• 09.07.2015, 14:44:21
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Industrie: Verstärktes Bestbieterprinzip der richtige Weg

IV-GS-Neumayer: Berücksichtigung von Qualitätsaspekten zu begrüßen – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Utl.: IV-GS-Neumayer: Berücksichtigung von Qualitätsaspekten zu
begrüßen – Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit =

Wien (OTS) - "Die nunmehr verstärkte Einbeziehung des
Bestbieterprinzips wird zu mehr Qualitätswettbewerb im Vergaberecht
führen. Wir begrüßen daher die im Ministerrat beschlossene
Vergabenovelle, die einen wichtigen Beitrag zu mehr
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung darstellt", so der
Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph
Neumayer, heute Donnerstag, anlässlich des Pressegesprächs zur
Vergaberechtsnovelle.

Nicht die billigsten sondern befugten, leistungsfähigen und
zuverlässigen Unternehmen, die zu angemessenen Preisen anbieten,
sollen punkten können: "Das Bestbieterprinzip darf jedoch nicht vom
eigentlichen Nutzen abkommen - die gewählten Zuschlagskriterien
müssen daher immer im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand
stehen", führte Neumayer aus. Die IV begrüße auch grundsätzlich eine
Förderung der Transparenz in der Subunternehmerkette, "allerdings
darf es dabei nicht zu überschießenden Belastungen der
österreichischen Unternehmen bzw. der Auftraggeber kommen." Nach der
Novelle müsse nunmehr die gesamte Subunternehmerkette offengelegt
werden. Da in der Praxis Subvergaben bei größeren Auftragsvolumen
durchaus üblich und sinnvoll seien - in gewissen Branchen sogar
notwendig - dürften Unternehmen hier nicht überschießend in ihrer
Flexibilität eingeschränkt werden. "Wir begrüßen daher, dass hier
einer Forderung der Industrie nach einer praxistauglichen
Ausgestaltung des nachträglichen Subunternehmerwechsels bzw. einer
Hinzuziehung eines neuen nun nachgekommen wurde", betonte Neumayer.

Zuletzt sei darauf hingewiesen, dass sich die IV seit jeher für
wirksame Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ausgesprochen habe,
um unlauteren Wettbewerb zu unterbinden und faire Bedingungen für
alle in Österreich aktiven Betriebe zu schaffen. "Wie beim Thema
Subvergabe darf es aber auch in diesem Zusammenhang zu keinen
überschießenden bürokratischen Hürden für Unternehmen kommen", so
Neumayer, der hinzufügte, dass es betreffend die nun vorgesehene
verpflichtende LSDBG-Abfrage durch öffentliche Auftraggeber im Rahmen
der Verhandlungen gelungen sei, eine für die Wirtschaft vertretbare
Lösung zu finden. Nun müsse auch in der Praxis derart gelebt werden.

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