Grundsätzlich
könnten rund 3.300 Personen von dieser Regelung profitieren (2.300
Universitätsdozent/innen, ca. 480 assoziierte Professor/innen sowie
ca. 560 Assistenzprofessor/innen).

Die Auswahl und die Stellenfestlegung erfolgt durch den Rektor, unter
Einbindung der Professoren, des Senats, des Arbeitskreises für
Gleichbehandlungsfragen und der Studierenden. Neben der vereinfachten
Professur werden auch bestehende Befristungsregelungen
(Kettenverträge) präzisiert und flexibler gestaltet. "Wir schaffen
durchgängige Karrieremöglichkeiten von der Assistenten- bis zur
Professorenstelle und etablieren ein Tenure Track-Modell nach
internationalem Vorbild. Wir wollen die Besten fördern und vor allem
langfristig im System halten", so Mitterlehner. Die UG-Novelle
schafft auch klare Vorgaben für universitäre Gremien. So wird es für
ehemalige Rektoratsmitglieder künftig eine Cooling-Off-Phase für vier
Jahre vor dem Wechsel in den Universitätsrat geben, zudem wird
erstmals eine Vergütungsobergrenze für die Mitglieder dieses Gremiums
eingeführt. Die Obergrenze wird durch Verordnung festgelegt, dabei
wird auch die Größe, Budgetlage und Studierendenzahl der Universität
berücksichtigt. " Diese Regelungen geben den Universitäten und ihren
Gremien rechtliche Sicherheit, schaffen bessere Vergleichbarkeit und
sichern eine angemessene Entlohnung der Tätigkeit", so Mitterlehner.

Langfristige Planungssicherheit bei Zugangsregelungen und
StEOP

Mit der UG-Novelle werden auch die bestehenden Zugangsregelungen in
den fünf besonders stark nachgefragten Studien (Architektur,
Biologie, Informatik, Pharmazie, Wirtschaft) sowie den Medizinischen
Studien (Human-, Zahn- und Veterinärmedizin) sowie Psychologie und
Kommunikationswissenschaften bis zum Jahr 2021 verlängert. Erstmals
werden alle zugangsgeregelten Studien sowie die Studien-, Eingangs-
und Orientierungsphase (StEOP) einheitlich geregelt. "Die
Weiterführung der Zugangsregelungen verbessert die
Betreuungssituation in den Massenfächern und schafft langfristige
Planungssicherheit für Studierende und Universitäten. Wir wollen die
Studienströme besser auf die verfügbaren Fächer verteilen und einen
offenen aber nicht beliebigen Studienzugang schaffen", so
Mitterlehner.

Änderungen gibt es auch bei der StEOP, die künftig einen Umfang von 8
bis 20 ECTS-Punkten aufweisen muss. Gleichzeitig haben Studierende
die Möglichkeit, Kurse vorzuziehen, um diese bereits vor Abschluss
der StEOp zu absolvieren (je nach Curriculum bis zu 22 ECTS). Damit
werden die entsprechenden Experten-Empfehlungen, unter anderem vom
Wissenschaftsrat, dem Rechnungshof und dem IHS, umgesetzt. Zudem
werden auch das Einsichtsrecht in Beurteilungsunterlagen und die
Auswertungsprotokolle von Aufnahmeverfahren ausgeweitet.

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