- 10.07.2015, 17:30:16
- /
- OTS0142 OTW0142
Kasachische Generalstaatsanwaltschaft befremdet über Entscheidung in Mordverfahren gegen Alnur Mussayev/Vadim Koshlyak
Kritik an befangener Verhandlungsleitung und gravierenden Verfahrensfehlern
Utl.: Kritik an befangener Verhandlungsleitung und gravierenden
Verfahrensfehlern =
Wien (OTS) - Die Generalstaatsanwaltschaft der Republik Kasachstan
ist über die am Freitag verkündete Entscheidung des
Geschworenengerichts in Wien in den Mordfällen Zholdas Timraliyev und
Aybar Khasenov befremdet. Dieses Urteil ist das Ergebnis von
richterlicher Befangenheit und im Verhandlungssaal zugelassener,
diskriminierender Pauschalkritik an der Republik Kasachstan und ihrer
Rechtspflege.
Die kasachische Justiz hat einen reibungslosen Ablauf der
Hauptverhandlung in Wien mit extremen organisatorischen Anforderungen
durch umfangreiche Rechtshilfeleistungen erst ermöglicht. Das
eigenständige Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wien hat
die umfangreichen kasachischen Beweisergebnisse bestätigt und schwere
Verdachtsmomente gegen Alnur Mussayev und Vadim Koshlyak im
Zusammenhang mit der Entführung und Ermordung von zwei tot
aufgefundenen Bankmanagern ergeben. Die heute erfolgten Freisprüche
vom Vorwurf des Mordes sind angesichts der in der Hauptverhandlung
unmittelbar aufgenommenen, zahlreichen glaubwürden Zeugenaussagen und
eindeutigen Sachverständigenbeweise nicht nachvollziehbar. Auf eine
Täterschaft von in der Anklage nicht erfassten Personen gibt es
keinerlei Hinweise, sondern lediglich auf Verschwörungstheorien
beruhende Schutzbehauptungen der Angeklagten, die im gesamten
Verfahren durch nichts belegt werden konnten.
Richard Soyer, Rechtsvertreter der Generalstaatsanwaltschaft
Kasachstan in Österreich, übt zudem dezidiert Kritik an der
Verhandlungsleitung: "Die Hauptverhandlung war geprägt von groben
Verfahrensfehlern. Sogar die Aufnahme zentraler Belastungsbeweise zum
Mordvorwurf wurde trotz entsprechender Antragstellungen mehrmals
verweigert. Dieses Defizit wurde durch eine auch von der
Staatsanwaltschaft beanstandete Voreingenommenheit des Vorsitzenden
Richters verschärft. Damit werden die Grenzen des Rechtsstaates über
die Maßen strapaziert. Ich gehe daher davon aus, dass der Oberste
Gerichtshof als Rechtsmittelgericht Gelegenheit erhält, dieses
Fehlurteil zu überprüfen und zu korrigieren."
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF