• 28.07.2015, 10:03:39
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AK: Teure Drogeriewaren – „Österreich-Aufschlag“ aufklären! 1

Wien (OTS) - Hohe Preisaufschläge bei heimischen Drogeriewaren: Für
ein und dasselbe Produkt zahlen WienerInnen im Schnitt um rund die
Hälfte mehr als Deutsche. "Ein Österreich-Aufschlag bei Drogeriewaren
ist nicht schönzureden. Dem muss auf den Grund gegangen werden",
verlangt AK Experte Helmut Gahleitner. In Deutschland etwa wurden
Hersteller von Drogeriewaren und Reinigungsmittel und eine
Drogeriekette wegen Preisabsprachen rigoros abgestraft. "Die Branche
inklusive Hersteller muss auch in Österreich unter die Lupe genommen
werden."

Bei identen Drogerieprodukten kommen immer wieder Preis-Aufschläge
ans Tageslicht. AK Preismonitorings zeigen: In den letzten drei
Jahren ist Wien im Schnitt um die Hälfte teurer als München. So waren
im heurigen Mai 161 idente Produkte bei uns um rund 51 Prozent teurer
als in München. Im Oktober 2014 kosteten in Wien 165 idente
Drogeriewa-ren um 53 Prozent mehr als in München. Im Mai 2014
schlugen sich 168 gleiche Droge-rieprodukte bei uns um 48 Prozent
höher zu Buche als in München.

In Deutschland wurde vor einigen Jahren 15 führenden Herstellern
(sämtliche große Produzenten, zum Beispiel Colgate-Palmolive,
Schwarzkopf, Henkel, Johnson & Johnson, Procter & Gamble,
Gillette) von Drogerieartikeln wie Körperpflege-, Wasch- und
Reinigungsmittel eine Geldbuße in Millionenhöhe (60 Millionen)
aufgebrummt. Die Strafe wurde verhängt, weil sensible
Marktinformationen ausgetauscht wurden und dadurch die
Verhandlungsposition gegenüber den Einzelhändlern verstärkt wurde.

Auch bei den großen Maschinengeschirrspülmittel-Herstellern
Calgonit (Reckitt Benckiser) und Somat (Henkel) wurden 2011 in
Deutschland Preisabsprachen aufgedeckt. Ins-gesamt wurden Bußgelder
in Höhe von rund 24 Millionen Euro gegen Reckitt Benckiser
Deutschland verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen illegale
Preisabsprachen über Geschirrspülmittel getroffen zu haben.
(Kronzeuge Henkel wurde Bußgeld erlassen).

Erst kürzlich hat das deutsche Bundeskartellamt mehrere Geldbußen
in Zusammenhang mit vertikalen Preisabsprachen zwischen Produzenten
und Handelsunternehmen verhängt. Abgestraft wurden verbotene
Ladenpreisbindungen bei bekannten Markenprodukten von Süßwaren,
Kaffee, Tiernahrung, Bier und Körperpflegeprodukte. Die Behörde hat
in diesem Verfahren bislang Bußgeldbescheide gegen sieben
Handelsunternehmen und vier Markenhersteller in Höhe von insgesamt
151,6 Mio. Euro erlassen. Darunter etwa Johnson & Johnson, ein großer
Drogerieartikelhersteller.

(Forts.)

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