- 29.06.2015, 11:22:42
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Gratis-Zahnspange startet in Salzburg
6 Millionen Euro für gesunde Kinderzähne
Utl.: 6 Millionen Euro für gesunde Kinderzähne =
Salzburg (OTS) - Am 1. Juli 2015 startet eine echte Innovation im
österreichischen Gesundheitswesen: Die Gratis-Zahnspange. Alle Kinder
und Jugendlichen sollen unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern die
Chance auf ein gesundes Gebiss mit gerade stehenden Zähnen haben.
Stellt ein Zahnarzt oder eine Zahnärztin eine medizinisch relevante
Fehlstellung der Zähne fest, wird die Behandlung auf Kosten der
Krankenkasse erfolgen. Dafür stehen im Bundesland Salzburg 12 auf
Kieferorthopädie spezialisierte Zahnärzte und -ärztinnen mit
Kassenvertrag zur Verfügung. Die SGKK rechnet mit bis zu 4.000
Kindern mit Gratis-Zahnspange jährlich und Kosten von etwa 5 - 6
Millionen Euro für den Bereich der Kieferregulierungen. Zusätzlich
führt die SGKK mit 1. Juli einen Zuschuss zur Mundhygiene ein, für
den rund 1,4 Millionen Euro budgetiert sind.
"Wir haben konstruktiv zusammengearbeitet und für Salzburg eine
flächendeckend gute Versorgung aufgebaut", betonen SGKK-Obmann
Andreas Huss und Zahnärztekammer-Präsident Martin Hönlinger. "Die
Gratis-Zahnspange und die günstigere Mundhygiene sind Meilensteine
bei der zahnärztlichen Versorgung der Salzburger Kinder. Es ist
wichtig, dass die Behandlung schwerer Fehlstellungen, die ja auch
gesundheitliche Probleme mit sich bringen können, nicht am Geld
scheitert. Prophylaxe ist gut investiertes Geld zur Erhaltung der
Zahngesundheit. Das belegen auch zahlreiche Studien", sind sich
Hönlinger und Huss einig.
Soziale Verbesserung für Familien
Rund 4.000 Kinder bekamen bisher für ihre Zahnspange - medizinisch
korrekt: Kieferregulierung - pro Jahr einen Zuschuss durch die SGKK
in der Höhe von rund 340 Euro. Dieser Zuschuss deckte nur einen
kleinen Teil der realen Kosten. Für viele Eltern war die Zahnspange
daher eine existentielle Herausforderung.
Dies zeigen auch die Zahlen aus dem Unterstützungsfonds der SGKK.
Dieser Fonds ist zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Kosten,
wenn bestimmte Einkommensgrenzwerte unterschritten werden. Mehr als
ein Drittel der Ausgaben aus dem Unterstützungsfonds ging in den
Bereich der Kieferregulierungen (471.000 Euro im Jahr 2014). Mit der
Einführung der Gratis-Zahnspange bei medizinischen Fehlstellungen
werden Familien mit Kindern finanziell massiv entlastet.
Versorgung in Salzburg
Ab 1. Juli stehen 12 Kassenzahnärzte und -ärztinnen für
Kieferorthopädie im ganzen Bundesland zur Verfügung: sieben für die
Stadt und den Flachgau, einer für den Tennengau, je zwei für Pinzgau
und Pongau/Lungau (Liste der Zahnärztinnen und -ärzte - s. Beilage).
Kieferregulierungen für medizinisch relevante Fehlstellungen werden
auf e-card und damit ohne Eigenkosten für die Familie angeboten.
Der Schweregrad der Fehlstellung wird vom Kieferorthopäden
festgestellt auf Basis einer international üblichen fünfstufigen
Skala (IOTN- Index of Orthodentic Treatment Need). Haben die Zähne
eine Fehlstellung der Stufe 4 oder 5 kann ohne Bewilligung der SGKK
sofort mit der Behandlung begonnen werden. Die Abrechnung erfolgt
über die e-card.
Die Zahnspange kann auch von Wahlzahnärzten und -zahnärztinnen
angeboten werden. In diesen Fällen ist eine Bewilligung durch die
SGKK einzuholen und die Rechnung muss bei der SGKK eingereicht
werden.
Wer bekommt die Gratis-Zahnspange?
