- 01.09.2015, 10:58:33
- /
- OTS0086 OTW0086
10 Jahre Österreichische Gebärdensprache in der Bundesverfassung
Gesetzgeber hat Anerkennung der ÖGS nicht vollständig umgesetzt

Utl.: Gesetzgeber hat Anerkennung der ÖGS nicht vollständig
umgesetzt =
Wien (OTS) - Am 01.09.2005 trat die zuvor am 06.07.2005 vom
Nationalrat beschlossene Anerkennung der ÖGS in Kraft.
Die Österreichische Gebärdensprache wurde EINSTIMMIG als Absatz 3
des Artikel 8 der Bundesverfassung angenommen: "Die Österreichische
Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere
bestimmen die Gesetze."
Der Generalsekretär des Österreichischen Gehörlosenbundes Ing. Lukas
Huber erläutert: "Die politische Anerkennung von nationalen
Gebärdensprachen ist wichtig, um linguistische und kulturelle Rechte
der gehörlosen Menschen abzusichern. Die Anerkennung soll gehörlosen
Menschen eine soziale und juristische Rahmenbedingung bieten und
einen Entwicklungsprozess einleiten, sodass daraus Selbstbestimmung
hervorgeht.
Zum Zeitpunkt der Anerkennung war noch unklar, welche Auswirkungen es
auf den Alltag und der Chancengleichheit für die österreichische
Gebärdensprachgemeinschaft haben würde. Heute sehe ich, dass die
Anerkennung viel zur Sensibilisierung und Meinungsbildung über die
ÖGS, aber auch zur Bewusstseinsbildung nicht nur bei hörenden sondern
auch bei gehörlosen Menschen beigetragen hat.
Österreich hat leider immer noch zu wenige Schritte unternommen, um
die Situation von gehörlosen Menschen als Sprachminderheit zu
erleichtern. Gehörlose Menschen sind oft damit konfrontiert, dass
ihre Grundrechte beeinträchtigt sind, weil z.B. Rechtsanspruch auf
Dolmetschung für Gebärdensprache nicht besteht oder weil Lehrkräfte
in Schulen nicht gebärdensprachkompetent sind."
10 Jahre Jubiläum des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei
2005 wurde das ServiceCenter ÖGS.barrierefrei - damals noch als
Projekt des Österreichischen Gehörlosenbundes - gegründet.
Mittlerweile agiert die Einrichtung als eigenständiger Verein.
In diesen 10 Jahren wurden einige neue Projekte und Services ins
Leben gerufen. Die Gebärdenwelt gibt es seit 2008 und versorgt die
ZuseherInnen täglich mit Neuigkeiten aus aller Welt und aus der
Community. 2012 wurden das RelayService, ein
ÖGS-Telefonvermittlungsdienst, und die Feedbackstelle für
Dolmetschangelegenheiten gestartet.
Seit der Gründung ist der Verein auch in der Produktion von Videos
und der Sensibilisierung zum Thema Gehörlosigkeit tätig. Das
ServiceCenter ÖGS.barrierefrei hat sich ein professionelles
Filmstudio aufgebaut und setzt dort täglich ÖGS-Videos um.
Hier exemplarisch ein paar beeindruckende Zahlen rückblickend auf die
letzten 10 Jahre:
Über 13.500 RelayService-Kontakte
Über 25.300 Gebärdenwelt-Berichte
Über 2500 ÖGS-Videos für Webseiten und ÖGS-Museumsguides
Über 500 Sensibilisierungsschulungen und ÖGS-Kurse
"Als Geschäftsführung des ServiceCenter ÖGS.barrierefrei und
Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes bin ich stolz auf
die Errungenschaften und Erfolge, die wir in den letzten Jahren
erzielen konnten. Die Anerkennung der Österreichischen
Gebärdensprache war mir persönlich ein großes Anliegen und ich bin
froh, dass wir dieses wichtige Ziel nach etlichen Jahren
Bewusstseinsbildung erreicht haben", so Abg.z.NR Mag.a Helene Jarmer.
"Es bleibt jedoch ein Wermutstropfen. Bislang sind die weiteren
Gesetze, die im Gesetzestext angekündigt werden, nicht vorhanden.
Eine zentrale Forderung des ÖGLB ist die Anerkennung der ÖGS als
Unterrichtssprache, die bilinguale Bildung für gehörlose Kinder
ermöglicht. Bis zur tatsächlich gleichberechtigten Gesellschaft ist
es noch ein weiter Weg."
Diesen beiden Anlässe sollen gebührend gefeiert werden. Am 25.09.2015
und 26.09.2015 wartet ein umfangreiches Programm auf die
BesucherInnen. Nähere Informationen sind demnächst auf
www.gebaerdenwelt.tv und auf den Facebook-Seiten des ServiceCenter
ÖGS.barrierefrei und des Österreichischen Gehörlosenbundes zu finden.
Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BAR






