• 18.09.2015, 13:15:37
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Aktion „Wir testen rauchfrei“ bestätigt: Es bleibt noch viel zu tun!

Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien fordert Rechtssicherheit für Wiener Gastronomen

Utl.: Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien fordert
Rechtssicherheit für Wiener Gastronomen =

Wien (TP/OTS) - Eine Woche lang wurde es freiwillig getestet, das ab
2018 geltende Rauchverbot in der Wiener Gastronomie. Von 7. bis 12.
September 2015 führte die Fachgruppe Gastronomie der
Wirtschaftskammer Wien die Aktion "Wir testen rauchfrei" durch, um
Antworten auf viele noch ungeklärte Fragen zu erhalten.
"Es liegen drei spannende Wochen hinter uns. Alleine die Ankündigung
der Aktion "Wir testen rauchfrei" hat zu vielfältigen Reaktionen
geführt. Es freut mich sehr, dass rund 250 Gastronomiebetriebe, die
ihren Gästen derzeit noch das Rauchen ganz oder teilweise in ihren
Räumlichkeiten gestatten können, freiwillig an der Aktion
teilgenommen haben. Das beweist eine große Portion an Mut, da ein
komplettes Rauchverbot so gut wie immer mit Einnahmeneinbußen und
Anrainerproblemen einhergeht, wie die Aktion rückblickend gesehen
auch gezeigt hat. In diesem Sinne ein großes "Dankeschön" an alle
Kolleginnen und Kollegen, die aktiv mitgemacht haben", so Peter
Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie Wien.

Rauchen vor dem Lokal - Anzeigen vorprogrammiert

Gastronomie-Obmann Dobcak zeigt aber auch Verständnis für Betriebe,
die sich nicht getraut haben, an dieser Aktion teilzunehmen. "In den
kritischen Bereichen in der Innenstadt, im Besonderen im Bereich
Lugeck und in der Sonnenfelsgasse, habe ich nach Rücksprache mit der
zuständigen Polizeidienststelle den Kolleginnen und Kollegen trotz
großem Interesse empfohlen, an der Aktion nicht teilzunehmen. Die
Polizei hätte bei Beschwerden Anzeigen erstattet und von ihrem
Wegweiserecht Gebrauch gemacht. Das wollte ich - im Sinne der
betroffenen Gastronomen - nicht riskieren. Aber schon diese Reaktion
hat für mich die Testwoche mehr als gerechtfertigt, denn sie hat
gezeigt, dass besonders in der Innenstadt und in kritischen
Wohnbezirken noch einiges zu tun ist, um die Interessen der
Gastronomen zu schützen", so Dobcak.

Reaktionen der Gäste

Unterschiedlich waren die Reaktionen der Gäste auf das temporäre
Rauchverbot. Einige Besucher beugten sich dem Rauchverbot, andere
Gäste stornierten ihre Reservierungen und entschieden sich für ein
anderes Lokal, wo es die Möglichkeit zum Indoor-Rauchen gab. Erfreut
war so gut wie kein Gast über das Rauchverbot, welches oftmals mit
"Da geht ja die ganze Gemütlichkeit verloren" kommentiert wurde.

Forderung nach einem "Outdoor-Raucherpaket"

Wenn die Rauchmöglichkeit im Lokal fehlt, ist es aber so gut wie
immer der Wunsch der Gäste, auch ihre Getränke mit hinaus nehmen zu
dürfen. Dies ist außerhalb der Schanigartensaison derzeit aber
gesetzlich verboten. "Ohne Tische haben die Gäste aber keine
Möglichkeit, die Gläser abzustellen. Natürlich entsteht durch Raucher
vor dem Lokal auch ein gewisser Geräuschpegel, da nicht nur Raucher,
sondern auch Nichtraucher vor das Lokal wandern. Und weiters gibt es
auch im Freien eine gewisse Geruchsbelästigung durch den
Zigarettenrauch für die Umgebung, sprich die Anrainer", so Dobcak.
Deshalb fordert Gastro-Obmann Dobcak ein umfassendes
"Outdoor-Raucherpaket". "Die Aktion hat gezeigt, wie wichtig es ist,
rechtzeitig für faire Rahmenbedingungen rund um das Rauchverbot ab
Mai 2018 zu sorgen. Es kann nicht sein, dass unsere Mitglieder für
Lärm- und Geruchsbelästigung vor ihrem Lokal verantwortlich gemacht
werden. Wir fordern daher eine Anpassung der §§ 74 und 113 der
Gewerbeordnung", so Dobcak.

Schanigärten und Rauchertische auch in der kalten Jahreszeit
und das Thema Sperrstunde

Ein weiterer Ansatz, um das Problem zu lösen, wäre eine
Liberalisierung der Gesetzgebung in Hinblick auf die
Schanigartensaison, wie sie die Wirtschaftskammer Wien seit längerem
fordert. Denn in Schanigärten könnten die Gastronomen ihren
rauchenden Gästen auch außerhalb der Saison ein angenehmes Ambiente
bieten. "Noch ist Zeit - das völlige Rauchverbot tritt ja am 1. Mai
2018 in Kraft. Bis dahin müssen für die Gastronomiebetriebe
Rahmenbedingungen gelten, die ihnen ein erfolgreiches Wirtschaften
und ihren Gästen ein angenehmes und genussvolles Ambiente ermöglicht.
Dafür setzten wir uns vehement ein!", so Gastrovertreter Dobcak.

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