- 20.07.2015, 12:01:01
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Fall Salambek Muskhadzhiev: Gutachten schließt gewaltsamen Tod aus - Staatsanwältin lehnt Wiederaufnahme des Verfahrens dennoch ab
Graz/Wien (OTS) - Weitere Widersprüche im Fall um Salambek
Muskhadzhiev, der für den angeblichen Mord an seiner Lebensgefährtin
im Sommer 2014 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt
wurde.
Jetzt antwortet die Staatsanwältin auf den Antrag auf Wiederaufnahme
des Verfahrens und will aufgrund eines angeblichen Geständnisses die
Wiederaufnahme verhindern. In einer Einvernahme soll Salambek
Muskhadzhiev angegeben haben, er hätte seine Lebensgefährtin erwürgt.
"Mein Mandant hat eine solche Äußerung nie gemacht. Um die Vorgänge
bei der Vernehmung meines Mandanten aufzuklären, wird die Einvernahme
der Staatsanwältin beantragt, um endlich Licht in diese Sache zu
bringen." erklärt Muskhadzhievs Rechtsanwältin Mag. Liane
Hirschbrich.
Die Staatsanwältin behauptet überdies, die Geschworenen haben ihr
Urteil auf dieses angebliche Geständnis gegründet.
Folgt man der Staatsanwältin, hätten die Geschworenen damit aber eine
unzutreffende Todesursache angenommen. Nach den gerichtsmedizinischen
Gutachten von Prof. Leinzinger und Prof. Brinkmann ist nämlich das
Erwürgen als Todesursache zweifelsfrei auszuschließen. Damit ist das
Urteil der Geschworenen falsch. Deshalb ist die Wiederaufnahme
vollkommen berechtigt.
Prof. Brinkmann schließt mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gewaltsame
Todesursache bei der Lebensgefährtin des Mandanten aus. Nach seinem
Gutachten sprechen die Befunde dafür, dass die Todesursache ein
Asthma Anfall war.
Hirschbrich: "Damit ist mein Mandant kein Mörder. Denn ein Mord setzt
eine Tötungshandlung voraus. Ist aber die Lebensgefährtin meines
Mandanten an einem Asthma Anfall verstorben, darf er nicht wegen
Mordes verurteilt werden."
Aus diesem Grund beantragt die Verteidigung die Ladung des
Sachverständigen Prof. Brinkmann im Wiederaufnahmeverfahren.
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