• 16.06.2015, 09:42:01
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  • OTS0043 OTW0043

Asyl: Christian Ragger: Was beim ORF-Faktencheck übersehen wird

Vier Monate nach Abschluss des Asylverfahrens Anspruch auf volle Mindestsicherung

Utl.: Vier Monate nach Abschluss des Asylverfahrens Anspruch auf
volle Mindestsicherung =

Klagenfurt (OTS) - "Auch der ORF unterliegt mehreren
Falschinformationen, denn ein Flüchtling, dessen Asylbescheid negativ
beschieden wird, und der als subsidiär Schutzberechtigter in
Österreich verbleibt, hat nach vier Monaten Anspruch auf
Mindestsicherung", nimmt der Obmann der FPÖ-Kärnten LR Mag. Christian
Ragger Stellung zum vorliegenden "Faktencheck". Es sei daher nicht
sachgerecht, wenn man nur die Kosten der Grundversorgung als Basis
nehme. Diese Irreführung der Bevölkerung verlange nach Korrektur.

"Ein Drittel der Mindestsicherungsempfänger in Kärnten sind
Ausländer, mit steigender Tendenz. Diese Migrationswelle ins
Sozialsystem koste das Land und die Gemeinden rund zehn Millionen
jährlich", rechnet Ragger vor. Es sei daher notwendig, dass
Asylwerber und subsidiär Schutzberechtigte erst zwölf Monate nach
Abschluss des Asylverfahrens und nicht wie bisher bereits nach vier
Monaten einen Anspruch auf Mindestsicherung erwerben. Überdies sollte
die Mindestsicherung für Ausländer, die nie ins Solidarsystem
eingezahlt haben, nicht gleich hoch sein wie für Inländer", fordert
Ragger.

Neben der notwendigen Änderung der Mindestsicherung mache sich
die FPÖ-Kärnten für einen Asylstopp und die Einführung einer
Kommission zur Aufklärung von Asylmissbrauch stark. Man werde
entsprechende Anträge im Kärntner Landtag einbringen. "Die FPÖ
unterstützt die Hilfe für Opfer von Gewalt und Krieg, sie protestiert
aber dagegen, dass quasi in deren "Schlepptau" immer mehr
Wirtschaftsflüchtlinge ins Sozialsystem einwandern und die
entsprechenden Kontrollen viel zu lax sind. Gegen diesen
Asylmissbrauch und Sozialtourismus treten wir auf", stellt Ragger
abschließend klar.

(Schluss)

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