- 17.06.2015, 13:20:35
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Das neue Wiener Wohn-Ticket – Die Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau
Stadtrat Ludwig präsentierte Neuerungen in der Wohnungsvergabe. Ab 1. Juli 2015 gelten einheitliche und transparente Kriterien für die Anmeldung für Gemeinde- und geförderte Wohnungen.
Utl.: Stadtrat Ludwig präsentierte Neuerungen in der
Wohnungsvergabe. Ab 1. Juli 2015 gelten einheitliche und
transparente Kriterien für die Anmeldung für Gemeinde- und
geförderte Wohnungen. =
Wien (OTS) - Mit der neuen Wohnberatung Wien ist zu Jahresbeginn
bereits der erste Schritt der Harmonisierung und Zusammenführung des
Leistungs- und Serviceangebots des kommunalen und geförderten
Wohnbaus erfolgt. Egal, ob geförderte Miet- und
Genossenschaftswohnungen, geförderte Eigentumswohnungen, gefördert
sanierte Wohnungen, Wohnungen in Wiedervermietung oder
Gemeindewohnungen - in der Wohnberatung Wien in der Guglgasse 7-9
erhalten Wohnungssuchende und InteressentInnen umfassende
Informationen über das vielfältige Wohnungsangebot der Stadt Wien
sowie auch zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Nun folgt mit
der Neuregelung der Vergabekriterien der nächste Schritt zur
Vereinheitlichung und Vereinfachung.
Für die WienerInnen bringt dies eine ganze Reihe von Vorteilen,
wie Wohnbaustadtrat Michael Ludwig heute Mittwoch im Rahmen eines
Mediengesprächs informierte: "Mit der Harmonisierung der Kriterien
für die Wohnungsvergabe und der Einrichtung einer zentralen
Anmeldemöglichkeit für das gesamte Angebotsspektrum schaffen wir
zusätzliche Erleichterungen auf dem Weg zu einer passenden,
kostengünstigen Wohnung." Dies ermögliche eine wesentlich raschere
und treffsicherere Angebotslegung, so der Stadtrat. "Nach nur noch
einer Anmeldung bzw. Registrierung erhalten Wohnungssuchende ihr
persönliches Wiener Wohn-Ticket. Mit dieser Eintrittskarte in den
geförderten und kommunalen Wohnbau erhalten die Interessentinnen und
Interessenten je nach den persönlichen Grundvoraussetzungen und
Wünschen individuell maßgeschneiderte Angebote aus dem vielfältigen
Spektrum - von der Gemeindewohnung über die geförderte Wohnung, bis
hin zu den neuen SMART-Wohnungen oder auch jenen aus der Wiener
Wohnbauinitiative", wie Ludwig betonte. Die Neuerungen, die bereits
mit 1. Juli 2015 in Kraft treten, basieren auf einheitlichen und
transparenten Kriterien.
Die allgemeinen Voraussetzungen
Die Harmonisierung und Vereinheitlichung der Vormerkrichtlinien
umfasst das gesamte Wohnungsangebot, das über die Wohnberatung Wien
zur Vergabe kommt. Dies reicht von den Gemeindewohnungen über das
zukünftige Angebot "Gemeindewohnungen neu", die SMART-Wohnungen,
Wohnungen mit Superförderung, Angebote aus der Wiener
Wohnbauinitiative (WBI) sowie auch den gesamten Bereich von
geförderten Neubauwohnungen, geförderten Wohnungen aus der
Wiedervermietung und gefördert sanierten Wohnungen.
Für dieses gesamte Wohnungsangebot gelten ab 1. Juli nachfolgende
einheitliche Grundvoraussetzungen:
• Vollendung des 17. Lebensjahres
• Zwei Jahre Hauptwohnsitz in Wien
• Österreichische StaatsbürgerInnen oder diesen Gleichgestellte
• Unterschreitung der Einkommensgrenze nach dem Wiener
Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) 1989
Für Gemeindewohnungen sowie für SMART-Wohnungen und Wohnungen aus
der Wiedervermietung mit einem Eigenmittelanteil von unter 10.000
Euro muss zudem auch ein dringend notwendiger Wohnbedarf
erforderlich.
Angebotsbündelung bringt deutliche Verbesserung. Nur noch eine
Anmeldung!
Durch die einheitliche Beratung in der Wohnberatung Wien sowie die
Harmonisierung der Vergabekriterien ist in Zukunft nur noch eine
Anmeldung für das gesamte Wohnungsangebot notwendig. Dies bringt
zudem den Vorteil, dass durch das wesentlich größere Angebot in der
Regel auch deutlich rascher das passende Angebot, das den
individuellen Bedürfnissen des Wohnwerbers entspricht, gefunden
werden kann.
Das Wiener Wohn-Ticket ersetzt bei Neuanmeldung ab 1. Juli den
Vormerkschein
Mit der erfolgreichen Anmeldung erhalten Wohnungssuchende ab dem
1. Juli 2015 ihr persönliches Wiener Wohn-Ticket. Diese
Eintrittskarte in den geförderten und kommunalen Wohnbau ersetzt bei
Neuanmeldungen den bisherigen Vormerkschein für Gemeindewohnungen.
