• 17.06.2015, 11:20:03
  • /
  • OTS0107 OTW0107

ÖAMTC: Worauf Lenker bei der Reise nach Italien achten sollten

Maut & Tutor System auf Autobahnen, hohe Verkehrsstrafen für Tempo- und Alkoholsünder

Utl.: Maut & Tutor System auf Autobahnen, hohe Verkehrsstrafen für
Tempo- und Alkoholsünder =

Wien (OTS) - Italien steht bei den Österreichern als Urlaubsziel hoch
im Kurs: nach wie vor ist das südliche Nachbarland die beliebteste
Reisedestination im europäischen Ausland. Vor der Abfahrt sollten
sich Autoreisende jedoch über die dortigen Bestimmungen, z.B.
bezüglich Maut, Tempolimits oder Fahrverbote informieren.
Touristik-Expertin Livia Gmoser hat die fünf wichtigsten Tipps
zusammengestellt:

Allgemeine Verkehrsbestimmungen

In Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5. Neben Autoapotheke und
Warndreieck muss für jeden Insassen eine Warnweste mitgeführt werden.
Außerdem gilt in Italien außerhalb von Ortsgebieten die Licht am
Tag-Pflicht.

Maut

"Italienische Autobahnen sind mautpflichtig. Die Kosten sind abhängig
von den jeweils zurückgelegten Kilometern", informiert die
ÖAMTC-Expertin. "An den Mautstellen muss je nach Zahlungsart eine
eigene Spur gewählt werden: z.B. weiß für Barzahler, blau für Kredit-
und Bankomatkarten." Steht man in der falschen Spur, darf man auf
keinen Fall zurückschieben oder unerlaubt die Spur wechseln, sonst
drohen hohe Strafen und Fahrverbote.

Tempolimits

Auf Landstraßen darf man in Italien maximal 90 km/h fahren, auf
Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen maximal 130 km/h. Für
Führerscheinneulinge gelten innerhalb der ersten drei Jahre nach
Führerscheinerwerb auf Autobahnen 100 km/h und auf Schnellstraßen 90
km/h. Auf einem Großteil der italienischen Autobahnen werden
Geschwindigkeitsmessungen ähnlich der österreichischen Section
Control durchgeführt. Diese sogenannten "Tutor Systeme" sind in 35
einzelne Abschnitte gegliedert. Wer auf mehreren Autobahnabschnitten
zu schnell unterwegs ist, erhält pro Abschnitt eine Strafe.

Verkehrsstrafen

Verkehrssünden werden in Italien mit hohen Geldbußen bestraft. "Wer
mit mehr als 0,5 Promille fährt, dem droht eine Mindeststrafe von 530
Euro", sagt ÖAMTC-Expertin Gmoser. "Unter Umständen kann sogar das
Fahrzeug einbehalten werden." Auch Raser müssen tief in die Tasche
greifen: Mindestens 170 Euro werden bereits bei einer geringen
Geschwindigkeitsübertretung fällig. Zwischen 22 und 7 Uhr fallen die
Strafen für Temposünder sogar um ein Drittel höher aus als tagsüber.

In die ZTL ("zona traffico limitato") darf man nur mit
Sondergenehmigung einfahren

Derartige verkehrsberuhigte Zonen gibt es inzwischen in vielen
italienischen Innenstädten - u.a. in Florenz, Mailand und Triest.
Unbefugtes Einfahren kostet mindestens 80 Euro Strafe. "Liegt das
Hotel innerhalb einer 'zona traffico limitato' sollte man vor der
Anreise bekannt geben, dass man eine Einfahrtsgenehmigung benötigt",
empfiehlt die Expertin. "Das Hotelpersonal muss dann die
Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der Behörde
registrieren lassen."

Weitere Informationen zu Verkehrsregeln in Italien oder benötigten
Kfz-Dokumenten findet man auch in der ÖAMTC Länder-Info unter
www.oeamtc.at/laenderinfo.

Der perfekte Begleiter für den nächsten Städtetrip nach Italien ist
der ÖAMTC City Guide - erhältlich für Rom, Florenz, Venedig und
Mailand. Der City Guide steht unter www.oeamtc.at/cityguide oder als
App für iPhone, iPad und Android Smartphones zur Verfügung.

VIDEO: Download- und Einbindungsdetails:
https://www.ots-video.at/v/oeamtc_reiseinfo_italien/

Video(s) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalvideo-Service
sowie im OTS-Videoarchiv unter http://video.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OCP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel