- 24.07.2015, 10:53:27
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GÖD-Gesundheitsgewerkschaft kritisiert das „Drüberfahren“ über das Pflegepersonal
Wien (OTS) - Der Vorsitzende der GÖD-Gesundheitsgewerkschaft, Johann
Hable ist über die neue Art der Gesundheitsministerin bestürzt. Sie
redet nicht über das neue Berufsgesetz, sondern bevorzugt das
'Drüberfahren' ohne Gespräche mit den Sozialpartnern zu führen. Nun
ist eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetztes (GuKG)
in die Begutachtung gegangen. Bisher haben alle Vorgänger der
jetzigen Gesundheitsministerin, SPÖ-, ÖVP- und FPÖ-Minister mit den
Sozialpartnern vor einer Begutachtung Gespräche geführt, damit von
Vornherein die Anliegen der betroffenen Berufsgruppe "Pflegepersonal"
berücksichtigt werden. Trotz der Bitte der Sozialpartner um Gespräche
wurde brüsk "drübergefahren" und die Begutachtungsfrist wurde
einseitig bis 4. September 2015 festgelegt. Das
Gesundheitsministerium ist anscheinend schon soweit von der Basis
entfernt, dass es nicht berücksichtigt, dass in der Urlaubszeit die
angespannte Personalsituation in den Gesundheitseinrichtungen
zusätzlich verschärft ist, sodass den Kolleginnen und Kollegen keine
Zeit bleibt, dass sie sich ausreichend mit dem Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz auseinander setzen können.
Johann Hable
Wahrscheinlich rechnet das Gesundheitsministerium damit, dass in der
Urlaubszeit nur mangelhaft Stellung genommen wird und somit das
Ministerium ihre Grausamkeiten ohne einen Einspruch der Sozialpartner
durchbringen kann.
Johann Hable
Wir sind entsetzt, dass trotz Abstrafens der Wählerinnen und Wähler
in Burgenland und der Steiermark die Haltung "Mia san mia"
anscheinend weitergeflogen wird.
Johann Hable
Die Damen und Herren in der Spitzenpolitik vergessen, dass es nicht
um ein Gesetz für die Politikerinnen und Politiker, sondern für das
gesamte Pflegepersonal (ca. 150.000 österreichweit) geht.
Die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft fordert:
1. Die unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit den
Sozialpartnern, insbesondere GÖD, AK, ÖGB, ARGE Fachgruppe
Gesundheits- und Sozialberufe und freiwilligen Berufsvertretungen
2. Der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege FH braucht
folgende besondere Kompetenz: Selbständiges Anordnen von
Verbandsmaterialien und Heilbehelfen
3. Der gehobene Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege als auch
der Pflegehelfer braucht ein modernes, zeitgemäßes Berufsbild.
4. Langfristige Übergangsbestimmungen
Es ist gesetzlich festzuhalten, dass den bisherigen Personen des
gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege
(Diplomkrankenpfleger und Diplomkrankenschwester) als auch den
Pflegehelfern keine fachliche bzw. finanzielle und sonstige
Schlechterstellung durch diese Novelle erfährt.
5. Die Fort- und Weiterbildung ist dem Pflegepersonal
berufsbegleitend anzubieten.
6. Die Spezialisierung für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und
Krankenpflege muss gesichert sein.
7. Ja - zur generalisierten Ausbildung, zur Fort- und Weiterbildung
und zur Spezialisierung (berufsbegleitend).
8. Die Verabreichung von Medikamenten und Ähnlichem braucht die
Qualität einer Diplomkraft, die auch die Verantwortung trägt und
fehlt im Gesetzestext zur Gänze.
9. Die Sozialbetreuungsberufe müssen in der GuKG-Novelle aufgenommen
werden. Auch der Behindertenbereich bzw. der Alten- und Pflegebereich
darf nicht vergessen werden.
10. Der Einsatz von mindestens 70% FH-Ausgebildeter in der Pflege,
z.B. in Krankenanstalten und ähnlichen Gesundheitseinrichtungen ist
erforderlich. Wir legen eine Berechnungsunterlage vor, die diese
Forderung finanziell rechtfertigt. Die FH-Ausbildung ist zur jetzigen
Diplomausbildung von der Kostenfrage her gleich und nicht teurer.
11. Beendigung der Ausgrenzungspolitik und das Drüberfahren über die
betroffenen Kolleginnen und Kollegen.
12. Aus den Erfahrungen des MAB-Gesetzes fordern wir, dass die
Ausbildungs- und Durchführungsverordnung verlautbart werden soll. Wir
haben ein Gesetz, aber keine österreichweite Verordnung, damit ist
der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Die GÖD-Gesundheitsgewerkschaft fordert sofortige Verhandlungen zur
GuKG-Novelle. Es ist sagenhaft, dass derzeit ausschließlich
Dienstgebervertreter ohne Einbindung der Sozialpartner und der
Berufsgruppe, eine GuKG-Novelle, die ausschließlich das
Pflegepersonal betrifft, ohne Zustimmung der Selbigen bzw. der
Vertreter durchsetzen will. Die jüngsten Landtagswahlen haben das
Drüberfahren über die Bürger abgestraft.
Mit gewerkschaftlichen Grüßen
Johann Hable Reinhard Waldhör
Vorsitzender der Bundesvertretung 09, Leitungsmitglied der
GÖD-Gesundheitsgewerkschaft Bundesvertretung
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