- 09.07.2015, 10:21:43
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Vergabegesetz: Ziviltechnikerkammer fordert Fairness auch im Rechtsschutz!
Präsident Aulinger begrüßt die Verankerung des Bestbieterprinzips für Planungsleistungen und fordert Verbandsklagerecht gegen unfaire Ausschreibungen!
Utl.: Präsident Aulinger begrüßt die Verankerung des
Bestbieterprinzips für Planungsleistungen und fordert
Verbandsklagerecht gegen unfaire Ausschreibungen! =
Wien (OTS) - Bestbieterprinzip gestärkt
Die im Ministerrat beschlossene Novelle zum Bundesvergabegesetz
bringt eine Stärkung des Qualitätswettbewerbs durch eine weitgehende
Verpflichtung zum Bestbieterprinzip für nicht ausreichend
standardisierte Leistungen und für Bauleistungen über EUR 1 Mio. Für
die Vergabe von Planungsleistungen fordert die Bundeskammer schon
lange eine verpflichtende Anwendung des Bestbieterprinzips. Diese
Forderung wurde nun mit der ausdrücklichen Verankerung des
Bestbieterprinzips für geistige Dienstleistungen erfreulicherweise
erfüllt. "Damit wird dem besonderen Stellenwert von
Qualitätskriterien bei der Vergabe von Leistungen der Architekten und
Zivilingenieure Rechnung getragen. Das Bestbieterprinzip ist die
beste Lösung für Benützer, Auftraggeber und Steuerzahler", betont
Kammerpräsident, Christian Aulinger.
Fairness im Rechtsschutz
Die ungleiche Machtverteilung zwischen Auftraggebern und Bietern
führt in der Praxis häufig dazu, dass Vergaberecht ungestraft
missachtet wird. Insbesondere KMU riskieren kaum Anfechtungen, weil
sie Nachteile für die Zukunft befürchten. Sogenannte Verbandsklagen
gleichen beispielsweise im Konsumentenschutz ein vergleichbares
Machtgefälle aus. Im Vergaberecht steht Interessensvertretungen
bislang allerdings kein Recht zur Anfechtung zu. Auch mit der
vorliegenden Novelle zum Vergaberecht wurde hier keine Änderung
vorgenommen. Die Bundeskammer fordert schon lange die Einführung
einer Antragslegitimation für Kammern im Vergaberecht.
"Gerade um wirtschaftlich schwächere Bieter gegen unfaire
Ausschreibungen zu schützen, ist eine Beistandsmöglichkeit der
Interessensvertretungen im Vergaberechtsschutz unverzichtbar.
Bekanntlich nützt nämlich das fairste Gesetz wenig, wenn es de facto
nicht durchgesetzt werden kann", warnt Christian Aulinger.
Lohn- und Sozialdumping - Preisdumping
Schon bisher bestand für öffentliche Auftraggeber die gesetzliche
Verpflichtung, Aufträge zu angemessenen Preisen zu vergeben. Welches
Preisniveau angemessen ist, liegt bekanntlich im Auge des
Betrachters. Die Novelle trifft daher nähere Regelungen für die
Prüfung der Angemessenheit, insbesondere, ob bei der Kalkulation die
geltenden Kollektivverträge angewendet wurden, um Lohndumping
entgegen zu wirken. Darüber hinaus herrscht aber für manche Branchen
seit Jahren bei öffentlichen Aufträgen generell ein prekäres, nicht
kostendeckendes Preisniveau. Für eine faire Vergabesituation muss
auch diesem Preisdumping Einhalt geboten werden.
Öffentliche Unternehmen verfügen über eine Marktmacht, die oft
zwangsläufig zu einem ruinösen Preiswettkampf führt. Besonders im
KMU-Bereich kann sich das sehr schnell existenzgefährdend auswirken.
Die Ziviltechnikerkammer fordert daher auch die Heranziehung von
allgemein anerkannten, wissenschaftlichen Leitlinien für angemessene
Honorar- und Preisermittlung und von standardisierten
Kalkulationshilfen für die objektive Festlegung eines angemessenen
Preisniveaus.
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