- 04.08.2015, 14:28:03
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- OTS0101 OTW0101
Meinl European Land (MEL)-Geschädigte sind keine Opfer!
Perg (OTS) - Zu dieser bemerkenswerten Erkenntnis gelangte Richterin
Mag. Bettina Deutenhauser in ihrem Beschluss vom 17. Juli 2015.
Laut Mag. Deutenhauser sind die abertausenden MEL-Geschädigten keine
Opfer und kommen diesen hinsichtlich des Tatverdachtes der zu Lasten
der MEL vorgenommenen strafbaren Handlungen mangels Opferstellung
sohin keinerlei Verfahrensrechte zu.
Eine weitere bemerkenswerte Feststellung in diesem Beschluss ist,
dass Aktionäre einer börsennotierten Aktiengesellschaft keine
Eigentümer des Gesellschaftsvermögens sind.
Nachdem der Autor zweier MEL-Bücher, Herr Halatschek diesen Beschluss
nicht unkommentiert lassen möchte, hat er der Haftrichterin Mag.
Deutenhauser einen offenen Brief geschickt, der samt ihrem Beschluss
sowohl der APA als auch den OÖ Nachrichten, dem Wirtschaftsblatt und
dem Format vorliegt.
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