• 03.08.2015, 12:12:04
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  • OTS0078 OTW0078

Verfassungsgerichtshof verhindert verfassungswidrige Monopolisierung von E-Zigaretten und Liquids!

Kein Tabakmonopol für elektrische Zigaretten! E-Zigaretten und Liquids dürfen weiterhin frei verkauft werden.

Utl.: Kein Tabakmonopol für elektrische Zigaretten!
E-Zigaretten und Liquids dürfen weiterhin frei verkauft
werden. =

Wien,Hirtenberg (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem
heute veröffentlichten Erkenntnis entschieden, dass die Ende Dezember
2014 beschlossene Neufassung des Tabakmonopolgesetzes, welche die
Einbeziehung von Einweg-E-Zigaretten und Liquids (unabhängig davon,
ob sie Nikotin enthalten oder nicht) in das Tabakmonopol vorsah,
verfassungswidrig ist. Die neuen Gesetzesbestimmungen wurden daher
als verfassungswidrig aufgehoben und werden nicht - wie ursprünglich
vorgesehen - am 1. Oktober 2015 in Kraft treten.

Anlass für die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs waren mehrere
Beschwerden von am österreichischen Markt etablierten
E-Zigaretten-Fachhändlern. Stellvertretend für alle Vereinsmitglieder
des Vereins der Fachhändler zur Förderung der elektrischen
Dampfgeräte (VFFED) brachte Thomas Baburek, Inhaber eines
E-Dampfzigarettengeschäftes in Hirtenberg und Obmann des Vereins,
einen Individualantrag auf Gesetzesprüfung beim VfGH ein.

Am 24. Juni 2015 fand eine öffentliche mündliche Verhandlung beim
Verfassungsgerichtshof statt, in welcher einige Details zum
Tabakmonopol, den Jugendschutzbestimmungen und zur Frage der
gesundheitlichen Auswirkungen des E-Zigaretten-Konsums erörtert
wurden.

Heute wurde das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
veröffentlicht. Der Verfassungsgerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass
die durch die Gesetzesnovelle bewirkten Eingriffe in die Grundrechte
der Antragsteller unverhältnismäßig und das Gesetz daher
verfassungswidrig war.

Der Obmann des VFFED, Thomas Baburek, ist überaus erleichtert über
die Entscheidung des VfGH: "Die Mitglieder des VFFED haben keine
Kosten und Mühen gescheut, um gegen das zu Unrecht beschlossene
Gesetz vorzugehen. Wir sind erleichtert, dass wir weiterhin unsere
Geschäfte betreiben dürfen und nicht zusperren müssen. Auch unsere
Mitarbeiter freuen sich, dass sie ihre Arbeitsplätze behalten und
weiterhin die Produkte verkaufen dürfen, von denen sie - aus gutem
Grund - überzeugt sind. Die eigentlichen Gewinner sind unsere Kunden,
die österreichischen Dampfer, denn so haben sie auch zukünftig die
Möglichkeit, sich von spezialisierten Fachhändlern beraten zu lassen
und aus einer großen Produktvielfalt die Sorten ihres Geschmacks zu
wählen. Das Verfahren war für alle Betroffenen sehr nervenaufreibend,
vor allem wegen der kurzen Übergangsfrist. Der VFFED und alle
Betroffenen begrüßen das VfGH-Erkenntnis - es zeigt, dass es in
Österreich möglich ist, Schutz vor verfassungswidrigen Gesetzen zu
finden. Die Mitglieder des VFFED sind sehr stolz, dass sie das
verfassungswidrige Gesetz zu Fall gebracht haben!"

Die Rechtsanwaltskanzlei Oberhammer Rechtsanwälte GmbH hat die
Dampfer im VfGH-Verfahren vertreten. Rechtsanwalt Mag. Kamen Sirakov
führt aus: "Der VfGH ist unserer Argumentation gefolgt und hat
ausgesprochen, dass die Einbeziehung von Einweg-E-Zigaretten und
Liquids in das Tabakmonopol verfassungswidrig ist. Zum einen
verstießen die Gesetzesbestimmungen gegen den Gleichheitssatz, denn
die am Markt etablierten Fachhändler wurden gegenüber den
Tabaktrafikanten ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt.
Zum anderen lag auch ein unverhältnismäßiger Eingriff in die
Erwerbsfreiheit der etablierten Fachhändler vor."

Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs steht fest,
dass Einweg-E-Zigaretten und Liquids in Österreich weiterhin von den
Fachhändlern frei verkauft werden dürfen.

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