Ausgleichszulage ist keine Pension, sondern Sozialhilfe! „Fiktiver Unterhalt“ soll nicht länger angerechnet werden! Daten der Pensionskonten auswerten!
Utl.: Ausgleichszulage ist keine Pension, sondern Sozialhilfe!
„Fiktiver Unterhalt“ soll nicht länger angerechnet werden!
Daten der Pensionskonten auswerten! =
Wien (OTS) - 01. Juli 2015 - Zum heute veröffentlichten
Rechnungshofbericht hinsichtlich der Ausgleichszulagen (AZ) in der
Pensionsversicherung, hält LAbg. Ingrid Korosec,
Bundesobmann-Stellvertreterin des Österreichischen Seniorenbundes und
Landesvorsitzende des Wiener Seniorenbundes, fest:
"Ich danke dem Rechnungshof für seinen wichtigen Bericht zu den
Ausgleichszulagen und kann den Verantwortlichen in Sozialministerium
und Hauptverband nur dringend raten, den Empfehlungen zeitnah zu
folgen. Das im Rechnungshofbericht ersichtliche hin und her schieben
der Verantwortung ist sofort abzustellen. Die Ausgleichszulage ist
für die Betroffenen eine lebensnotwendige Absicherung, sie haben sich
daher Rechtssicherheit und Transparenz dringend verdient! Wichtig ist
zudem eine Festlegung, dass die Entscheidung über die Zuerkennung der
Ausgleichszulage künftig maximal drei Monate dauern darf. Es geht
hier um die lebenswichtige Absicherung der ärmsten unter den
Seniorinnen und Senioren - da geht es um jeden Tag! Für die
Betroffenen ist zudem wichtig, dass die getroffenen Entscheidungen
transparenter und jedenfalls per Bescheid mitgeteilt werden. Anderes
ist in einem modernen Rechtsstaat wirklich nicht zu verantworten!"
Ausgleichszulage ist Sozialhilfe und soll nicht länger als
Staatszuschuss zu Pensionen verkauft werden!
Korosec weiter: "Der Rechnungshofbericht legt auch sehr deutlich
offen, worum es bei der Ausgleichszulage wirklich geht: Es ist dies
eine wichtige Sozialhilfe für Bezieherinnen und Bezieher von
Pensionen. Eigentlich wären seit Gründung des ASVG die Länder für
deren Finanzierung zuständig, der Bund übernimmt per
Finanzausgleichsregelung allerdings von Beginn an die Kosten. Daraus
zeigt sich klar: Es handelt sich hier um keine Pensionsleistung,
sondern von Beginn an um eine echte bedarfsorientierte Sozialhilfe.
Als solche ist sie auch in den öffentlichen Büchern der Republik zu
verbuchen. Diese rund eine Milliarde an Kosten darf nicht länger als
Staatszuschuss zu Pensionen bezeichnet werden. Nach dem wichtigen
Grundsatz "strenge Rechnung, gute Freunde" ist diese Milliarde im
Budget des Bundes künftig unter "Sozialausgaben" zu führen."
Korosec betont zudem: "Einem strategischen Vergleich mit anderen
Sozialhilfen erteilen wir allerdings die klare Absage: Die
Ausgleichszulage zur Pension bedeutet in den allermeisten Fällen
(ausgenommen Waisenpensionen) den Schlusspunkt der persönlichen
Entwicklungsmöglichkeiten im Leben. Während andere Sozialhilfen, wie
z.B. die Bedarfsorientierte Mindestsicherung, einer Aktivierung und
kurzfristigen Unterstützung dienen sollen, ist bei den Beziehern von
Alterspensionen unter der Ausgleichszulagengrenze leider keine
künftige Verbesserung der Lebens- und Einkommenssituation mehr zu
erhoffen. Dieser bedeutende Unterschied verbietet jeden
populistischen Vergleich der unterschiedlichen Sozialhilfen! Geboten
ist hier allerdings der umfassende Datenaustausch unter den einzelnen
Behörden. Es ist absurd, wenn anno 2015 mehrere Behörden parallel
oder hintereinander denselben Sachverhalt, wie z.B. den
Familienstand, erheben!"