InhaberInnen eines Wiener Wohn-Tickets sind mit ihren persönlichen
Grundvoraussetzungen und Wünschen in der Wohnberatung Wien angemeldet
und erfasst und erhalten den Kriterien entsprechend individuelle und
maßgeschneiderte Wohnungsangebote aus dem gesamten Spektrum.
Bestehende Vormerkscheine bleiben uneingeschränkt gültig.
Berücksichtigung des Lebensmittelpunkts Wien über ein
Bonus-System
Ergänzend zu der bereits bisher für die Vormerkung einer
Gemeindewohnung gültigen Grundvoraussetzung, dass InteressentInnen
seit mindestens zwei Jahren in Wien wohnhaft und hauptgemeldet sein
müssen, wird in Zukunft der Lebensmittelpunkt Wien noch stärker
berücksichtigt. Personen, die bereits seit langem in Wien wohnhaft
sind, können einen Bonus von bis zu neun Monaten in der Reihung der
Angebotslegung erhalten. So werden für jeweils volle fünf Jahre, für
die eine Person ihren Lebensmittelpunkt in Wien nachweist, drei
Monate "gutgeschrieben". Es werden jedoch maximal 15 Jahre
"angerechnet". Ist diese Dauer des Lebensmittelpunkts Wien erfüllt
oder überschritten, wirkt sich dies mit einem Bonus von max. 9
Monaten in der Reihung aus.
Erfolgreiche JungwienerInnen-Aktion wird ausgeweitet
Junge Menschen, die sich zur Begründung eines eigenen Haushaltes
entschlossen haben, werden in Wien über eine eigene
JungwienerInnen-Aktion unterstützt. Dieses erfolgreiche Angebot, das
bisher für die Vergabe von Gemeindewohnungen gültig war, wird nunmehr
auch auf das Segment der SMART-Wohnungen und der besonders günstigen
geförderten Wohnungen in der Wiedervermietung mit einem maximalen
Eigenmittelanteil von unter 10.000 Euro ausgeweitet. Von
"JungwienerInnen" muss der Vormerkgrund "dringender Wohnbedarf" nicht
erfüllt werden. Sie erhalten ein Wohnungsangebot aus dem Bestand der
Wiener Gemeindebauten, zudem steht ihnen das Angebot aus dem
geförderten Wohnbau offen.
Fairness & Transparenz sowie Hintanstellung von
missbräuchlicher Anwendung
Fairness und Transparenz in der Wohnungsvergabe standen bereits
bisher im Mittelpunkt der geltenden Regelungen. Mit den ab 1. Juli
2015 gültigen neuen Vergabekriterien wird diesen Grundsätzen noch
stärker Rechnung getragen. Sämtliche Regelungen sowie auch die
Aktionen, wie die JungwienerInnen-Regelung, haben allgemeine
Gültigkeit. Zur Unterstützung von Personen in außergewöhnlichen
Umständen oder sozialen Notlagen werden auch weiterhin die Leistungen
der sozialen Wohnungsvergabe angeboten.
Neu geregelt wird hingegen der Vormerkgrund des Überbelags. Für
einen Überbelag, der für die Vormerkung einer Gemeindewohnung bzw.
geförderten Wohnung über das Kriterium "dringender Wohnbedarf"
berechtigt, wird zukünftig ausschließlich die Kernfamilie - also
Verwandte in gerader Linie - über drei Generationen herangezogen.
Außerdem ist durch die Neuregelung auch eine faire und
transparente Lösung für die direkte Anmeldung auf einzelne
Wohnungsangebote im Internet sichergestellt. Waren bisher Personen,
die fortlaufend am Computer sitzen, und sich somit als erste für neue
Projekte anmelden konnten, klar im Vorteil, so gilt zukünftig nicht
mehr die Reihung der individuellen Anmeldung auf Einzelprojekte,
sondern der Zeitpunkt der Erstanmeldung in der Wohnberatung Wien.
Ausschlaggebend ist somit das Datum des Wiener Wohn-Tickets.
Vielfältige Angebote, einheitliche Kriterien, maßgeschneiderte
Lösungen
Die Stadt Wien sorgt mit den in ihrem Eigentum stehenden
Gemeindewohnungen sowie dem steigenden Angebot an geförderten
Wohnungen dafür, dass moderner, zeitgemäßer Wohnraum für die
WienerInnen zur Verfügung steht. "Wir bauen keine Wohnungen von der
Stange, sondern bieten individuelle und maßgeschneiderte Angebote für
unterschiedlichste Ansprüche und Bedürfnisse der künftigen
Bewohnerinnen und Bewohner. Wohnraum, den sich die Menschen auch
leisten können", unterstrich Wohnbaustadtrat Michael Ludwig.
Neben der Schaffung und Bereitstellung von erschwinglichem
Wohnraum bietet die Stadt Wien auch eine breite Palette an
Serviceleistungen, Information und Beratung im Bereich des Wohnens.
"Die Unterstützung bei der Wohnungssuche über die Wohnberatung Wien
ist ein ganz wesentlicher Pfeiler in der Wiener Wohnbaupolitik. Mit
den ab 1. Juli 2015 gültigen einheitlichen und transparenten
Kriterien für die Anmeldung für Gemeinde- und geförderte Wohnungen
schaffen wir zudem eine wesentliche Erleichterung und unterstützen
die Wienerinnen und Wiener zusätzlich auf dem Weg zu ihrer passenden
Wohnung", so Ludwig abschließend. (Schluss) csi
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