- 26.07.2015, 10:49:34
- /
- OTS0013 OTW0013
Jahresbilanz Meinl Bank AG 2014: Solides Ergebnis in herausforderndem Umfeld
Wien (OTS) - - Deutlich positives Ergebnis: Bilanzsumme, Operatives
Ergebnis und Eigenmittel gewachsen
- Bankinstitut setzt Wachstumskurs und Neukundengewinn in
herausforderndem Umfeld fort
- Erweiterung der Geschäftsleitung im zweiten Halbjahr vorgesehen um
Institut zu alter Größe zu führen
- Bankvorstand Peter Weinzierl zum MEL-Diskurs: "Ergebnislose
staatsanwaltliche Ermittlungen im achten Jahr - Verfahren längst
einstellungsreif"
- Bereits über EUR 35,7 Mio für soziale Lösungen aufgewendet - Meinl
Bank unterstützte damit mehr als 6.500 unerfahrene MEL-Kleinanleger
(Stand Ende Juni 2015)
Im Bilanzjahr 2014 setzte die Meinl Bank ihre Wachstumsstrategie
fort. Motivierte Mitarbeiter und ein umsichtiges Management mit einem
klaren Fokus auf Kunden und Produkte konnten die internationale
Wirtschafts- und Finanzkrise als auch ein acht Jahre andauerndes,
ergebnisloses MEL-Verfahren erfolgreich meistern. Das Jahresergebnis
2014 ist deutlich positiv.
Meinl Bank AG 2014 - deutlicher Neukundengewinn
Im Jahr 2014 ist es gelungen, die Bilanzsumme der Meinl Bank AG auf
EUR 673,1 Mio zu erhöhen (2013: EUR 581,5 Mio.) - dies spiegelt einen
deutlichen Neukundengewinn für das Institut wider. Das operative
Ergebnis (EGT) der Meinl Bank betrug EUR 3,1 Mio (2013: -5,6 Mio).
Das Jahresergebnis vor der Ausschüttung auf das Ergänzungskapital
belief sich auf EUR 1,6 Mio (2013: EUR -15 Mio). Die Eigenmittel der
Bank betragen rund EUR 43,5 Mio (2013: EUR 32,1 Mio). Mit 31.12.2014
beschäftigte die Meinl Bank 85 Mitarbeiter (31.12.2013: 68).
Eigenständiger Wachstumskurs
Meinl Bank Vorstand Peter Weinzierl: "Die Meinl Bank ist auf einem
guten eigenständigen Kurs. Wir werden diesen Weg auch 2015 fortsetzen
und uns auf den Ausbau unserer Geschäftstätigkeiten in den
Kernmärkten konzentrieren. Wir konnten trotz eines einzigartigen,
vorverurteilenden, mittlerweile acht Jahre ergebnislos andauernden
MEL-Verfahrens der Wiener Staatsanwaltschaft in einem schwierigen
ökonomischen Umfeld unser Ergebnis sehr deutlich verbessern. Dies
zeigt erneut das starke Fundament unserer Geschäfte." Während andere
Institute laufend Mitarbeiter abbauen, ist die Zahl der Beschäftigten
in der Meinl Bank im vergangenen Jahr wieder deutlich gestiegen. Das
erhöhte Geschäftsvolumen wird auch zu einer Verstärkung in der
Geschäftsleitung mit internationaler Erfahrung in der Betreuung von
gehobenen Privatkunden und global tätigen Institutionellen führen.
Wir können neue Kunden mit guten Angeboten ansprechen", so
Bankvorstand Weinzierl. Damit bezieht er sich hier auf den Ausbau der
Bereiche Corporate und Investment Banking sowie Asset Management und
Private Banking in Wien.
