• 31.07.2015, 14:58:38
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  • OTS0127 OTW0127

dipl. med.-techn. Fachdienst: AUSGELAUFEN UND UNTERGEGANGEN?

Wien (OTS) - "Tut uns leid, Ihr Berufsbild scheint bei uns nicht
auf": Diese Antwort erwartet derzeit eine arbeitssuchende diplomierte
Medizinisch Technische Fachkraft (DMTF) beim AMS. Die Situation
könnte absurder nicht sein. In Österreich gibt es hunderte von DMTF,
das Berufsbild ist aber weder auf der Homepage des Bundesministeriums
für Gesundheit noch auf jener des AMS zu finden. Grund hierfür ist
eine Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2013, welche eine Auflösung der
DMTF Ausbildung zugunsten ähnlicher, teilweise neu kreierter Berufe
beinhaltet.

"Diese Situation ist vor allem für jene DMTF untragbar, die den
Arbeitgeber wechseln wollen oder von der Karenz zurück kommen und
ganz normal über den Arbeitsmarkt eine neue Stelle suchen", beklagt
die Präsidentin des Berufsverbands, PhDr. Petra Herz. Die Tatsache,
dass ein Jobwechsel auf üblichem Wege hiermit ausgeschlossen ist,
verursache große Verunsicherung bei den Kolleginnen und Kollegen, die
teilweise noch sehr jung sind oder sogar erst heuer im Frühjahr ihre
Ausbildung abgeschlossen haben.

Erschwerend hinzu komme die Situation, dass durch sogenannte
"Übergangslösungen für DMTF" quasi zwei Berufsgruppen innerhalb des
gleichen Berufsbildes geschaffen wurden. Faktum ist, dass ein
Abschluss als DMTF in den letzten Jahren zwischen 2010 und 2015 nicht
gleich viel wert ist wie einer aus der Zeit davor. Ganz zu schweigen
von Kolleginnen und Kollegen, die es zwischen 2005 und 2012 gewagt
haben in Karenz zugehen.
Alle diese werden von den Übergangsbestimmungen des MAB Gesetzes
ausgeschlossen. Dies führe naturgemäß zu Frust, Verunsicherung und
Unverständnis - sowohl bei den DMTF als auch bei den Arbeitgebern.

Daher zwei Appelle an die politisch Verantwortlichen: gleiches Diplom
muss gleichen Wert haben und bestraft nicht Frauen, die wegen
Familiengründung einen "Beobachtungszeitraum" verpasst haben.",
befindet Herz.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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