• 28.08.2015, 18:13:08
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AK: Weitere Verbesserungen für funktionierenden Wettbewerb nötig!

Nach Kartellstrafe gegen Zielpunkt – KonsumentInnen über Details informieren

Utl.: Nach Kartellstrafe gegen Zielpunkt – KonsumentInnen über
Details informieren =

Wien (OTS) - Der Sachverhalt muss transparent gemacht werden,
verlangt die AK im Zusammenhang mit der Kartellstrafe gegen
Zielpunkt. Es müssen alle Beteiligten am Preiskartell genannt werden:
Mit wem wurden die Absprachen getroffen? Wie viel haben
KonsumentInnen zu viel bezahlt? Die KonsumentInnen haben ein Recht
das zu erfahren. Dran bleiben heißt die Devise, damit der Wettbewerb
besser funktioniert und die KonsumentInnen nicht weiter draufzahlen.
Weitere Verbesserungen sind nötig.

Zielpunkt zahlt 562.500 Euro Bußgeld für Preisabsprachen.
Betroffen sind die Produktgruppen Molkerei-, Fleisch-, Wurst-,
Mühlen-, Brauereiprodukte und nichtalkoholische Getränke. "Jetzt ist
volle Aufklärung angesagt", verlangt Silvia Angelo, Leiterin der AK
Wirtschaftspolitik. "Der Sachverhalt muss komplett offen gelegt
werden."

Die AK weist seit Jahren auf Wettbewerbsprobleme hin und sieht
sich durch die Strafen grundsätzlich in ihrer Kritik bestätigt. "Wir
konnten gesetzliche Verbesserungen erreichten. Es braucht aber
weitere Maßnahmen, um den lahmen Wettbewerb auf Trab zu bringen",
sagt Angelo. "Die Hausdurchsuchungen bringen Preisabsprachen ans
Tageslicht, hier muss man weiter dran bleiben." Die AK fragt sich
aber, wo die verhängten Geldbußen parken? Das Geld muss dem
Konsumentenschutz zugutekommen, so wie das auch das
Regierungsprogramm vorsieht.

Konkret verlangt die AK:

+ Behörde muss prüfen: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) muss dran
bleiben und rigoros gegen Wettbewerbsverstöße vorgehen. Sie braucht
aber mehr Geld und Personal - hier ist dringendes Handeln des
Wirtschaftsministers angesagt.

+ Wettbewerbsmonitoring starten: Die Wettbewerbsbehörde muss endlich
ein laufendes Wettbewerbsmonitoring starten. In der letzten
Wettbewerbsgesetznovelle wurde ihr dieses Instrument in die Hand
gegeben.

+ Geld für KonsumentInnen: Die vom Kartellgericht verhängten
Geldbußen müssen auch in den Konsumentenschutz investiert werden.
Diese Maßnahme im Regierungsprogramm ist längst überfällig. "Es ist
nur gerecht, dass Geldbußen in den Konsumentenschutz investiert
werden", sagt Angelo. "Schließlich sind es die Konsumentinnen und
Konsumenten, die durch Preisabsprachen über Jahre hinweg draufgezahlt
haben."

+ Mehr Transparenz: Bei den Kartellverfahren müssen die Beteiligten,
die betroffenen Produkte und das Ausmaß des Preisaufschlags
veröffentlicht werden.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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