Besonderen Schwerpunkt legt die Bank auf Immobilienprodukte. "Unser
Angebot in Prag, die Immobiliengesellschaft Prague Prime Homes,
entwickelt sich sehr gut, sodass wir an eine Expansion dieses
Angebots denken", betont Weinzierl. Konkret sei eine Erweiterung auf
Wien und eventuell Warschau in Planung, so der Bankvorstand. Prague
Prime Homes generiert attraktive Immobilienprodukte, die die Meinl
Bank ihren Kunden als Immobilienbeteiligung in Form eines
Eigentümer-Gemeinschaftsmodells anbietet.
Meinl Bank Konzern 2014 - deutliche Verbesserungen
Die Bilanzsumme des Konzerns konnte 2014 auf 672,0 Mio EUR gesteigert
werden (2013: EUR 576 Mio). Das operative Ergebnis (EGT) des Konzerns
konnte auf EUR 1,3 Mio (2013: EUR -5,8 Mio) gesteigert werden. Das
Jahresergebnis betrug rund EUR -1,9 Mio (2013: EUR -15,9 Mio). Die
Eigenmittel des Meinl Bank Konzerns belaufen sich auf rund EUR 45,5
Mio (2013: EUR 35 Mio). Zum Jahresende 2014 hatte die Gruppe 97
Mitarbeiter (2013: 78).
Hintergrundinformationen
Informationen zum so genannten MEL Diskurs
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien in Zusammenhang
der im Zuge der Wirtschaftskrise gesunkenen Kurse der MEL (heute
Atrium; Anm.) dauert nun schon ca. acht Jahre - ohne jedes Ergebnis.
Die Meinl Bank macht seit Jahren rechtsstaatlich problematische
Maßnahmen der Behörde in diesem Zusammenhang transparent und bietet
auch im Rahmen dieser Ergebnisveröffentlichung einen Überblick über
den Stand der Dinge.
Zwlt.: 50 Rechtsverletzungen gegen Meinl Bank und Organe
Die für MEL zuständige Aufsichtsbehörde JFSC (Jersey Financial
Services Commission; Anm.) hatte bereits 2012 nach intensiver Prüfung
der Sach- und Rechtslage keinerlei Rechtsverletzungen der Meinl Bank
und ihrer Organe im Zusammenhang mit MEL festgestellt. Unabhängige
österreichische Gerichte haben mittlerweile rechtskräftig in 50
Fällen Rechtsbrüche der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie der
Haft-und Rechtschutzrichterin im Zusammenhang mit MEL-Verfahren
festgestellt:
• Das OLG Wien monierte zwei Rechtsverletzungen gegen die Meinl Bank
im Zusammenhang mit Gutachterbestellungen, wobei neben der
Befangenheit eines Sachverständigen ein massiver Verstoß gegen das
Beschleunigungsgebot festgestellt wurde.
• Ebenfalls vom OLG Wien wurde eine Rechtsverletzung der StA-Wien im
Zusammenhang mit deren (vergeblich; Anm.) versuchter Beschlagnahme
von Liegenschaften Julius Meinls festgestellt.
• Der Slowakische Verfassungsgerichtshof verurteilte eine von der
StA-Wien initiierte Hausdurchsuchung in Bratislava als
verfassungswidrig.
• Vom OLG Wien wurde des Weiteren die Durchsuchung einer
Rechtsanwaltskanzlei als rechtswidrig festgestellt.
• Drei Rechtsverletzungen gegen Organe der Meinl Bank stellte das OLG
Wien im Zusammenhang mit unrechtmäßigen elektronischen Überwachungen
des Instituts fest, die für das OLG Wien "grotesk" anmuteten.
• Gleich vier Rechtsverletzungen wurden vom Landesgericht für
Strafsachen Wien im Zusammenhang mit der Observation von Organen der
Meinl Bank festgestellt.
• Das Landesgericht für Strafsachen Wien stellte sechs
Rechtsverletzungen durch die StA-Wien im Zusammenhang mit
unrechtmäßig verwehrter Akteneinsicht in mindestens 77 Dokumente
fest.
• Das OLG Wien erkannte zwei Rechtsverletzungen durch die StA-Wien im
Zusammenhang mit Einvernahmen von Organen der ehemaligen MEL.
