• 09.07.2015, 18:44:00
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Nationalrat verabschiedet kleines Medienpaket

Bürokratische Erleichterungen für Privatsender und den ORF

Utl.: Bürokratische Erleichterungen für Privatsender und den ORF =

Wien (PK) - 31 Gesetzesbeschlüsse hat der Nationalrat diese Woche
verabschiedet. Schlusspunkt war heute ein kleines Medienpaket, das
bürokratische Erleichterungen für den ORF sowie für private Radio-
und Fernsehsender bringt. Unter anderem wird Privatradios eine engere
organisatorische Zusammenarbeit sowie - unter bestimmten
Voraussetzungen - die Zusammenlegung von Zulassungen ermöglicht. Rein
regionale und lokale private TV-Sender dürfen künftig deutlich mehr
Werbung als bisher senden. Dem ORF kommt eine Lockerung des
Reminderverbots, also des Verbots von Sponsorhinweisen während einer
Sendung, zugute.

Beschlossen wurde das Paket mit den Stimmen der Koalitionsparteien.
Laut SPÖ-Abgeordnetem Josef Cap wird damit ein weiterer Schritt zur
Absicherung des dualen Rundfunksystems in Österreich gesetzt. Es
handle sich zwar um kein großes Medienpaket, räumte ÖVP-
Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl ein, aber auch viele kleine
Medienpakete könnten etwas bewirken, betonte er. Gerstl und SPÖ-
Abgeordneter Peter Wittmann hoben unter anderem die Erweiterung der
Must-Carry-Regelung hervor, also die Verpflichtung von
Kabelnetzbetreibern, Privatsender mit engem Österreich-Bezug und
hohem Anteil an Eigenproduktionen zu bevorzugen.

Auch Abgeordneter Harald Troch (S) wies auf diesen Aspekt sowie
weitere Punkte im Gesetzentwurf hin, mit denen die Politik seiner
Meinung nach einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit kleiner österreichischer Sender leistet. Es sei
für kleine Sender nicht leicht, gegenüber globalen Medienriesen wie
Google zu bestehen, gab er zu bedenken.

Großes Lob äußerte Cap für die Arbeit des ORF und die
Generaldirektion. Das Unternehmen sei richtig unterwegs, bekräftigte
er. Zumindest was die Abwicklung des Song-Contests betrifft, schloss
sich Gerstl diesem Lob an.

Opposition kritisiert Medienpolitik der Regierung

Seitens der Opposition kritisierte Abgeordneter Dieter Brosz (G),
dass drängende Probleme im Medienbereich mit dem vorliegenden Paket
nicht gelöst würden. Als Beispiele nannte er Änderungen bei den ORF-
Strukturen und die Neugestaltung der Presseförderung. Man müsse die
Inserate der öffentlichen Hand herunterfahren und im Gegenzug die
direkte Presseförderung erhöhen, verlangte er. Zudem bedauerte Brosz,
dass es beim APP-Verbot für den ORF bleibt. Man könne beim ORF
einiges kritisieren, sagte Brosz, es sei aber nicht sinnvoll, den
Sender vom technologischen Fortschritt abzukoppeln.

Einen mit dem Medienpaket mitverhandelten Antrag der Grünen lehnte
der Nationalrat ebenso ab wie weitere Oppositionsanträge. Die Grünen
hatten verlangt, das Anhörungsrecht des jeweiligen Landeshauptmanns
bei der Bestellung der ORF-LandesdirektorInnen aus dem ORF-Gesetz zu
streichen. Eine Abschaffung der Bestimmung würde dem föderalen
Prinzip des ORF-Gesetzes widersprechen, argumentierte Abgeordneter
Johann Singer (V). Zudem wies er darauf hin, dass es sich nur um ein
Anhörungs- und kein Mitentscheidungsrecht handle.

Kritik an der Medienpolitik der Regierung übte auch NEOS-Abgeordneter
Nikolaus Alm. Wenn es in Zukunft nicht größere Reformschritte gebe,
werde es noch Jahrhunderte dauern, bis sich beim ORF und in der
österreichischen Medienlandschaft etwas ändere, meinte er. Notwendig
wären seiner Meinung nach etwa eine Entpolitisierung der ORF-Gremien,
ein Umbau des ORF-Publikumsrats, eine Abschaffung der
Vertriebsförderung zugunsten einer stärkeren Förderung von
Medienvielfalt und Journalismus sowie eine Abschaffung der
Werbeabgabe.

In Form eines von Alm vorgelegten Entschließungsantrags traten die
NEOS darüber hinaus für eine Evaluierung der Treffsicherheit der
Rundfunkgebühr und die Erarbeitung alternativer Finanzierungsmodelle
ein. Sie konnten sich damit aber ebenso wenig durchsetzen wie mit der
Forderung, die Rundfunkgebühren durch einen Verzicht auf zusätzlich
eingehobene Länderabgaben auf ein bundeseinheitliches Niveau
abzusenken. ÖVP-Abgeordneter Singer gab zu bedenken, dass dadurch in
einigen Bundesländern eine Finanzierungslücke entstehen würde, und
plädierte dafür, im Rahmen des Finanzausgleichs eine Lösung zu
suchen.

Eine komplette Abschaffung der ORF-Gebühren forderte Team-Stronach-
Abgeordneter Christoph Hagen. Der Sender nehme seinen Bildungsauftrag
nur unzureichend wahr, argumentierte er und warf dem ORF zudem
Parteilichkeit vor. Für ihn ist es außerdem nicht verständlich, dass
Personen mit Zweitwohnsitz doppelt Gebühren zahlen müssen. Im
vorliegenden Gesetzespaket sieht Hagen durchaus auch einige positive
Punkte, er vermisst aber ein Gesamtkonzept.

FPÖ fordert Offenlegung von Nebeneinkünften von ORF-ModeratorInnen

Auch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan kritisierte, dass der ORF seinen
Bildungsauftrag nicht wahrnehme. Viele Sendungen passen seiner
Meinung nach außerdem nicht zum öffentlich-rechtlichen Auftrag des
ORF.

Um mehr Einkommenstransparenz beim ORF zu schaffen, forderte Stefan
die Offenlegung von Einkünften und Nebeneinkünften von ORF-
ModeratorInnen und programmgestaltenden MitarbeiterInnen von
Nachrichten- und Informationssendungen sowie von
Wirtschaftsmagazinen. Es müsse für die Gebührenzahler ersichtlich
sein, ob ein Moderator oder ein Programmgestalter bei seiner
beruflichen Tätigkeit beim ORF durch Nebentätigkeiten einer möglichen
politischen bzw. kommerziellen Einflussnahme unterliege, heißt es in
der Begründung eines von ihm vorgelegten Entschließungsantrags.
Dieser verfiel bei der Abstimmung jedoch der Ablehnung.

Schließlich blieb auch ein gemeinsamer Antrag der Grünen und der NEOS
zur Novellierung des Privatradiogesetzes in der Minderheit. Er zielte
darauf ab, Inhabern von Hörfunklizenzen künftig ein Jahr länger Zeit
zu geben, das genehmigte Programm auf die Beine zu stellen.

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer reagierte auf die Kritik der
Opposition mit der Bemerkung, über offene Fragen im Medienbereich
werde man weiter diskutieren. (Fortsetzung Nationalrat) gs

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