- 08.09.2015, 13:38:47
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- OTS0135 OTW0135
Subject: Zinggl verliert endgültig vor OGH
Wien (OTS) - Nun endgültig gerichtlich geklärt: OGH bestätigt Urteil
des Berufungsgerichtes; Wolfgang Zinggl muss seine falschen
Anschuldigungen gegen Gerald Matt im Fernsehen widerrufen.
Der Oberste Gerichtshof hat mit gestern zugestelltem Beschluss die
Revision Zinggls gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien
verworfen, mit dem der Grünmandatar verurteilt worden war, die von
ihm zu Unrecht gegen Gerald Matt erhobenen Anschuldigungen
öffentlich, das heißt vor allem im Fernsehen, zu widerrufen.
Bereits Ende 2012 war das durch Zinggls Anzeigen gegen Gerald Matt
eingeleitete Ermittlungsverfahren eingestellt worden.
Matts Anwältin Huberta Gheneff betonte, dass Zinggl seine falschen
Vorwürfe nunmehr endlich zurücknehmen müsse: "Nunmehr steht fest,
dass die sogenannte Causa Matt von Anfang an eine Causa Zinggl war."
Mit den durch Zinggl erhobenen falschen Anschuldigungen sind hohe
Prozess- und Widerrufskosten (Zinggl muss den hiefür nötigen Platz in
den Medien einkaufen) verbunden. Gerald Matt hält fest, dass es ein
Skandal wäre, wenn die von Zinggl verursachten massiven Kosten über
grüne Parteifinanzierungsgelder dem Steuerzahler angelastet werden
würden. Hier dürfe sich Zinggl nicht aus der Verantwortung stehlen.
Auch ein Grünabgeordneter könne sich seine Diffamierungen nicht vom
Steuerzahler bezahlen lassen.
Matt wird nun weiter gegen Zinggl gerichtlich vorgehen. Die
Schadenersatzklage von Gerald Matt wird den Verdienstentgang zum
Gegenstand haben, der Matt entstanden war, nachdem sein Vertrag auf
Grund der falschen Anschuldigungen Zinggls frühzeitig aufgelöst
worden war.
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