• Wiederum das OLG Wien sah in der Anordnung der StA-Wien vom
November 2012 auf Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte das
Gesetz verletzt.
• Und die Sicherstellung von mehreren Dokumenten im November 2012
wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als rechtswidrig gerügt.
• Das OLG Wien verurteilte im November 2013 die im September 2012
durchgeführte zwangsweise Einvernahme von Julius Meinl und Peter
Weinzierl als Verletzung des Rechts auf persönliche Freiheit.
• Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 5. Dezember 2013 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank bestätigt, wonach die im Zuge der
Hausdurchsuchung im November 2012 erhobenen Widersprüche zwingend zu
einer Versiegelung und gerichtlichen Sichtung der sichergestellten
Unterlagen führen müssen.
• Erneut erkannte das OLG Wien am 16. Dezember 2013 eine
Rechtsverletzung der StA-Wien zu Lasten der Meinl Bank in
Zusammenhang mit der Hausdursuchung im November 2012.
• Am 20. Februar 2014 stellte das OLG Wien neuerlich zwei
Rechtsbrüche im Zusammenhang mit dem MEL-Diskurs, nämlich die
Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht und des Beschleunigungsgebots
fest.
• Am 4. März 2014 wurde durch das OLG Wien erneut eine
unverhältnismäßige Verfahrensverzögerung festgestellt.
• Am 4. Juni 2014 entschied das OLG Wien, dass die jahrelange
Verwehrung von Akteneinsicht für Julius Meinl eine Rechtsverletzung
darstellt.
• Am 4. Juli 2014 Stellte das Landesgericht für Strafsachen Wien,
u.a. in Zusammenhang mit der unrechtmäßigen Führung eines
MEL-Verschlussaktes durch die StA-Wien, insgesamt vier
Rechtsverletzungen zulasten der Meinl Bank und deren Organe fest.
• Am 15. September 2014 urteilte das OLG Wien, dass das Recht von
Julius Meinl, der Meinl Bank und einer weiteren Person auf ein stets
zügiges und ohne unnötige Verzögerungen durchgeführtes Verfahren
verletzt worden ist.
• Das OLG Wien hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2014 die
Rechtsmeinung der Meinl Bank und 8 weiterer Beschwerdeführer
(darunter 6 Rechtsanwaltskanzleien) bestätigt, wonach hinsichtlich
der im Zuge der Hausdurchsuchung im November 2012 versiegelt
hinterlegten Unterlagen jedenfalls das gesetzlich vorgesehene
Sichtungsverfahren einzuhalten ist.
• Im Februar 2015 stellte das LG für Strafsachen Wien in einem
Beschluss drei weitere Rechtsverletzungen zulasten Organen der Meinl
Bank fest. Darunter: Bruch des Rechts auf faires Verfahren, Bruch des
Objektivitätsgebotes sowie Bruch des Rechts auf Gewährung des
rechtlichen Gehörs. Verantwortlich dafür: die StA-Wien sowie das
Landeskriminalamt NÖ.
• Im März 2015 stellte das LG für Strafsachen Wien einen weiteren
Rechtsbruch zulasten der Meinl Bank fest: Im Sommer 2014 hatte die
StA-Wien, ohne die Meinl Bank zu informieren, dem Bankgeheimnis
unterliegende Daten des Instituts bei der FMA requiriert. Damit wurde
das Recht der Betroffenen auf Zustellung der Anordnung der
Auskunftserteilung über Bankkonten und Bankgeschäfte/Aufhebung des
Bankgeheimnisses und deren gerichtlicher Bewilligung gebrochen.
Relevante Institutionen bestätigen Meinl Bank
Folgende für den MEL-Diskurs relevante Institutionen vertreten in
wichtigen Punkten die Position der Meinl Bank:
• Die österreichische Übernahmekommission stellte fest, dass das
österreichische Übernahmegesetz auf MEL nicht anwendbar sei. Damit
wird bestätigt, dass MEL von einem eigenständigen unabhängigen
Management in Jersey gesteuert wurde und nicht etwa von Julius Meinl
oder der Meinl Bank.
