- 01.07.2015, 16:47:55
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Sperre von illegalen Piraterie-Webseiten zulässig
Der OGH bestätigt Sperren von rechtswidrigen Filmseiten zum Schutz der Urheber
Utl.: Der OGH bestätigt Sperren von rechtswidrigen Filmseiten zum
Schutz der Urheber =
Wien (OTS) - Erneut hat der Oberste Gerichtshof
Internetservice-Provider verpflichtet, den Zugang zu illegalen
Filmportalen zu sperren. In einem weiteren, mit Unterstützung des
Vereins für Anti-Piraterie (VAP) geführten Verfahren hat das
Höchstgericht jetzt zum wiederholten Mal klargestellt, dass Internet
Service Provider den Zugriff auf strukturell rechtsverletzende
Internetseiten - hier: movie4k und kinox.to - blockieren müssen.
Damit bestätigt der OGH die Grundsätze, die der Europäische
Gerichtshof 2014 in der Rechtsache kino.to vorgibt. Da alle
grundlegenden Rechtsfragen bereits geklärt sind, hat der OGH diesmal
nicht für erforderlich gehalten, den EuGH ein zweites Mal zu dieser
Problematik anzurufen. Die erneut von den Providern vorgebrachten
Argumente gegen eine Sperranordnung konnten auch diesmal nicht
überzeugen. Konkret stellt der OGH fest: "der Provider muss die
Kosten allfälliger Sperrmaßnahmen in die geschäftliche Kalkulation
einberechnen und ein Vermittler muss sowohl in finanzieller als auch
technischer Hinsicht gerüstet sein, Zugangssperren durchzuführen."
Dass die Anlass gebenden Streaming- und Download-Portale - analog zu
kino.to - illegal den Zugang zu urheberrechtlich geschützten
Spielfilmen und Fernsehangeboten zur Verfügung stellen, wurde im
gesamten Verfahren nicht ernsthaft bestritten. In Deutschland wird
auch weiterhin nach den Betreibern dieser Seiten wegen gewerbsmäßiger
Urheberrechtsverletzungen, Steuerhinterziehung, Geldwäsche und
Erpressung gefahndet. Sie sind nach wie vor auf der Flucht.
Dr. Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, dazu: "Hier handelt es
sich weder um Bagatelldelikte noch um heroische Befreiungsakte,
sondern um eine Form organisierter Kriminalität. Die Akzeptanz
bestehender legaler Online-Angebote durch das Publikum zeigt, dass
ein legaler Markt möglich ist. Der unfaire Wettbewerb mit scheinbar
kostenlosen Piraterie-Angeboten muss, so gut es geht, unterbunden
werden."
VAP Präsident Winfred Kunze ergänzt: "Es stünde auch der
österreichischen Telekommunikationswirtschaft mehr als ein Jahr nach
den klaren Entscheidungen des EuGH und des OGH gut an, die Situation
zur Kenntnis zu nehmen und den positiven Aussagen zum
Urheberrechtsschutz Taten folgen zu lassen. Illegale Portale tragen
nicht zur Filmfinanzierung bei und schaden den Urhebern. Legale
Angebote stärken sowohl die Kreativwirtschaft als auch die
Telekommunikationswirtschaft, die ja von der Attraktivität legalen
Angebots profitiert!"
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