• 16.06.2015, 11:15:06
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Hundstorfer: Sozialbetrugsbekämpfungspaket ist wesentlicher Beitrag zur Steuerreform

Verstärkte Behördenzusammenarbeit - Scheinfirmen wird der Kampf angesagt – Auftraggeber sollen für Löhne der Arbeitnehmer der Scheinunternehmen haften

Utl.: Verstärkte Behördenzusammenarbeit - Scheinfirmen wird der
Kampf angesagt – Auftraggeber sollen für Löhne der
Arbeitnehmer der Scheinunternehmen haften =

Wien (OTS/BMASK) - "Das heute im Ministerrat beschlossene
Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz ist ein wesentlicher Beitrag zur
Steuerreform und macht es vor allem im Baubereich schwieriger,
betrügerische Praktiken auf dem Rücken der Allgemeinheit zu begehen",
unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer am Dienstag. Als
besonders wichtige Inhalte des Sozialbetrugsbekämpfungspakets nennt
Hundstorfer das Aufdecken und Zurückdrängen von Scheinfirmen wie auch
des sogenannten "Anmeldekaufs". Dabei sind die verbesserte
Zusammenarbeit der Behörden und der rasche Datenaustausch
ausschlaggebend. Die Verfahren werden beschleunigt, sobald der
Verdacht über das Vorliegen eines Scheinunternehmens besteht. Wird
ein Scheinunternehmen rechtskräftig festgestellt, haftet der
Auftraggeber, der sich dieses Scheinunternehmens zur Durchführung
eines Auftrages bedient hat, auch für die Löhne der Arbeitnehmer, die
diesen Auftrag ausgeführt haben. Arbeitnehmer sind bereits über eine
Anzeige gegen seinen Arbeitgeber wegen Unterentlohnung zu
informieren. So kann oft bereits vor Verfall der Ansprüche seitens
der Arbeitnehmer reagiert werden. ****

"Die verstärkte Zusammenarbeit der Behörden wird nun auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt, davon erwarte ich mir deutliche
Fortschritte beim Kampf gegen Scheinfirmen", betonte Hundstorfer. Die
Datenbank, die bereits im Finanzministerium existiert, wird ausgebaut
und anderen Behörden werden Einsichtsrechte gewährt. Den Trägern der
Krankenversicherung und den Abgabenbehörden werden in den anhängigen
Sozialbetrugsverfahren vor Gericht Privatbeteiligungsrechte
eingeräumt, um leichter Sozialversicherungsbeträge und Steuern
einbringlich zu machen.

Als besonders wichtige Maßnahme gegen Scheinunternehmen nennt der
Sozialminister das beschleunigte Verfahren, wenn der Verdacht eines
Scheinunternehmens vorliegt. Die Finanzpolizei hat dabei alle
relevanten Behörden sofort davon zu informieren und den Unternehmer
vorzuladen, der dann die Gelegenheit bekommt, diesen Verdacht zu
widerlegen. Erscheint der Unternehmer binnen einer Woche nicht vor
der Behörde hat die Finanzpolizei festzustellen, dass ein
Scheinunternehmen vorliegt. Erscheint der Unternehmer und
widerspricht dem Verdacht, hat die Finanzpolizei weitere
Ermittlungsschritte zu setzen, ob nun ein Scheinunternehmen vorliegt
oder nicht.

Ist ein Scheinunternehmen festgestellt, erfolgt ein Anmeldestopp.
Das bedeutet, dass dieses Unternehmen keine Anmeldung mehr bei den
Gebietskrankenkassen vornehmen kann. Alle Arbeitnehmer werden
verständigt, dass sie bei einem Scheinunternehmen beschäftigt sind
und müssen innerhalb von sechs Wochen vor der Gebietskrankenkasse
erscheinen. Kommen die Arbeitnehmer dieser Verpflichtung nicht nach,
erlischt ihre Versicherung. Kommt ein Arbeitnehmer und kann
nachweisen, dass er Arbeitsleistungen erbracht hat, hat die GKK den
wahren Dienstgeber zu ermitteln. Kann sie diesen nicht ermitteln,
wird dieser Arbeitnehmer jenem auftraggebenden Unternehmen
zugerechnet, das wusste oder wissen hätte müssen, dass es sich beim
auftragnehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen handeln muss.
Ist auch das nicht möglich, endet die Versicherung für diese Person.

