• 31.07.2015, 11:51:34
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Geplante Barumsatzverordnung bringt Handel massiv unter Druck

Wien (OTS) - "Die Registrierkassenverordnung ist generell eine
missglückte Maßnahme, die dem Handel viele Zusatzkosten und
Mehraufwand beschert, aber die in diesem Rahmen geplante
Barumsatzverordnung bringt noch zusätzlich massive
Verschlechterungen", ist der Obmann der Sparte Handel der
Wirtschaftskammer Wien Dr. Rainer Trefelik überzeugt. "Betroffen ist
hier vor allem der Online-Handel. Nur jene Webshops sollen von der
Registrierkassenpflicht ausgenommen werden, die reine Onlineshops
sind. Das hätte zur Konsequenz, dass alle Cross-Channel Händler, die
neben dem klassischen Handel einen Onlineshop betreiben, für den
Online-Shop eine Registrierkassa benötigen würden. Das ist eine reine
Schikane, völlig unrealistisch sowie nicht umsetzbar und muss daher
komplett aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen
werden" fordert Trefelik.

"Der österreichische Online-Handel steht derzeit ohnehin gegenüber
dem ausländischen Mitbewerb enorm unter Druck. Die neue Regelung wäre
daher eine regelrechte Belastungskeule für unsere Betriebe", so
Trefelik weiter. Abgesehen davon sei die technische Umsetzung dieser
Regelung eine finanzielle Belastung und in der Praxis vor allem für
kleine Webshops nicht administrierbar.

Weiters sind nur rein mechanische Automaten nach dem Entwurf von der
Registrierkassenpflicht ausgenommen. "Dies bedeutet, dass alle
elektronisch unterstützten Automaten, die bargeldlose Zahlungen
akzeptieren, alle Verpflichtungen aus der Registrierkassenverordnung
wie Belegerteilungspflicht oder Signatur erfüllen müssen. Das könnte
für die betroffenen Unternehmen eine derartige finanzielle Belastung
darstellen, dass vermutlich viele den Betrieb von Automaten und somit
ihr Geschäft einstellen werden" warnt Trefelik. "Die ganze Verordnung
bringt derartig viele Auflagen, Anschaffungen und Veränderungen für
die Handelsunternehmen, dass ich mich frage, wie das bis 1.1.2016
umzusetzen sein soll. Ich fordere daher zusätzlich eine Verschiebung
des In-Kraft-Tretens des Gesetzes um ein Jahr auf 1.1.2017", so
Trefelik abschließend.

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