• Die Finanzprokuratur, also der Rechtsanwalt des Staates Österreich
sowie
• der Unabhängige Verwaltungssenat Wien bestätigen die Position der
Meinl Bank, dass der Rückkauf der MEL-Zertifikate 2007 nicht
veröffentlichungspflichtig war.
• Die Österreichische Kontrollbank und die Wiener Börse teilen die
Rechtsmeinung der Bank in der Frage der Unterscheidung von Aktien und
Zertifikaten: Inhaber von Zertifikaten sind in allen zentralen
Aktionärsrechten unmittelbaren Aktionären gleichgestellt.
• In einer Erklärung vom 22.12.2010 stellte die "Jersey Financial
Services Commission" (Finanzmarktaufsicht von Jersey) als Ergebnis
einer langen und intensiven Untersuchung fest, dass die im Jahr 2007
erfolgten Rückkäufe von an der Wiener Börse gelisteten
MEL-Zertifikaten (ADC’S) keinen Bruch des Aktiengesetzes darstellten
und daher rechtskonform waren. Am 7. Februar 2012 wurden die
Untersuchungen hinsichtlich MEL endgültig eingestellt.
• Im Dezember 2011 entschied das Internationale Schiedsgericht in
Wien, dass Gebühren der Meinl Bank für Airports International und
Power International rechtskonform waren - da diese Gebühren im
Prinzip denjenigen der MEL entsprachen, ergibt sich daraus, dass auch
das diesbezügliche Verfahren eingestellt werden müsste.
• Im März 2012 bestätigte das OLG Wien, dass der Staatsanwalt das
Recht der Beschuldigten auf ein zügiges Verfahren massiv gebrochen
hat.
• Im März 2013 reduzierte das OLG Wien die im Zuge der unrechtmäßigen
U-Haft von Julius Meinl im April verlangte EUR 100 Mio Kaution um EUR
90 Mio. Dies wurde als klares Zeichen der Justiz gewertet, den
vorverurteilenden Charakter des MEL-Verfahrens zu minimieren.
Soziale Lösungen für MEL-Kleinanleger
Die Meinl Bank ist das einzige österreichische Bankinstitut, das
konkrete Schritte zur Abmilderung von Härtefällen bei unerfahrenen
Kleinanlegern, die durch Kursverluste infolge der Wirtschaftskrise
entstanden sind, unternimmt. Das Institut hat bisher (Stand Ende Juni
2015) mit rund 6.500 MEL-Kleinanlegern soziale Lösungen realisiert
und dafür rund EUR 35,7 Mio aufgewendet. Entgegen der haltlosen
Vorverurteilung durch die Staatsanwaltschaft Wien und trotz einer von
der bisherigen Judikatur abweichenden Sonder-Rechtsprechung der
Zivilgerichte in den Meinl European Land Causen, wurde von seiten der
Bank ausreichend und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen
Rückstellungen zur Abdeckung der Klagsrisiken gebildet.
Die Anzahl der MEL-Zivilverfahren hat sich seit Beginn des so
genannten MEL-Diskurses deutlich verringert, waren es mit Jahresende
2010 rund 2.700 Verfahren, belief sich die Zahl zu Jahresende 2013
auf 1.252 und mit Jahresende 2014 auf 967 offene Zivilverfahren.
Zwlt.: Meinl Bank AG
Die Meinl Bank bietet als Privatbank Leistungen im Bereich Corporate
Finance, Fondsmanagement sowie privater und institutioneller
Vermögensverwaltung an. Mit der Julius Meinl Investment GmbH verfügt
die Meinl Bank über eine eigene Investmentfondsgesellschaft. Die
Meinl Bank steht eigenständig auf einem starken ökonomischen
Fundament und ist mit einer ausgewogenen Wachstumsstrategie gut für
die Zukunft positioniert.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MEB