Um verdächtige Dienstgeber effizient und zielgenau zu finden,
wird im ASVG geregelt, dass alle KV- Träger Risiko- und
Auffälligkeitsanalysen (das sog. RAT) durchzuführen haben. Dafür
werden auch Umsatzsteuerdaten herangezogen. Die OÖ GKK hat die
Analysen zu verknüpfen und die Ergebnisse den Kassen und den
Abgabenbehörden zur Verfügung zu stellen, die ihrerseits alle
Maßnahmen zu ergreifen haben, um Scheinanmeldungen und
Versicherungsbetrug hintanzuhalten.

Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird weiter verbessert

Weitere Änderungen betreffen das Lohn- und
Sozialdumpingbekämpfungsgesetz. Arbeitnehmer müssen bereits über eine
Anzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen Unterentlohnung informiert
werden. Bislang wurden die Arbeitnehmer erst bei Ausstellung eines
Strafbescheids über diese Fakten unterrichtet. Außerdem soll eine
spürbare Verwaltungsvereinfachung vorgenommen werden. Wenn die
Finanzpolizei eine vorläufige Sicherheitsleistung einheben wollte,
benötigte sie dafür eine Ermächtigung seitens der Bezirksbehörde. Nun
soll die Finanzpolizei unmittelbar befugt sein, diese
Sicherheitsleistung einzuheben. Die Bezirksbehörde muss damit nicht
mehr befasst werden.

Weniger Bürokratie und Kaufkraftstärkung durch Neuregelungen
in der Sozialversicherung

Die automatische Arbeitnehmerveranlagung kommt für das
Veranlagungsjahr 2016 auch für Pensionisten. Für geringverdienende
Arbeitnehmer und Pensionisten gibt es bereits für die 2. Jahreshälfte
2015 die Sozialversicherungsbeitragsrückerstattung. "Dadurch wird die
Kaufkraft dieser Menschen gestärkt", betonte Hundstorfer.

Im ASVG werden zahlreiche weitere Punkte neu geregelt. Zahlreiche
Handelsangestellte, aber auch viele andere Arbeitnehmer, profitieren
in Zukunft von der Neuregelung des Mitarbeiterrabattes; zwanzig
Prozent sind nunmehr beitragsfrei. Darüber hinaus gehende Vorteile
sind zusätzlich bis zu 1.000 Euro jährlich steuer- und
sozialversicherungsbefreit.

Die Krankenversicherungsbeiträge von Arbeitern und Angestellten
werden harmonisiert. Der neue Beitragssatz beträgt sowohl für
Arbeiter als auch für Angestellte 3,87 Prozent als Dienstnehmer und
3,78 als Dienstgeber.

Auch das ASVG und das EStG werden angeglichen. Beispielsweise
bringt die gemeinsame Regelung des Entgelt- und Sachbezügebegriffs in
der Steuer- und Sozialversicherung eine Verwaltungsvereinfachung.
Ab 1.1.2016 wird für geringfügig verdienende Selbständige die
Sozialversicherung - anstatt des sehr komplizierten
Rückerstattungsverfahrens in der Begutachtung - pauschal billiger.
"Diese Maßnahme erleichtert gemeinsam mit dem kürzlich beschlossenen
Crowdfunding die Gründung von Unternehmen und schafft Arbeitsplätze",
so der Sozialminister.

Auch für kleine Landwirtschaften ist es gelungen, anstatt der
bürokratischen Rückerstattungsregelung eine Vergünstigung in der
Sozialversicherung zu erreichen.

Die Höchstbeitragsgrundlage wird ab 1.1.2016 zusätzlich um 90
Euro auf 4.860 Euro angehoben. (Schluss).

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