Wien (OTS) - Nachdem es im März 2015 durch die Äußerung der
Verkaufsabsicht eines Syndikatspartners der CASAG zur Auslösung von
Vorkaufsrechten und Fristen innerhalb des CASAG-Syndikates gekommen
ist, verfolgte die Österreichische Bundes- und Industriebeteiligungen
GmbH (ÖBIB) das Ziel, den Wert der von ihr gehaltenen Anteile zu
erhalten bzw. zu steigern. Eine Vereinfachung der Eigentümerstruktur
wäre ganz im Sinne der ÖBIB. Zu welcher endgültigen
Eigentümerstruktur es kommen wird, ist jedoch auf Grund der
aufrechten Vorkaufsrechte der Syndikatspartner noch nicht absehbar.
Um ihrer Aufgabe als verantwortungsvolle
Beteiligungsmanagementgesellschaft gerecht zu werden, hat sich die
ÖBIB als Syndikatspartner von Anfang an mit möglichen Konstellationen
der künftigen Eigentümerstruktur auseinandergesetzt.
Die ÖBIB hat als Eigentümerin von 33,24% der Anteile an der CASAG den
Aufgriff weiterer Anteile sorgfältig geprüft und ein Angebot auf
Basis von zwei unabhängigen Wertgutachten gelegt. Die nun gebotenen
und deutlich höheren Kaufpreise wären für die ÖBIB auf Grund ihrer
öffentlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht sowie mangels einer
rechtlichen Grundlage für die Zahlung einer Prämie nicht darstellbar
gewesen.
Die Bewertung des Marktes, die über den Wertgutachten liegt, hat
bereits zu einer Wertsteigerung der CASAG und somit auch der von der
ÖBIB gehaltenen Anteile geführt. Die ÖBIB wird auch in Zukunft,
unabhängig von möglichen strategischen Partnern, wesentlichen
Einfluss ausüben. Ob die ÖBIB selbst in die Angebote einsteigt, wird
in den nächsten Wochen geprüft.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF