- 09.07.2015, 12:47:14
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Bundesvergabegesetz: Novelle betrifft alle Branchen, bringt Bestbieterprinzip und Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping
GBH-Muchitsch: Novelle wurde heute an den Verfassungsausschuss zugewiesen
Utl.: GBH-Muchitsch: Novelle wurde heute an den Verfassungsausschuss
zugewiesen =
Wien (OTS) - Im Ministerrat wurde beschlossen, eine Novelle im
Bundesvergabegesetz (BVergG) umzusetzen. Das Herzstück ist die
Einführung eines verpflichtenden Bestbieterprinzips sowie ein Bündel
von Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und somit auch gegen
einen ruinösen Wettbewerb. Die Forderungen der
Sozialpartnerinitiative "FAIRE VERGABEN sichern Arbeitsplätze!"
wurden somit von der Regierung übernommen.
Die Sprecher der Initiative, Gewerkschaft Bau-Holz-Bundesvorsitzender
Josef Muchitsch und Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel,
zeigen sich erfreut über das Bekenntnis der Bundesregierung zu einem
seriösen und transparenten Wettbewerb bei öffentlichen Vergaben. Nach
dem Entwurf ist im Baubereich das Bestbieterprinzip ab einem
Auftragswert von einer Million Euro verpflichtend vorgesehen. Das
heißt, dass neben dem Preis und Eignungskriterien künftig auch
qualitative Zuschlagskriterien vorgesehen sein müssen.
Nachdem seit Jahren von allen Seiten die Einführung des
Bestbieterprinzips gefordert wird, ist nun das Eis gebrochen. Nun
liegt es an den öffentlichen Auftraggebern, mit diesem Instrument
verantwortungsvoll umzugehen. Nur so können faire Vergaben gesichert
und durch verbesserte Zuschlagskriterien die Qualität und Vorzüge der
regionalen Anbieter besser berücksichtigt werden", so Frömmel.
Muchitsch sieht im vorliegenden Gesetzesentwurf ein wichtiges
Instrument gegen Lohn- und Sozialdumping sowie für mehr Transparenz
bei den Subvergaben: "Damit wird dem ruinösen Preiskampf, der auf dem
Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen wurde, ein Riegel
vorgeschoben und die Vergabe an regionale Klein- und Mittelbetriebe
gestärkt! Das sichert und schafft Arbeitsplätze."
Das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist in Ergänzung zur Novelle
zu sehen. Dieses enthält Regelungen, wann ein Bieter wegen Lohn- und
Sozialdumping auszuschließen ist, sowie umfassende verstärkte
Behördenkooperationen und Entgelt-Haftungsbestimmungen für
Unternehmen, die behördlich als Scheinunternehmen eingestuft wurden.
Mag. Martin Schiefer von "Heid Schiefer Rechtsanwälte", welche die
Initiative von Anfang an begleiteten: "Die BVergG-Novelle 2015 stellt
einen großen Schritt in die richtige Richtung dar und betrifft nicht
nur die Baubranchen. Insbesondere die Regelungen zur vollen
Transparenz bei Subvergaben, die verpflichtende Anwendung des
Bestbieterprinzips bei Bauaufträgen über einer Million Euro und der
Ausschluss von Unternehmen, welche mehrfach gegen arbeits- und
sozialrechtliche Bestimmungen verstoßen haben, werden die Praxis bei
der Vergabe von Bauleistungen nachhaltig positiv verändern."
Ing. TR Josef Witke, Bundesinnungsmeister der Elektro-, Gebäude-,
Alarm- und Kommunikationstechniker: "Die Novelle betrifft nicht nur
den Bau, sondern alle anderen Branchen auch. Speziell die
Gewerbebetriebe leiden stark unter der aktuellen Situation bei den
Vergaben. Deshalb hoffen wir, dass uns die Novelle den notwendigen
Rückenwind gibt, um aus diesem Tief wieder heraus zu kommen."
Fahrplan der Novelle
Nach dem Ministerratsbeschluss hat der Nationalrat die Novelle dem
Verfassungsausschuss zur weiteren Behandlung zugewiesen. Noch im
Herbst soll das Gesetz von Parlament und Bundesrat beschlossen werden
und Anfang 2016 in Kraft treten. Ende April 2016 muss dann eine
weitere Novelle zur Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien folgen. Dabei
werden sämtliche andere Bereiche wie öffentlicher Nahverkehr, Sozial-
und Gesundheitsdienste im Bundesvergabegesetz behandelt.
Die Eckpunkte der geplanten Novelle
1. Volle Transparenz bei Sub- und Sub-Sub-Unternehmen. Nur mit
Zustimmung des Auftraggebers dürfen Subunternehmer und
Sub-Subunternehmer Aufträge ausführen.
2. "Schwarze Schafe" sind von öffentlichen Ausschreibungen
ausgeschlossen. Unternehmen, welche gegen Lohn- und Sozialdumping
verstoßen haben, sind bei Ausschreibungen nicht zugelassen.
3. Das Bestbieterprinzip kommt! Nicht mehr der Preis alleine zählt,
sondern auch Qualitätskriterien werden bei der Vergabe
berücksichtigt. Im Baubereich ist ein verpflichtendes
Bestbieterprinzip ab 1 Million Euro Auftragssumme vorgesehen.
4. Klein- und Mittelunternehmen werden auch bei Großaufträgen
berücksichtigt. Hier wird vorgesehen, dass Teilleistungen nach
Gewerken ausgeschrieben werden können (Kleinlosregelung). Dadurch
kommen nicht nur große Gesamtanbieter zum Zug, sondern auch kleine
Gewerbetreibende können von direkten Vergaben bei großen Bauvorhaben
profitieren und sind somit nicht mehr Subauftragnehmer von
Gesamtanbietern.
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