- 15.09.2015, 21:08:53
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Haushaltsgeräte: EU-Kommission will Energiesparen forcieren
Wirtschaftsfreundliche Emissionsminderung in der Industrie außerdem Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats
Utl.: Wirtschaftsfreundliche Emissionsminderung in der Industrie
außerdem Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats =
Wien (PK) - Ob Staubsauger oder Waschmaschine, Fernsehgerät, Lampen
oder Kühlschrank - die Energieeffizienz der Haushaltsgeräte hat sich
in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt. Kaum noch sind
Produkte im Umlauf, die Pickerl der Energiestufen "C" oder "D" als
Stromfresser ausweisen. Dass energiesparende Geräte häufiger
hergestellt werden, führt die Europäische Kommission nicht zuletzt
auf die verpflichtende Kennzeichnung des Energieverbrauchs bei
Haushaltsgeräten zurück. Zur leichteren Unterscheidung der
Produktqualität auch in den "A"-Stufen brauche es nunmehr neue
Kennzeichnungsvorschriften für Angaben zum Energieverbrauch, folgert
die Kommission. Nötig sei eine Aktualisierung der bislang
uneinheitlich vergebenen Energieeffizienzklassen, was auch eine
Neuetikettierung der Produkte im Handel nach sich zieht. Damit würden
Kundinnen und Kunden noch besser unterstützt, Energie und Geld zu
sparen.
Grundsätzlich begrüßt der EU-Ausschuss des Bundesrats den Fokus auf
Energieeffizienz im privaten Bereich. Alle Fraktionen plädierten bei
der heutigen Sitzung jedoch dafür, den langfristigen Nutzen der
VerbraucherInnen beim Erwerb von energiesparenden Geräten, die teurer
sind als Billigprodukte mit hohem Energieverbrauch, mehr ins
allgemeine Bewusstsein zu rücken. Positive Rückmeldung erhielt der
Kommissionsvorschlag auch von der Wirtschaftskammer, wobei eingemahnt
wurde, bei der Neukennzeichnung von Haushaltsgeräten sei ein erhöhter
Verwaltungsaufwand zu verhindern. Außerdem diskutiert wurden im
Ausschuss Anstrengungen der EU, Wirtschaftswachstum und
Emissionsminderung in Einklang zu bringen, konkret mit einer
Richtlinie zur Förderung von CO2-freier Technologie.
Neue Energieeffizienz-Kennzeichnung soll mehr Übersicht bringen
Auf Basis der geltenden EU-Richtlinie über die
Energieverbrauchskennzeichnung will die EU-Kommission mit einer neuen
Verordnung einen Rahmen festlegen, der neben einer Aktualisierung des
Etiketts samt Neuskalierung auch bessere Möglichkeiten zur
Durchsetzung der Bestimmungen beinhaltet. So soll eine Datenbank für
Produkte, deren Energieverbrauch gekennzeichnet werden muss,
eingerichtet werden. Diese Produktdatenbank würde die wichtigsten
Angaben zur Einhaltung von Produktanforderungen für die
Durchsetzungsbehörden in den Mitgliedstaaten zentral zugänglich
machen und folglich die Kosten der Überprüfungen senken, erläuterte
ein Vertreter des Wirtschaftsministeriums den Entwurf. Die Behörden
müssten sich diese Informationen dann nicht mehr wie bisher mit
oftmals großem Aufwand und Zeiteinsatz von den herstellenden
Unternehmen beschaffen. Über die Datenbank zur Produktregistrierung
würden das Etikett und die wichtigsten Produktinformationen auch für
VerbraucherInnen und HändlerInnen zugänglich sein.
Mit den vorgeschlagenen Kennzeichnungsbestimmungen soll erneut eine
einheitliche Skala von A bis G eingeführt werden. Bei vielen
Produktgruppen seien die meisten Modelle derzeit in den oberen
Energieeffizienzklassen eingestuft, außerdem gebe es abhängig vom
Produkt unterschiedliche Skalen, heißt es im Verordnungsentwurf.
Dementsprechend schwierig sei es für die VerbraucherInnen, zwischen
den Modellen qualitativ zu unterscheiden. Erst 2010 wurde aufgrund
der technischen Entwicklung für einzelne Produktgruppen eine
Skalenerweiterung von A+ bis A+++ vorgenommen, bestätigte der Experte
aus dem Wirtschaftsministerium. Um eine siebenteilige Skala künftig
beizubehalten, wolle die Kommission die Einstufung alle 10 Jahre
verändern. Vernünftig wertete auch der Vertreter der
Wirtschaftskammer die angedachte Neuskalierung. Im Zusammenhang mit
der zu erneuernden Etikettierung hob er allerdings hervor, die
HändlerInnen dürften dabei nicht übermäßig finanziell belastet
werden. Übergangsfristen seien hier angeraten und auch die Einbindung
der Wirtschaft in die Planung der angedachten Datenbank zur
Marktüberwachung.
