- 16.06.2015, 11:30:01
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Hundstorfer: Neues Gesetz stärkt Durchsetzung von Verbraucherrechten
Ministerrat beschließt Gesetzesvorlage zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Utl.: Ministerrat beschließt Gesetzesvorlage zur alternativen
Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten =
Wien (OTS/BMASK) - "Das neue Gesetz wird eine einfache, effiziente,
schnelle, kostengünstige und dadurch eine insgesamt niederschwellige
Beilegung von Streitigkeiten ermöglichen und so künftig einen
wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung von Verbraucherrechten
leisten", betont Sozialminister Hundstorfer, auf dessen Antrag die
heute vom Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zur alternativen
Streitbeilegung zurückgeht. Die neuen Regelungen seien "eine Chance
für VerbraucherInnen und Unternehmen Konflikte in einem vertraulichen
Umfeld gütlich beizulegen und damit eine echte Alternative zum
ordentlichen Gerichtsweg", so der Sozialminister.****
Das Gesetz wurde in Umsetzung einer EU-Richtlinie geschaffen,
deren Ziel die Schaffung eines unionsweit flächendeckenden Netzes
alternativer Streitbeilegungsstellen für Streitigkeiten aus
Verbrauchergeschäften ist. Da Österreich im Bereich alternativer
Streitbeilegung bis dato nicht über eine ausgeprägte Tradition
verfügte, initiierte Hundstorfer frühzeitig das Pilotprojekt
"Schlichtung für Verbrauchergeschäfte", in dessen Rahmen man unter
der Leitung der ehemaligen OGH-Präsidentin Dr. Irmgard Griss überaus
positive Erfahrungswerte im Bereich der Beilegung von
Verbraucherstreitigkeiten sammeln konnte. Die "Schlichtung für
Verbrauchergeschäfte" wird als Auffangschlichtungsstelle neben sieben
anderen im Gesetz genannten Schlichtungsstellen sicherstellen, dass
VerbraucherInnen ab 9. Jänner 2016 für Beschwerden aus Verträgen mit
Unternehmen eine zuständige Stelle zur Verfügung steht.
Dabei gilt aber sowohl für VerbraucherInnen als auch Unternehmen
dem Grunde nach das Prinzip der Freiwilligkeit. Alternative
Streitbeilegung stellt ein Angebot dar, das genützt werden kann und
soll. Die Vorteile liegen auf der Hand. Die TeilnehmerInnen haben auf
Grund der Kostenfreiheit des Systems und der Hemmung der
Verjährungsfristen keine Nachteile zu erwarten. Insbesondere
Unternehmer können die Teilnahmebereitschaft an Verfahren als
vertrauensbildende Maßnahme zur Kundenbindung einsetzen. Insgesamt
sei das neue Gesetz eine Chance für beide Seiten, langwierige und
kostenintensive Prozesse zu vermeiden, so der Sozialminister
abschließend.
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