- 07.07.2015, 19:30:01
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Wiener Zeitung – Leitartikel von Reinhard Göweil: „Vergleichsweise gut“
Ausgabe vom 8. Juli 2015
Utl.: Ausgabe vom 8. Juli 2015 =
Wien (OTS) - Der angestrebte Heta-Vergleich zwischen Bayern und
Österreich ist respektabel, aller Oppositionskritik zum Trotz. Denn
die vereinbarte Quote von 45 Prozent kann nun als Richtschnur dienen
- und er reduziert für die Republik das Klagsrisiko durch andere
Privatgläubiger. Denn in der Hypo/Heta-Abwicklung droht von Anwälten
die größte Gefahr. Sie wollen das Land Kärnten "ausziehen bis aufs
letzte Hemd", beziehungsweise - wegen der hohen Summen - üppige
Honorare kassieren.
Nun sei den Freiberuflern ein hohes Einkommen gegönnt, sie müssen
wohl auch so vorgehen. Doch der Vergleich zwischen Bayern und
Österreich macht es heimischen Gerichten leichter, solche Klagen
abzuwehren. Denn sie haben in letzter Konsequenz ohnehin keinen Sinn.
Wie ein Land gepfändet werden kann, ist rechtliches Neuland. Allein
bis das ausjudiziert ist, vergehen viele Jahre - sehr viele sogar.
Die österreichische und die bayerische Politik haben sich deshalb für
einen pragmatischen Weg entschieden, der die jeweilige Verantwortung
für das Desaster ganz gut spiegelt. Es wird etliche Gläubiger nicht
freuen, aber um einen "hair cut" kommen sie sowieso nicht herum.
Dem heimischen Steuerzahler bleibt der Trost, dass auch etliche der
großen Banken mitgezahlt haben und wir mit zehn Milliarden Euro das
Auslangen finden. Das ist ohnehin schon arg genug.
Dass die Opposition nun so gegen den Vergleich wettert, hat wohl mehr
mit Innenpolitik und dem laufenden Untersuchungsausschuss im
Parlament zu tun als mit ökonomischem Sachverstand.
Denn genau dieser Sachverstand legt nahe, sich zu vergleichen - und
neben dem Schaden nicht auch noch Anwaltsbüros auf Steuerzahlerkosten
verdienen zu lassen. Und zwar Steuerzahler nicht nur in Österreich,
sondern auch in Bayern.
Die Finanzmarktaufsicht muss den Heta-Vergleich noch prüfen, doch sie
wird wohl nichts dagegen einzuwenden haben. Das Parlament muss dazu
ein Gesetz beschließen, und die Opposition wäre gut beraten, hier mit
den Regierungsparteien mitzustimmen. Es wäre ein schönes Zeichen,
dass in der Republik die gemeinsame Sache immer noch über
Einzelinteressen steht. Bis dahin können die Abgeordneten den Text
ruhig durchlesen und müssen nicht mehr aufgeregt dagegen sein.
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