Der Gesetzgeber sieht als Hauptzielgruppe Jugendliche von 12 - 18
Jahren. Der Grund ist, dass in diesem Alter die bleibenden Zähne
bereits (überwiegend) vorhanden sind und die Regulierung damit
erfolgversprechender ist. In dieser Altersgruppe wird in der Regel
mit festsitzenden Zahnspangen gearbeitet.
Bei bestimmten frühkindlichen Fehlbildungen wie z.B. einem offenen
Biss gibt es bereits für Kinder ab 6 Jahren Möglichkeiten zur
Regulierung. In dieser Altersgruppe sind es meist abnehmbare
Zahnspangen. Ihr Ziel ist es, eine möglichst normale Entwicklung des
Gebisses zu ermöglichen. Oft ist eine spätere festsitzende Zahnspange
nicht mehr nötig.
Die Gratis-Zahnspange ist für Fehlstellungen reserviert, deren
Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Im Gesamtvertrag
für die Kieferorthopädie wurden die Stufen 4 und 5 der fünfstufigen
internationalen IOTN-Skala als "medizinische
Behandlungsnotwendigkeit" definiert. Über den Schweregrad
entscheidet nicht die Salzburger Gebietskrankenkasse. Die Diagnose
wird vom Vertrags-Kieferorthopäden gestellt.
Makellose Zähne wird es auch in Zukunft nicht auf Kassenkosten geben.
Eine Behandlung von Zähnen, die gesund sind, aber vielleicht aus
kosmetischer Sicht nicht ganz perfekt stehen, wird nicht bezahlt. Die
Salzburger Gebietskrankenkasse stellt medizinisch notwendige
Behandlungen zur Verfügung. Kosmetische Behandlungen können nicht auf
Kosten der Versichertengemeinschaft finanziert werden.
Kosten und Finanzierung
Die SGKK schätzt, dass jährlich bis zu 1.500 neue Behandlungen mit
der Gratis-Zahnspange bei Vertragszahnärzten erfolgen werden. Bei
einer Behandlungsdauer von 2-3 Jahren bedeutet dies im Vollausbau
rund 4.000 Kinder im Jahr. Zusätzlich können Leistungen im
Wahlzahnarztbereich anfallen, die noch nicht exakt geschätzt werden
können.
Der Vertragstarif für die Zahnspange beträgt derzeit 4.550 Euro. Die
Salzburger Gebietskrankenkasse geht von jährlichen Gesamtkosten von
rund 5 - 6 Millionen Euro aus. Ein hoher Anteil dafür wird vom
Bundesministerium für Gesundheit zur Verfügung gestellt.
Der bisherige freiwillige Zuschuss zur Zahnspange in der Höhe von
rund 340 Euro kann bei Fehlstellungen der IOTN-Stufe 3 aufrecht
bleiben. In diesen Fällen erfolgt weiterhin eine Prüfung bzw.
Bewilligung durch die SGKK im Einzelfall.
Mundhygiene: Neuer Zuschuss für Kinder und Jugendliche
Professionelle Mundhygiene kann zur Verbesserung der Zahngesundheit
beitragen, wie die skandinavischen Beispiele zeigen. Die Salzburger
Gebietskrankenkasse führt deshalb einen Zuschuss zur Mundhygiene bei
Kindern bzw. Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren ein.
Gerade bei Jugendlichen verhindert professionelle Mundhygiene das
Entstehen von Karies - auch wenn sie kein Ersatz für das tägliche
Zähneputzen sein soll.
Für alle 10 - 18jährigen Kinder und Jugendlichen, die bei der SGKK
versichert sind, kann der Zuschuss ab Juli beantragt werden. Dieser
beträgt einmalig für die Erstsitzung 58,40 Euro, für alle
Folgesitzungen 37,80 Euro. Es können sowohl Rechnungen von Vertrags-
wie auch von Wahlzahnärztinnen und -zahnärzten eingereicht werden
(alle Details unter www.sgkk.at/mundhygiene).
Die neue Mundhygieneregelung ist ebenso wie die Umsetzung der
Gratiszahnspange konsensual zwischen Zahnärztekammer und Salzburger
Gebietskrankenkasse festgelegt worden. Die SGKK rechnet mit
jährlichen Kosten von rund 1,4 Millionen Euro.
Informationen unter: www.sgkk.at
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