- 13.08.2015, 15:16:26
- /
- OTS0130 OTW0130
Rehabilitations- und Kuraufenthalte - wichtig für Wiedererlangung und Erhalt der Gesundheit
Wien (OTS) - Zur aktuellen Debatte zum Thema Kuraufenthalte wird von
der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) festgestellt, dass
bei von ihr bewilligten Heilverfahren der gesundheitliche Nutzen klar
im Mittelpunkt steht. Bei jedem Rehabilitations- und Kurantrag wird
genau geprüft, ob ein Heilverfahren notwendig und auch zielführend
ist. Um auf die gesundheitlichen Probleme der Versicherten gezielt
eingehen zu können, verfügt die SVB über spezielle
Rehabilitationseinrichtungen, mit welchen "die SVB schon immer auf
höchste Qualität in der medizinischen Betreuung gesetzt hat", so
SVB-Obfrau Theresia Meier.
Rehabilitationsaufenthalte bzw. Heilverfahren - landläufig auch als
Kur bezeichnet - sind für die bäuerliche Bevölkerung eine wichtige
Gesundheitsmaßnahme - bringt doch die Arbeit als Bäuerin oder Bauer
oftmals schwere Belastungen und Gesundheitsgefährdungen mit sich,
dies sowohl körperlicher als auch mentaler Art. Heilverfahren sind
hier ein geeignetes Mittel, die gesundheitlichen Einschränkungen zu
verbessern oder eine Verschlimmerung hintanzuhalten. Zu diesem Zweck
verfügt die SVB gemeinsam mit einem privaten Betreiber in Baden, Bad
Hall, Bad Gastein, Bad Schallerbach und Bad Gleichenberg über
Rehabilitationskliniken, die sich auf spezielle medizinische
Behandlungsschwerpunkte konzentrieren und somit für die
SVB-Versicherten flächendeckend ein abgestimmtes Versorgungsnetz
garantieren. Je nach Krankheitsbild des Patienten erfolgt von der SVB
die Zuteilung für das Heilverfahren in das entsprechende Klinikum.
Die Obfrau der SVB, Vizepräsidentin Theresia Meier, begrüßt die
allgemeine Diskussion um die Weiterentwicklung von Kuraufenthalten,
und stellt dabei den gesundheitlichen Nutzen der SVB-Leistungen in
den Vordergrund: "Die Qualität der medizinischen Behandlungen und
Therapien sowie natürlich auch die individuelle persönliche Betreuung
sind für mich ganz entscheidend. Ich bin sehr froh, dass wir unseren
Versicherten mit den teilprivatisierten Gesundheitseinrichtungen
Rehabilitationsmedizin auf höchstem Niveau anbieten können", so
Theresia Meier.
Die SVB-Obfrau nimmt jedoch die Versicherten auch in die Pflicht.
Auch wenn von der SVB ein Heilverfahren nur dann bewilligt wird, wenn
eine entsprechende medizinische Begründung vorliegt und ein solches
nicht nur notwendig, sondern auch zielführend ist, hängt der
Therapieerfolg auch vom Patienten ab. "Wir erwarten uns von unseren
Versicherten, dass sie aktiv bei den Therapien und Behandlungen
mitarbeiten und auch nach Ende des Heilverfahrens die vermittelten
Übungen und das erworbene Wissen im Alltag umsetzen. Es ist mir klar,
dass schwere Erkrankungen mit einer Lebensstiländerung nicht geheilt
werden können, aber viele Beschwerden und Krankheiten können
vermieden oder gelindert werden, wenn wir unserer Gesundheit ein
wenig mehr Aufmerksamkeit widmen", so der Appell von Theresia Meier,
selbst etwas für die Gesundheit und damit Lebensqualität zu tun.
Auch darauf, also ob der Patient bereit ist, am Behandlungsziel
mitzuwirken, wird bei der Bewilligung eines wiederholt beantragten
Heilverfahrens geschaut. Generell kommt bei der SVB bei der
Bewilligung eines Heilverfahrens die so genannte 2/5-Regel zu
Anwendung. Das heißt, dass einem Versicherten zwei Heilverfahren -
medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt - innerhalb von fünf Jahren
bewilligt werden können. Liegt eine schwerwiegende chronische
Erkrankung vor oder kommt eine neue Erkrankung hinzu bzw. handelt es
sich um ein Anschlussheilverfahren, etwa nach einer Operation, dann
sind weitere Heilverfahren möglich.
Ein Heilverfahren kann auch von der SVB eingeleitet werden, so
beispielsweise, wenn ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension
gestellt wurde. In diesem Fall wird zuerst geprüft, ob nicht durch
Rehabilitationsmaßnahmen die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt oder
verbessert werden kann.
SVB - Sozialversicherungsanstalt der Bauern
Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) ist der zuständige
Sozialversicherungs¬träger für Österreichs Bäuerinnen und Bauern. Sie
betreut in der Krankenversicherung rund 284.000 Versicherte - sowohl
aktiv Erwerbstätige als auch Pensionsempfänger - sowie deren
Angehörige, in der Pensionsversicherung 144.000 versicherte
Erwerbstätige und in der Unfallversicherung 266.200
land-/forstwirtschaftliche Betriebe.
Als modernes Dienstleistungsunternehmen setzt die SVB auf umfassende
und kompetente Beratung. Neben der Leistungserbringung in der
Kranken-, Unfall- und Pensionsver¬sicherung ist auch die Prävention
im Bereich Gesundheit und Arbeitssicherheit ein wichtiges
Aufgabengebiet, welchem die SVB große Aufmerksamkeit schenkt.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SVB






