• 12.06.2015, 14:09:17
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MA 15 zu TBC-Fällen: „Keine Verunsicherung von Eltern und SchülerInnen“

Wien (OTS) - Rasche Umgebungsuntersuchung und umfassende
Informationen

Der MA 15-Gesundheitsdienst der Stadt Wien wurden voneinander
unabhängige Tuberkulosefälle gemeldet. Der Gesundheitsdienst der
Stadt Wien hatte nach der Meldung der Erkrankungsfälle unverzüglich
Kontakt mit den Schulen aufgenommen und die Eltern der betroffenen
SchülerInnen und die betroffenen Lehrkräfte über die Notwendigkeit
einer Umgebungsuntersuchung informiert.

Primäres Ziel ist die rasche Erhebung der Kontaktbereiche und
Kontaktzeiten des Umfeldes mit der erkrankten Person. Sind
Gemeinschaftseinrichtungen betroffen, werden gemeinsam mit den
Schulen Untersuchungszeiträume festgelegt und Informationsgespräche
Vorort für Eltern, Schüler und Lehrer angeboten. "Obwohl die
Tuberkulose bei uns zu einer seltenen Infektionskrankheit geworden
ist und gut behandelbar ist, bemerken wir dennoch, dass mit dem Thema
viel Angst und Ausgrenzung verbunden ist, sodass wir als Behörde uns
verpflichtet sehen, sensibel mit Erhebung und Information umzugehen
und die benötigten Informationen an die betroffenen Personen zu
geben", betont Dr. Gangel, die Leiterin der Infektionsvorsorge.

Die MA 15 hält ausdrücklich fest, dass all jene Personengruppen, die
einer potentiellen Ansteckungsgefahr ausgesetzt waren, individuell
verständigt wurden. Da andere Personen nicht von einer Ansteckung
betroffen sein können, führt die Veröffentlichung der Schule nur zu
einer Bloßstellung der Schülerinnen und Schüler sowie der
LehrerInnen.

Betroffene Schulen informiert - Tuberkulosegesetz gibt
Grundlage

Die MA 15 bezieht sich bei der Frage der Weitergabe von Daten auf die
Bestimmungen des Tuberkulosegesetzes, die jeden in Vollziehung des
Gesetzes einer strengen Verschwiegenheitspflicht unterwirft. Dies
ist nur in dem für die zu setzenden Maßnahmen erforderlichen Rahmen
im Sinne der öffentlichen Gesundheitspflege überhaupt möglich zu
durchbrechen und bezieht sich dann auf den unmittelbaren Kreis des
Umfeldes, der nach fachlicher Prüfung durch die Behörde, für die
Untersuchungen und Abklärung einer möglichen Infektionen erhoben
werden muss. Diese Aufgabe ist begleitet von umfassender Information
und Aufklärung über ein möglicherweise bestehendes Infektionsrisiko
und weiteren Maßnahmen des betroffenen Personenkreises durch die
Behörde. Eine aktive Nennung der Schule bedeutet eine Weitergabe von
Daten über das persönliche Umfeld des Erkrankten. Die Bezeichnung
oder der Ort der Schule, die auf Grundlage des Tuberkulosegesetzes
erhoben wurde, ist von der Verschwiegenheitspflicht betroffen.

Elternverein einer betroffenen Schule unterstützt das Vorgehen
der Behörde

Aufgrund der Veröffentlichung einer betroffenen Schule sieht sich
der "Wiener Landesverband der Elternvereine an öffentlichen
Pflichtschulen" derzeit mit massiven Anfragen konfrontiert. Eine
ungestörte Fortsetzung des Schulunterrichts ist dadurch extrem
gestört, gleichzeitig müssen auch die SchülerInnen vor Ausgrenzung
geschützt werden.

"Mit Veröffentlichung der Schule wurden SchülerInnen, LehrerInnen
sowie Eltern verunsichert und ein unnötiger Druck verursacht, der
seriöse Information verhindert!", stellt Karl Dwulit, Vorsitzender
des Wiener Landesverbandes der Elternvereine, fest. Es gibt eine enge
Zusammenarbeit mit der Gesundheitsbehörde und aus Sicht des
Elternvereins besteht kein Grund zur Sorge. Der Vorsitzende ersucht
die Medien im Namen der SchülerInnen, deren Eltern und LehrerInnen
um einen respektvollen Umgang, damit ein seriöser
Informationsaustausch möglich ist. In diesem Sinne unterstützt der
Wiener Verband der Elternvereine die sorgsame Vorgangsweise der MA15,
damit keine weiteren Nachteile durch unsachgemäße Darstellung für die
Schulen entstehen.

Die MA15 steht im Rahmen von einer Servicehotline (01 4000 87530) und
Sprechstunden für umfassende Informationen zur Verfügung.
Darüberhinaus steht eine Sozialarbeiterin des Tuberkulose-Managements
der MA 15 zur Verfügung. Gerade für Eltern und SchülerInnen ist es
wichtig, kompetente AnsprechpartnerInnen zu haben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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