• 01.09.2015, 10:16:37
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SPÖ-Knes: Wiedereinstellungszusage darf nicht missbraucht werden, um ArbeiterInnen zu täuschen

Nach Pleite der Säge Wiesenau kommen ArbeiterInnen endlich zu ihrem Geld

Utl.: Nach Pleite der Säge Wiesenau kommen ArbeiterInnen endlich zu
ihrem Geld =

Wien (OTS/SK) - "Das Warten der RZ-Sägearbeiter hat nun ein Ende:
Nach der Pleite der RZ Holzindustrie in Bad St. Leonhard Ende Juni
bekamen die Arbeiter nun das ihnen zustehende Geld ausgezahlt", zeigt
sich SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Knes heute, Dienstag, gegenüber dem
SPÖ-Pressedienst erfreut. Knes, der auch stellvertretender
Vorsitzender der Produktionsgewerkschaft PROGE in Kärnten ist, hat
sich gemeinsam mit der Arbeiterkammer und dem ÖGB intensiv dafür
eingesetzt, dass eine rasche Lösung für die Betroffenen erzielt
wurde. ****

"Uns war es wichtig, dass die ArbeiterInnen schnell zu ihrem Geld
kommen - also ausständige Löhne und Abfertigungsansprüche erhalten -
und den Blick wieder nach vorne richten können", erläutert Knes.

53 MitarbeiterInnen der Säge Wiesenau (RZ Holzindustrie) mussten im
März den bitteren Weg zum AMS antreten. Das Ende Juni mit Schulden
von mehr als 17 Millionen Euro pleite gegangene Unternehmen hatte
damals in Aussicht gestellt, dass der Betrieb nach einer Zwangspause
von drei Monaten wieder aufsperren könnte. Das war aber nicht der
Fall, die Wiedereinstellungszusage für die betroffenen ArbeiterInnen
hielt nicht.

Knes spart hier nicht mit Kritik: "Ein Aussetzungsvertrag für drei
Monate - mit Wiedereinstellungszusage - ist eine gute Sache, wenn ein
Unternehmen einen Auftragsengpass ausgleichen muss. Allerdings darf
eine Wiedereinstellungszusage nicht dazu missbraucht werden,
ArbeiterInnen zu täuschen und sie hinzuhalten. Angesichts der
millionenschweren Schadenssumme liegt der Schluss nahe, dass die
Firma hier nur auf Zeit gespielt hat." Die ArbeiterInnen, die
natürlich auf eine Fortführung gehofft hatten, wurden vom Unternehmen
im Stich gelassen. "Hier hat sich wieder einmal gezeigt, wie wichtig
Arbeiterkammer und ÖGB sind, wenn es darum geht, die Rechte der
ArbeitnehmerInnen durchzusetzen", folgert Knes. (Schluss) ve/ph/kg/mp

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