• 15.07.2015, 14:54:02
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  • OTS0137 OTW0137

Geplantes Asylerstaufnahmezentrum in Ossiach

Geplante Errichtung eines Erstaufnahmezentrums für Flüchtlinge im ehemaligen Kriegsblindenheim Ossiach

Utl.: Geplante Errichtung eines Erstaufnahmezentrums für Flüchtlinge
im ehemaligen Kriegsblindenheim Ossiach =

Ossiach (OTS) - Am Montag, dem 6.7.2015 um 16.00 Uhr hat Herr
Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser die versammelten Gemeindevertreter
von Ossiach ohne vorheriger Abstimmung und Prüfung der rechtlichen
Grundlagen über die geplante Einrichtung eines Erstaufnahmezentrums
für Asylwerber im ehemaligen Kriegsblinden-Erholungsheim informiert.
Dies deutet auf eine rechtsrelevante Nutzungsänderung mit
Bewilligungspflicht in Abstimmung auf die Bestimmungen der
Raumordnung.

Für das betroffene Objekt gilt derzeit die Baubewilligung aus dem
Jahr 1965 als Erholungsheim auf der damaligen Widmung Bauland -
Kurgebiet.
Nunmehr ist die Ausweisung des Bauplatzes nach dem gültigen
Flächenwidmungsplan und dem Teilbebauungsplan vom 29.03.2012 mit
Bauland - Wohngebiet gegeben mit der Nutzung HOTEL-WOHNEN.

Damit ist die Nutzung ausgerichtet auf die allgemeine Wohnnutzung,
die eine allfällige Nutzung für eine Erstaufnahmestelle für
Asylwerber ausschließt.
Für eine angedeutete Änderung der Nutzung wird es der Ausweisung der
Widmungskategorie Sondergebiet bedürfen.

Eine Aussage dazu ist jedoch mangels eines Antrages an die Gemeinde
Ossiach derzeit nicht möglich. Nach den rechtlichen Vorgaben ist
jedenfalls ein Prüfungsverfahren aufgrund der raumordnungs- und
baurechtlichen Vorschriften erforderlich.

Der Bürgermeister als Baubehörde hat die Amtspflicht, eine objektive
Prüfung im Rahmen eines gestellten Antrages vorzunehmen und kann eine
solche Prüfung durch vertragliche Vereinbarungen oder Vorgaben des
Ministeriums nicht vorweggenommen werden. Zum Ausschluss von
Amtshaftungen ist durch die Einhaltung der Rechtsvorschriften die
Sicherheit der jeweiligen Bewohner des Objektes zu prüfen und zu
sichern.

Die Gemeinde hat sich bereits seit längerem mit der Problematik der
Flüchtlingsunterbringung auseinandergesetzt und es bestehen
konstruktive Ansätze auf private Möglichkeiten der
Flüchtlingsaufnahme. Der Gemeinde erscheint dies
integrierungsfördernder als eine unpersönliche Erstaufnahmestelle.

Warum ein einer Wiener Gesellschaft gehöriges Objekt, dessen
Adaptierung hohe Instandsetzungskosten erfordern wird, möglichen
Unterbringungen in größeren Orten und voraussichtlich zur Verfügung
stehenden Objekten mit geringerem Ausstattungsaufwand vorgezogen
wird, wirft Fragen auf.
Es wird davon ausgegangen, dass keine Seite Schritte setzt, die
nicht volle rechtliche Deckung haben und ist aus dieser Sicht auf die
sicher nachhaltige Kontrolle durch die verschiedenen Initiativen der
Gemeindebürger zu achten. Es wird gehofft, dass die privaten
Aufnahmemöglichkeiten zum Tragen kommen, da sich daraus eine erhöhte
Integrationsmöglichkeit ergibt und so negative Auswirkungen auf den
Tourismus wohl am ehesten vermieden werden können.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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