Wien (OTS) - Mit den Beschlüssen im Nationalrat am 21.5.2015 und dem
Bundesrat am 3.6.2015 wurde das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015
beschlossen.
Mit der Novellierung des §21 des Gesetzes von 2005 sind bestimmte
Drittstaatsangehörige, die eine Aufenthaltsbewilligung als
Studierende beantragen, nun auch im Inland zur Antragstellung
berechtigt. Unter diese Gruppe fallen neben StipendiatInnen und
AbsolventInnen von österreichischen Auslandsschulen auch Studierende
an der Diplomatischen Akademie Wien. Das bedeutet eine massive
Erleichterung für die Studierenden an der Diplomatischen Akademie
Wien, die zu 70% aus dem Ausland kommen, davon auch eine große Anzahl
Drittstaatsangehörige.
Da das Prozedere von der Antragstellung bis zur Bewilligung des
Aufenthalts in Österreich oftmals zeitaufwändig ist und bestimmte
Nachweise von Österreich aus einfacher zu organisieren sind, kam es
bisher immer wieder zu Fällen, wo Studierende erst verspätet mit dem
Studium hier beginnen konnten, was beim dichten Lehrplan der
Diplomatischen Akademie Wien den Studienerfolg stark beeinträchtigt.
Nach der neuen Regelung können Studierende der Diplomatischen
Akademie Wien nach ihrer rechtmäßigen Einreise sofort einen
Aufenthaltsantrag bei der zuständigen Inlandsbehörde stellen und
direkt mit dem Studium beginnen.
"Neben der Wichtigkeit gut ausgebildeter junger Leute sind inzwischen
auch viele der AbsolventInnen der Diplomatischen Akademie Wien in
ihren Herkunftsländern in Schlüsselpositionen und halten enge
Beziehungen zu Österreich. Österreich wird damit auch von einer
Vereinfachung des Aufenthaltsverfahrens profitieren", ist der
Direktor der Diplomatischen Akademie Wien, Botschafter Dr. Hans
Winkler, überzeugt.
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