• 11.09.2015, 10:16:12
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WGKK informiert über Versicherungsmöglichkeiten für Studierende

Kostenlose Mitversicherung bei den Eltern ist bis zum 27. Geburtstag möglich

Utl.: Kostenlose Mitversicherung bei den Eltern ist bis zum 27.
Geburtstag möglich =

Wien (OTS) - Für viele Jugendliche hat dieser Tage wieder die Schule
begonnen, tausende Studentinnen und Studenten starten im Oktober mit
ihrem Studium oder setzen es fort. Oftmals haben sie das 18.
Lebensjahr bereits vollendet. In diesen Fällen gibt es einiges zu
beachten, damit der Versicherungsschutz durch die Wiener
Gebietskrankenkasse (WGKK) aufrecht bleibt.

Was bei der Mitversicherung zu beachten ist

Hier die wichtigsten Informationen im Überblick, wenn...

... Familienbeihilfe bezogen wird:

Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur
Vollendung des 18. Lebensjahres bei den Eltern mitversichert, sofern
sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz haben. Wird danach eine Schule oder
Universität besucht, kann die kostenlose Mitversicherung bis zum 27.
Lebensjahr verlängert werden. Für die automatische Verlängerung der
Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Das Kind ist bei der WGKK gemeldet
2. Für das Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf
Familienbeihilfe

Sind beide Voraussetzungen erfüllt, verlängert die WGKK automatisch
die Mitversicherung. Die Vorlage des Nachweises über die
Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr
erforderlich.

... keine Familienbeihilfe bezogen wird:

Wird keine Familienbeihilfe bezogen, müssen die entsprechenden
Nachweise der Ausbildung an die WGKK übermittelt werden - also:
Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein
Studienerfolgsnachweis ab dem dritten Semester für jedes Studienjahr.
Nach dem Ende des ersten Studienabschnitts (z.B. Vorlage des ersten
Diplomprüfungszeugnisses, Zeugnis über das erste Rigorosum der
Medizin) sind keine Erfolgsnachweise mehr notwendig.

Selbstversicherung für Studierende

Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben
und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose
Mitversicherung erfüllen, können sich bei der WGKK freiwillig
krankenversichern. Die begünstigte Selbstversicherung kostet
monatlich 54,11 Euro (Wert 2015).

Der Anspruch auf den begünstigten Beitrag ist an bestimmte
Voraussetzungen gebunden. Diese sind unter anderem: gewöhnlicher
Aufenthalt im Inland, günstiger Studienerfolg im Sinne des
Studienförderungsgesetzes (StudFG), kein abgeschlossenes
Hochschulstudium im Sinne des StudFG.

Der Antrag für die studentische Selbstversicherung bei der WGKK kann
auch online gestellt werden. Voraussetzung dafür ist der Besitz einer
Handysignatur oder Bürgerkarte. Zu finden ist das Angebot unter
www.wgkk.at/meinesv

Wer weitere Informationen zur studentischen Selbstversicherung haben
möchte, findet diese unter www.wgkk.at/selbstversicherung

Studierende, die neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung
ausüben, können für die Dauer des Arbeitsverhältnisses anstelle der
Selbstversicherung für Studierende auch eine Selbstversicherung bei
geringfügiger Beschäftigung abschließen. Diese kostet monatlich 57,30
Euro (Wert 2015). Der Unterschied: Bei dieser Art der
Selbstversicherung ist man nicht nur kranken-, sondern auch
pensionsversichert.

Neu: Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung kann
online beantragt werden

Seit August 2015 kann die Selbstversicherung für geringfügig
Beschäftigte auch online mittels Handysignatur oder Bürgerkarte
beantragt werden. Das neue Angebot ist ebenfalls unter
www.wgkk.at/meinesv zu finden.

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