• 17.06.2015, 11:55:16
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  • OTS0128 OTW0128

Spezieller Vertrag zur „Krankenkassenzahnspange“ tritt ab 1. Juli in Kraft. Expertinnen beantworten alle Fragen.

Die beiden Kieferorthopädinnen, DDr. Catharina Crismani und DDr. Sabine Schanzer, erklären, warum sie sich gegen den neuen Kassenvertrag entschieden haben.

DDr. Sabine Schanzer & DDr. Catharina Crismani
haben sich nicht für den speziellen Kassenvertrag beworben.

Utl.: Die beiden Kieferorthopädinnen, DDr. Catharina Crismani und
DDr. Sabine Schanzer, erklären, warum sie sich gegen den neuen
Kassenvertrag entschieden haben. =

Wien (OTS) - Die Krankenkassen zahlen ab 1. Juli Zahnspangen für
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - allerdings nur jenen mit
schweren Zahnfehlstellungen. Die beiden Kieferorthopädinnen mit
Praxis in Wien, DDr. Catharina Crismani und DDr. Sabine Schanzer,
erklären, warum sie sich gegen den neuen Kassenvertrag entschieden
haben.

Ab 1. Juli tritt in Österreich der spezielle Kassenvertrag für die
"Krankenkassenzahnspange" in Kraft - finanziert wird diese aber nur
im Falle einer Fehlstellung der Stufen 4 und 5 der internationalen
IOTN-Klassifizierung, ohne Berücksichtigung einer sozialen Staffelung
bei allen anderen Fehlbissen. "Die Behandlung ist für die
Krankenkassen dann erfolgreich abgeschlossen, wenn durchschnittlich
70 Prozent der jeweiligen Fehlstellung behoben sind", kritisieren
DDr. Catharina Crismani und DDr. Sabine Schanzer.

Im Rahmen der "Krankenkassenzahnspange" bekommen Kinder zwischen
sechs und zehn Jahren eine abnehmbare, Jugendliche eine festsitzende
Zahnspange finanziert. Bezahlt werden aber nur Behandlungen mit
Metall-Brackets. Das heißt, dass andere Methoden komplett aus der
neuen Regelung ausgeschlossen sind.
Aus diesem Grund haben sich DDr. Crismani und DDr. Schanzer dazu
entschlossen, auf diesen speziellen Vertrag zu verzichten und
weiterhin als Wahlärztinnen zu behandeln. "In einer
Wahlarztordination bestehen keinerlei Einschränkungen von Seiten der
Krankenkassen", sagen DDr. Crismani und DDr. Schanzer. Deshalb können
Behandlungsmethoden und -techniken frei gewählt, so für jeden
Patienten der ideale Behandlungsplan erstellt und damit auch auf die
jeweilige soziale Situation eingegangen werden.

Denn neben den im Rahmen der "Krankenkassenzahnspange" finanzierten
Methoden gibt es viele weitere - teils auch ästhetischere und
komfortablere - Möglichkeiten zur Korrektur von Zahnfehlstellungen:
Das Angebot ist vielfältig. Diese Methoden fallen zwar nicht in die
Kategorie "Krankenkassenzahnspange", werden aber in einer
Wahlarztpraxis (Recht auf freie Arztwahl) in Zukunft auch mit einem
höheren Betrag refundiert. "Der Privatanteil wird geringer ausfallen
als bisher", so DDr. Crismani und DDr. Schanzer.

"Nachdem sich in Wien die Ausschreibung deutlich verzögert hat, sich
zudem nicht genügend Kollegen gemeldet haben und damit vorerst eine
Flächendeckung nicht gegeben ist, rechnen wir damit, dass es mit 1.
Juli eng wird", sagen DDr. Crismani und DDr. Schanzer.

Über DDr. Catharina Crismani und DDr. Sabine Schanzer

DDr. Catharina Crismani und DDr. Sabine Schanzer sind Fachärztinnen
für Zahn-, Mund- & Kieferheilkunde mit einer Zusatzausbildung im
Spezialfach "Kieferorthopädie" im Rahmen einer mehrjährigen Tätigkeit
als Universitätsassistentinnen und sind seit mehr als 17 Jahren
erfolgreich in ihrer Gemeinschaftspraxis DDr. Catharina Crismani/DDr.
Sabine Schanzer tätig. Die Gemeinschaftspraxis befindet sich in der
Wagramer Straße 25 im 22. Bezirk.

Mehr Infos unter: www.crismani-schanzer.at

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sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

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