Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Energieeffizienz-Gesetz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums eingerichtet
Utl.: Nationale Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß
Energieeffizienz-Gesetz im Auftrag des Wirtschaftsministeriums
eingerichtet =
Wien (OTS) - Ende April 2015 hat die Österreichische Energieagentur
vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft
(BMWFW) den Zuschlag für den Aufbau und Betrieb der Nationalen
Energieeffizienz-Monitoringstelle erhalten. Die Leistungen der
Monitoringstelle Energieeffizienz sind in einem Vertrag mit dem
Wirtschaftsministerium klar geregelt: Sie ist Anlauf- und
Informationsstelle für die laut Energieeffizienzgesetz verpflichteten
Unternehmen und Organisationen, öffentlichen Stellen und
Energiedienstleister.
Die Österreichische Energieagentur hat nach Beauftragung die
erforderliche Infrastruktur aufgebaut und steht den vom
Energieeffizienzgesetz angesprochenen Unternehmen als Anlaufstelle
zur Verfügung, damit eine möglichst praxistaugliche Umsetzung
sichergestellt werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Energieagentur sind mit den im Gesetz definierten Aufgaben der
Nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle bestens vertraut.
"Wir freuen uns, unsere langjährige Erfahrung und fachliche Kompetenz
für diese Aufgabe einbringen zu können" so DI Peter Traupmann,
Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur. "Es hat nun
höchste Priorität für uns, die Umsetzung so rasch wie möglich
voranzutreiben. Dazu finden laufend Gespräche und Abstimmungen mit
den Interessenvertretungen der betroffenen Unternehmen statt."
Hotline und Website für betroffene Unternehmen und
Organisationen
Seit Mitte Juni sind eine Telefon-Hotline (Tel. 01 - 20 52 20) und
die Website www.monitoringstelle.at in Betrieb, damit alle, für die
das Energieeffizienzgesetz anzuwenden ist, Informationen über
Verpflichtungen und Meldefristen erhalten.
In den weiteren Ausbaustufen werden entsprechende Datenbanken und
Register eingerichtet und aufgebaut. Derzeit wird gemäß
Energieeffizienzgesetz an einer Richtlinien-Verordnung mit einem
neuen Methodendokument als Fundament für die Bewertung von
Effizienzmaßnahmen gearbeitet. Dieses wird eine zentrale Basis für
die weitere Arbeit der Monitoringstelle bilden.
"Das Rennen um Energieeffizienz ist bereits gestartet. Die ersten
Erfahrungen und Rückmeldungen aus Gesprächen mit der Wirtschaft
zeigen eine äußerst dynamische Entwicklung in diesem Bereich mit
vielen innovativen Ansätzen. Wir werden diese Entwicklung durch eine
möglichst unbürokratische und effiziente Abwicklung unterstützen", so
Peter Traupmann.
Über die Monitoringstelle Energieeffizienz
Die Monitoringstelle Energieeffizienz ist eine Einrichtung in der
Österreichischen Energieagentur im Auftrag des Bundesministeriums für
Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW). Die Monitoringstelle
ist Anlauf- und Informationsstelle für die laut
Energieeffizienzgesetz verpflichteten Unternehmen, öffentlichen
Stellen und Energiedienstleister. Die Aufgabe der Monitoringstelle
ist es, gemeldete Daten zu evaluieren und standardisierte Methoden
zur Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen zu entwickeln. Das
österreichische Energieeffizienzgesetz setzt zur Umsetzung der
EU-Energieeffizienzrichtlinie auf strategische Maßnahmen (wie
Sanierungsscheck) sowie auf ein Verpflichtungssystem. Dabei müssen
Energielieferanten Energieeffizienz-Maßnahmen im Umfang von 0,6
Prozent ihrer Vorjahresenergieabsätze an Endverbraucher nachweisen.
Entscheidend ist, dass eine Maßnahme gesetzt wird, die das
Input-Output-Verhältnis (z.B. eines Gerätes oder Prozesses)
verbessert und dem Lieferanten zurechenbar ist. Die
Lieferantenverpflichtung gilt erstmals für das Jahr 2015. 2014
gesetzte Maßnahmen, die 2015 nach wie vor wirksam sind, können
angerechnet werden. Die Evaluierung der Zielerreichung erfolgt im
Februar 2016 durch die Monitoringstelle. Neben Energielieferanten
betrifft das Gesetz auch große energieverbrauchende Unternehmen,
öffentliche Einrichtungen sowie Energiedienstleister. Große
Unternehmen müssen sich mit ihrem Energieverbrauch auseinandersetzen
und externe Energieaudits durchführen oder ein zertifiziertes
Managementsystem samt Energieaudits implementieren. Erbringer von
Energiedienstleistungen und Energieberatungen für Unternehmen müssen
Qualifikationskriterien erfüllen und sich in ein öffentliches
Register der Monitoringstelle eintragen lassen. Das
Wirtschaftsministerium erwartet sich durch einen effizienteren
Energieeinsatz positive Auswirkungen auf die Umwelt, eine Erhöhung
der Versorgungssicherheit sowie volkswirtschaftliche Vorteile für den
Standort Österreich.
Weitere Informationen: www.monitoringstelle.at
Über die Österreichische Energieagentur - Austrian Energy
Agency
Die Österreichische Energieagentur ist das nationale Kompetenzzentrum
für Energie in Österreich. Sie berät auf Basis ihrer vorwiegend
wissenschaftlichen Tätigkeit Entscheidungsträger aus Politik,
Wissenschaft und Wirtschaft. Ihre Schwerpunkte liegen in der
Forcierung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energieträgern im
Spannungsfeld zwischen Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Umweltschutz
sowie Versorgungssicherheit. Dazu realisiert die Österreichische
Energieagentur nationale und internationale Projekte und Programme,
führt gezielte Informations- und Öffentlichkeitsarbeit durch und
entwickelt Strategien für die nachhaltige und sichere
Energieversorgung. Die Österreichische Energieagentur setzt
klimaaktiv - die Klimaschutzinitiative des BMLFUW - operativ um und
koordiniert die verschiedenen Maßnahmen in den Themenbereichen Bauen
& Sanieren, Energiesparen, Erneuerbare Energie und Mobilität. Die
Österreichische Energieagentur ist die Nationale
Energieeffizienz-Monitoringstelle gemäß Energieeffizienzgesetz.
Weitere Informationen: www.energyagency.at.
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