• 16.06.2015, 12:28:15
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  • OTS0144 OTW0144

Oberhauser: Härtere Strafen für Tierquäler!

Reform des Strafgesetzes bringt bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe für Tierquäler - Möglichkeit einer Geldstrafe entfällt

Utl.: Reform des Strafgesetzes bringt bis zu zwei Jahre
Freiheitsstrafe für Tierquäler - Möglichkeit einer Geldstrafe
entfällt =

Wien (OTS) - Härtere Strafen für Tierquäler bringt die heute,
Dienstag, im Ministerrat beschlossene Reform des Strafgesetzes. So
wird der Strafrahmen von bisher einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu
zwei Jahre erhöht. Außerdem entfällt die Möglichkeit einer
Geldstrafe. "Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt! Es freut mich
daher, dass wir im Zuge der Strafgesetz-Reform härtere Strafen für
Tierquäler beschlossen haben", sagt Tierschutzministerin Sabine
Oberhauser nach dem Ministerrat und betont: "Ohne Unterschied, ob es
sich um Nutztiere, Heimtiere oder Wildtiere handelt - wir alle sind
aufgerufen, in unserem Alltag achtsam mit den Bedürfnissen der Tiere
umzugehen, um unserer Verantwortung ihnen gegenüber gerecht zu
werden." **** (Schluss)

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