Als Beitrag zur Erreichung der Energieeffizienzziele der Europäischen
Union lobte Bundesrat Stefan Schennach (S/W) zwar den
Verordnungsentwurf, wie Marco Schreuder (G/W) und Monika Mühlwerth
(F/W) hinterfragte er aber, ob den KonsumentInnen der Zweck des
Energiesparens ausreichend verdeutlicht werde. Seitens des
Wirtschaftsressorts hieß es dazu, Angaben über langfristige
Kosteneinsparungen in "Euro" seien wenig zielführend, da der
Kostenaufwand ja auch von Faktoren wie Stromanbieter oder
Nutzungshäufigkeit abhänge.
Zusätzlich zur leichteren Vergleichbarkeit des Energieverbrauchs von
Geräten will die EU-Kommission daher auch andere
Produktinformationen, etwa zu Geräuschemissionen, Leistung und
Wasserverbrauch, kundgemacht sehen. Insgesamt bringe die Neuregelung
Vorteile sowohl für KonsumentInnen als auch für HerstellerInnen und
EinzelhändlerInnen, wird im Verordnungsvorschlag ausgeführt. Durch
die bessere Beurteilung, wie effizient ein Produkt tatsächlich ist,
ergebe sich für jeden Haushalt im Produktlebenszyklus eine noch
höhere Nettoersparnis, geht aus den Erläuterungen der Kommission
hervor, auch wenn die Anschaffung energieeffizienter Produkte teurer
ist. Demgegenüber profitierten Herstellung und Handel von höheren
Gewinnspannen. Außerdem werde das Etikett als kaufentscheidendes
Marketinginstrument gestärkt und rechtliche Unklarheiten sowie der
Verwaltungsaufwand verringerten sich infolge der Registrierung von
Produkten in der Datenbank, in der die Etiketten elektronisch
abrufbar sind. Den Mitgliedsstaaten schließlich bringe die
vorgeschlagene Produktdatenbank Zeitersparnis bei der
Marktüberwachung. Insgesamt verbessere eine einheitliche
Energieeffizienzkennzeichnung den freien Warenverkehr, da sie
nationale Energieetiketten ersetze.
In Verbindung mit dem Kennzeichnungsvorschlag wird im Entwurf die
"Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer
zukunftsorientierten Klimaschutzpolitik" angeführt, die als Maßnahme
zur Verbesserung der Energieeffizienz unter anderem die Überarbeitung
der geltenden Richtlinie über die Energieverbrauchskennzeichnung
vorsieht. In der Strategie zur Energieunion werden konkrete Schritte
zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, zur Verringerung der
Abhängigkeit der EU-Mitgliedstaaten von Energieimporten aus
Drittstaaten, für die weitere Integration der nationalen
Energiemärkte, eine bessere Einbeziehung der VerbraucherInnen, mehr
Energieeffizienz, weniger Kohlenstoff im Energiemix und die Förderung
von Forschung und Innovation im Energiebereich entwickelt.
Wirtschaft und Klimaziele - Gegensatz oder Chance?
Als eine wichtige Standortfrage wurde seitens der Ausschussmitglieder
der Richtlinienentwurf zur "Verbesserung der Kosteneffizienz von
Emissionsminderungsmaßnahmen und zur Förderung von Investitionen in
CO2-effiziente Technologien" gewertet. Die EU will langfristig die
CO2-Emissionen bis 2050 um mindestens 80% vermindern. Im Mittelpunkt
stehen dabei die konsequente Dekarbonisierung der Wirtschaft sowie
neue Wachstums- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Einer der Kernpunkte
des Politikrahmens bis 2030 ist das verbindliche Ziel, die
Treibhausgasemissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40% unter die
Werte von 1990 zu senken. Um dieses Ziel auf kosteneffiziente Weise
zu erreichen, müssen die unter das Emissionshandelssystem der EU (EU-
EHS) fallenden Sektoren ihre Emissionen gegenüber 2005 um 43% senken,
während die nicht unter das System fallenden Sektoren eine
Reduzierung gegenüber 2005 um 30% erreichen müssen - das betrifft
etwa den Verkehr, Gebäude oder den Abfallwirtschaftssektor. Um das
sicherzustellen, ist die jährliche Reduktion der Emissionen von
derzeit 1,74% auf 2,2% ab 2021 zu erhöhen.
Der nun zur Diskussion stehende Vorschlag dient dazu, die
Rechtsgrundlagen für die Anwendung dieser Grundregeln im Zeitraum
2021 bis 2030 zu schaffen. Dabei soll es vor allem auch um "robuste
und faire Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten an
Industrieunternehmen" gehen, "um das potenzielle Risiko der
Verlagerung von CO2-Emissionen (Carbon Leakage) auf angemessene Weise
zu vermeiden", heißt es in den Erläuterungen der EU-Kommission. Ziel
der vorgeschlagenen Regeln ist es laut Kommission, weiterhin Anreize
für langfristige Investitionen in CO2-effiziente Technologien zu
bieten und die internationale Wettbewerbsposition energieintensiver
EU-Industrien beim schrittweisen Übergang zu einem CO2-armen
Wirtschaftssystem zu sichern, solange in anderen führenden
Industrienationen keine vergleichbaren Anstrengungen unternommen
werden.
Die Anlagen des Stromerzeugungssektors sollen daher - wie bereits in
der jetzigen Periode - über Versteigerungen an Zertifikate gelangen
können, die Industrie wiederum kann weiterhin mit der Zuteilung von
kostenfreien Zertifikaten rechnen. Vor allem für Sektoren, die der
Gefahr einer Produktionsverlagerung infolge hoher Zertifikatskosten
ausgesetzt sind, soll es weiterhin erhöhte Zuteilungsquoten geben.
Ferner sieht der Kommissionsentwurf verschiedene
Finanzierungsmechanismen vor, über die geholfen werden kann, die
Innovations- und Investitionsherausforderungen beim Übergang zu einem
CO2-armen Wirtschaftssystem zu bewältigen. Es wurden auch zwei Fonds
zur Förderung innovativer Energieprojekte geschaffen - ein
Innovationsfonds sowie ein Modernisierungsfonds. Letzterer soll
ausschließlich ärmeren Mitgliedstaaten zugutekommen.
Die Verhandlungen innerhalb der EU über die Vorlage stehen noch am
Anfang, die Meinungen darüber gehen auseinander. Seitens der
Wirtschaft steht man dem Ganzen skeptisch gegenüber, von den
Gratiszertifikaten werden viel "weggeknabbert", gab der Vertreter der
Wirtschaftskammer zu bedenken. Auch der Experte des
Wirtschaftsressorts zeigte sich nicht ganz zufrieden mit dem Entwurf
und forderte im Emissionshandel eine hundertprozentige
Gratiszuteilung ohne Abschläge für abwanderungsgefährdete
Unternehmen. Effizient wachsende Unternehmen würden bestraft,
beklagte er. Diese Bedenken wurde auch von Bundesrat Ferdinand
Tiefnig (V/O) geteilt. Europa benötigt Beschäftigungspolitik, sagte
er, man brauche ein weltweites Klimaziel, Europa allein könne das
nicht schaffen, ohne wirtschaftlichen Schaden zu nehmen.
Marco Schreuder (G/W) bezeichnete den gegenständlichen Vorstoß der EU
zwar als verspäteten, aber wichtigen Schritt. Stefan Schennach (S/W)
unterstrich die Notwendigkeit einer Balance zwischen Wirtschaft und
Klimaschutz und wies darauf hin, dass die Vorlage sowohl seitens der
Wirtschaft als auch seitens der KlimaschützerInnen kritisiert werde.
Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Ergebnisse der Klimakonferenz
in Paris auf die Verhandlungen Einfluss nehmen werden. Was für Paris
derzeit auf dem Tisch liegt, gehe in die richtige Richtung, meinte
auch der Vertreter des Umweltministeriums. Beide halten das
Emissionshandelssystem trotz seiner derzeitigen Schwächen für eine
gute Idee. Es sei davon auszugehen, dass der EU-Emissionshandel eine
wesentliche Rolle auf dem Weg zu einem langfristigen Ausstieg aus der
Nutzung fossiler Brennstoffe spielen wird, so der Tenor des
Umweltressorts. Neben möglichen Risiken berge dieser
Veränderungsprozess aufgrund der hohen Innovationskraft der
heimischen Industrie auch wesentliche Chancen im langfristigen
Wettbewerb. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) rei/jan
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