• 07.08.2015, 12:01:14
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  • OTS0074 OTW0074

Oberhauser: Österreichische Tiertransportkontrollen international vorbildlich

Österreichweit mehr als 140.000 Tiertransportkontrollen im Berichtsjahr 2014

Utl.: Österreichweit mehr als 140.000 Tiertransportkontrollen im
Berichtsjahr 2014 =

Wien (OTS) - Das beim Tiertransport für den Tierschutz zuständige
Bundesministerium für Gesundheit hat der Europäischen Kommission
jährlich über die Anzahl und Ergebnisse der durchgeführten
Tiertransportkontrollen des letzten Jahres zu berichten. "Die
Ergebnisse für das Berichtsjahr 2014 zeigen deutlich, dass das
amtliche Kontrollsystem - auch international als eines der
effektivsten anerkannt - sehr gut funktioniert und zu einem stetigen
Anstieg der Qualität von Lebendtiertransporten führt", freut sich
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser und führt aus:
"Österreichweit haben wir 140.085 Tiertransportkontrollen
durchgeführt, 1.168 davon waren Zufallskontrollen direkt auf der
Straße." ****

Die Mindestanzahl der Tiertransportkontrollen konnte, wie bereits in
den Vorjahren, weit übertroffen werden. Für das Berichtsjahr 2014
kann also erneut ein eindrucksvoller Bericht nach Brüssel übermittelt
werden. Die Anzahl der Transporte, bei denen Zuwiderhandlungen
festgestellt wurden, ist mit 1.757 - das entspricht 1,3 % der
kontrollierten Transporte - erfreulich gering. Hauptsächlich
beanstandet wurden Dokumentenmängel und Mängel in der
Transportpraxis. Bei 99 Transporten wurden allerdings von den
Kontrollorganen Schmerzen oder Leiden zumindest eines der
transportierten Tiere festgestellt. 204-mal erfolgte eine Anzeige der
Transporteure.

Gemäß dem österreichischen Tiertransportgesetz erstellt die
Bundesministerin für Gesundheit jährlich einen Kontrollplan, durch
den sichergestellt werden soll, dass Tiere während des Transportes
bestmöglich und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geschützt
werden. Auf Basis einer Risikobewertung wird den einzelnen
Bundesländern in diesem Plan die erforderliche Mindestanzahl von
durchzuführenden Tiertransportkontrollen vorgegeben. Die Durchführung
der Kontrollen liegt in der Zuständigkeit der Landeshauptleute.

Neben Rindern, Schweinen, Pferden, Schafen, Ziegen und Geflügel
wurden 2014 auch Transporte von Hunden, Katzen, Straußen,
Greifvögeln, Gatterwild, Frettchen, Kameliden, Kleinnagern,
Wildtieren und Exoten amtlichen Kontrollen unterzogen. (Schluss)

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