• 10.09.2015, 10:00:01
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Ab sofort gilt in der ASFINAG bei allen Bauaufträgen das Bestbieter-Prinzip

Klare Sub-Unternehmer-Regelungen sorgen zusätzlich für mehr Transparenz

Utl.: Klare Sub-Unternehmer-Regelungen sorgen zusätzlich für mehr
Transparenz =

Wien (OTS) - Bestbieter-Prinzip und klare Sub-Unternehmer-Regeln -
mit diesen beiden Maßnahmen sorgt die ASFINAG, noch vor
entsprechenden neuen rechtlichen Regeln, ab 15. September bei
sämtlichen Bauaufträgen für mehr Qualität und für mehr Transparenz.
Bei Vergaben wird nicht mehr ausschließlich der Preis bewertet,
sondern es kommen auch bis zu 18 klar definierte Qualitäts-Kriterien
zur Anwendung. Weisen Unternehmen nach, dass sie etwa längere
Gewährleistung bieten, einen hohen Facharbeiteranteil haben, Energie
einsparen oder durch innovative Methoden die Bauzeit verkürzen, dann
können sie auch zu einem höheren Preis anbieten.

Zweite Regelung: Unternehmen, die bei Bauaufträgen zum Zug kommen,
müssen künftig die wesentlichen Teile des Auftrags selbst übernehmen,
und können den Auftrag damit nicht einfach an Sub- oder
Sub-Sub-Unternehmen weitergeben. Dass dies funktioniert zeigen acht
Pilotprojekte, die die ASFINAG 2014 und 2015 umgesetzt hat - ohne
Einsprüche, Kostenexplosionen oder überbordenden bürokratischen
Aufwand.

"Wir wollen noch mehr Qualität und wir wollen Transparenz bei unseren
Bauprojekten", sagt ASFINAG Vorstand Alois Schedl, "wir sind
felsenfest überzeugt, wenn wir jetzt bei den Aufträgen mehr für
bestimmte Qualitätskriterien investieren, dann wird sich das
wirtschaftlich rechnen - durch weniger Sanierungsaufwand und weniger
Mängel. Und wir sagen auch ganz klar: Wir wollen mehr Transparenz. Es
kann nicht sein, dass ein Auftragnehmer nur mit Aufträgen handelt und
auf der Baustelle selbst arbeiten dann nur mehr Sub- oder
Sub-Sub-Unternehmer, die wir vielleicht gar nicht kennen. Dem haben
wir jetzt einen Riegel vorgeschoben."

"Die ASFINAG investiert bis 2020 in Summe sieben Milliarden Euro und
ist damit ein Schlüsselbetrieb für die heimische Wirtschaft", sagt
Verkehrsminister Alois Stöger, "vom Ausbau des Bestbieter-Prinzips in
der ASFINAG profitieren alle: die österreichische Wirtschaft - auch
die vielen Klein- und Mittelbetriebe -, die Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und auch die Umwelt. Damit schaffen wir es, die bereits
sehr hohe Qualität in der österreichischen Verkehrs-Infrastruktur
noch weiter zu steigern."

Neue Qualitätskriterien für Bauaufträge

Ein Bieter kann ab sofort im Rahmen seines Angebots etwa nachweisen,
dass seine Projektabwicklung besten Standards entspricht oder bestens
geeignetes Fachpersonal zum Einsatz kommt. Diese Qualität ist der
ASFINAG dann auch etwas wert: Trotz des höheren Preises bleiben die
Chancen des Bieters auf den Auftrag durch das neue Vergabe-Modell
intakt. Bei Bauleistungen kommen diese Kriterien ab Schätzkosten von
über einer Million Euro ab 15. September 2015 verpflichtend zur
Anwendung. Sie werden mit bis zu zehn Prozent im Verhältnis zum
angebotenen Preis gewichtet.

Klare Sub-Unternehmer-Regelungen für mehr Transparenz

Zweite neue Regelung in der ASFINAG: Klare
Subunternehmer-Bestimmungen garantieren, dass es der Bauherr nur mehr
mit bekannten Firmen zu tun hat. Zentrale Bauleistungen (sogenannte
"kritische Leistungen") sind vom Unternehmen zu erbringen, das den
Zuschlag erhalten hat. Und alle wesentlichen Subunternehmer müssen
der ASFINAG bei Abgabe des Angebots bekannt sein. Acht entsprechende
Pilotprojekte mit den neuen Subunternehmer-Regeln hat die ASFINAG
2014 und 2015 bereits als Test und erfolgreich umgesetzt

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