Einheitliche Vollzugspraxis Gebot der Stunde. "Fiktiver
Unterhalt" darf nicht länger angerechnet werden!
Korosec zu einem vor allem für Frauen entscheidenden Thema: "In der
PVA wird - im Gegensatz zur Sozialversicherung der Bauern - bei der
Einkommensprüfung von Geschiedenen der so genannte "fiktive
Unterhalt" errechnet - oder eher geschätzt (!) - und dem
Pensionseinkommen hinzugerechnet. Dies verringert die für die
Betroffenen lebensnotwendige Ausgleichszahlung! Frauen, die bei einer
oft Jahrzehnte zurückliegenden Scheidung auf den Ehepartner-Unterhalt
verzichtet hatten, werden dann in der Pension plötzlich dafür
bestraft, weil ein fiktiver (!) Unterhalt geschätzt und als gegeben
angenommen wird. Zu Recht bewertet die Sozialversicherung der Bauern
nur tatsächlich bezahlte Unterhaltsleistungen - dies muss im Sinne
eines einheitlichen Vollzugs und zum Wohle der Betroffenen, die ihre
Lebenssituation ja nicht mehr ändern können endlich beendet werden!"
"Aufrecht bleibt dabei unsere dringende Forderung: Das
Pensionssplitting für Zeiten der Kindererziehung soll auch für
Familien geöffnet werden, deren Kinder vor 2005 geboren sind. Das
Splitting soll für künftige Eltern automatisch erfolgen, soll also
von einem "opting-in" zu einem "opting-out" werden. Und im Falle von
Scheidungen sind die während der Ehe erworbenen
Pensionskontogutschriften verpflichtend in die Überlegungen der
ehelichen Vermögensteilung mit einzubeziehen! Dies ist übrigens ein
probates Mittel, um die künftige Zahl (weiblicher)
Ausgleichszulagenbezieherinnen deutlich zu reduzieren", betont die
Bundesobmann-Stellvertreterin des Seniorenbundes zu einer der
wichtigen Seniorenbund-Forderungen in diesem Zusammenhang.
Schluss mit Kaffeesud-Lesen! Pensionskonto-Daten anonym
auswerten, um auf künftige Entwicklungen vorbereitet zu sein!
"Aufschlussreich ist auch die Entwicklung der
Ausgleichszulagen-Zahlen: Von 1973 bis 2013 sank die Zahl der
Bezieherinnen und Bezieher einer AZ um stolze 40 Prozent! Im selben
Zeitraum stiegen allerdings die jährlichen Kosten um 12,5 Prozent,
weil die Ausgleichszulage zu Recht deutlich stärker angehoben wurde
als andere Leistungen. Auch in den letzten Jahren sank die Zahl der
Bezieherinnen und Bezieher deutlich: von 2010 bis 2014 um 5,5
Prozent! Der Grund ist, dass die Pensionen der Neuzugänge in den
letzten Jahren deutlich über den Bestandspensionen lagen. Dies trotz
verlängertem Durchrechnungszeitraum und geänderter Berechnungsformel!
Hinsichtlich der Frage, wie sich die Zahl der AZ-Bezieherinnen und
-Bezieher in Zukunft entwickeln werde, sollte man daher endlich mit
der Kaffeesud-Leserei aufhören! Mit der Einführung des Pensionskontos
verfügt die Republik über umfassende Daten, die Auskunft darüber
geben, welche künftigen Pensionen zum heutigen Tag schon zugesagt
sind! Diese Daten sind umfassend anonymisiert auszuwerten. So lassen
sich klare Problemgruppen herausfinden und lassen sich konkrete
Lösungen für diese Gruppen erarbeiten. Damit hätte die mit den
entsprechenden - und zuletzt immer weit daneben liegenden - Prognosen
verknüpfte Panikmache über Österreichs Pensionssystem endlich ein
Ende", stellt Korosec abschließend fest.
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