- 12.06.2015, 13:25:35
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VIBE: Urheberrechtsnovelle darf sich nicht rückwärts wenden
Wien (OTS) - Heute endet die Begutachtungsfrist für die Novelle des
Urheberrechts. Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE)
appelliert an den Justizminister, die zahlreich vorgebrachten
Kritikpunkte, insbesondere zu den Themenbereichen rund um die
"Festplattenabgabe" und das Leistungsschutzrecht, in den Vorschlag
einzuarbeiten und damit endlich zukunftstaugliches Gesetz zu
schaffen.
"Das Internet kann im besten Fall zu einer offeneren Gesellschaft und
vor allem zu einer neuen kulturellen Vielfalt beitragen. Ein
zukunftstaugliches Urheberrecht ist eine wesentliche Grundlage dafür.
Die so genannte Festplattenabgabe und das angedachte
Leistungsschutzrecht sind rückwärtsgewandte Instrumente, die
Fortschritt verhindern und auch kein brauchbares Instrument zur
Entlohnung von Künstlerinnen und Künstlern darstellen", so Joachim
Losehand, der bei VIBE das Urheberrechts-Thema koordiniert.
Festplattenabgabe ist keine "Entlohnung" für Künstlerinnen und
Künstler
Im EU-Recht ist der Sinn und Zweck der Privatkopievergütung, der in
Österreich so genannten Festplattenabgabe, definiert als
Schadenersatz, also als ein "gerechter Ausgleich" für
Einnahmenverluste aus dem Recht von Konsumenten, einzelne Kopien von
geschützten Werken anzufertigen. Die heimischen
Verwertungsgesellschaften missinterpretieren diese Abgabe als "faire
Entlohnung" für Künstlerinnen und Künstler. Diese Umdeutung spiegelt
sich auch im Vorschlag zum Urheberrechtsnovelle wider. Ein
österreichisches Gesetz muss aber dem Geist der EU-Gesetze
entsprechen.
Leistungsschutzrecht verhindert Innovation
Nicht in ein finales Gesetz aufgenommen werden sollte das
Leistungsschutzrecht für Zeitungen und Zeitschriften. Diese "Lex
Google" wendet sich nicht nur gegen den US-amerikanischen
Internetkonzern, sondern auch gegen heimische Start-ups, die ihre
Businessmodelle auf international anerkannten Prinzipien eines
offenen Internets aufbauen. "Bei allem Verständnis dafür, dass
Verlage Einnahmen für die Finanzierung journalistischer Arbeit
brauchen: Diese lassen sich nicht erzielen, indem man anderen
Unternehmen die Geschäftgrundlage abgräbt", so Losehand. Die
Erfahrungen aus Deutschland und Spanien sollten Österreich eine Lehre
sein, dass derartige Regelungen weder ihr Ziel erreichen, noch zu
wünschenswerten Ergebnissen führen werde.
Chancen nutzen
VIBE wird sich auch in Zukunft für ein Urheberrecht engagieren, das
die Chancen für Kultur, Medien und Gesellschaft in einer Form
unterstützt, die langfristig tragfähig ist. Das Justizministerium
sollte sich diesen Argumenten nicht verschließen.
VIBE hat im Zuge des Begutachtungsprozesse eine detaillierte
Stellungnahme abgegeben. Diese findet sich hier:
http://www.ots.at/redirect/VIBE
Über VIBE
Der Verein für Internet-Benutzer Österreichs (VIBE) hat es sich zur
Aufgabe gemacht zu einem mündigen, verantwortungsvollen und
selbstbestimmten Umgang mit dem Medium Internet zu ermuntern.
Gleichzeitig will er ein öffentliches Bewusstsein schaffen, das
jegliche Versuche diese Freiheiten übermäßig zu beschränken erkennt
und verurteilt. Ein aktives Vorgehen gegen derartige Versuche ist für
VIBE daher selbstverständlich. Seit der Gründung im Frühjahr 1999 war
VIBE unter anderem an der Durchsetzung des Spam-Verbotes in
Österreich und der alljährlichen Verleihung der Big Brother Awards
beteiligt und wurde gegen Pläne aktiv, die eine Kostenpflicht beim
Rechtsinformationssystem (RIS) vorsahen. VIBE ist Mitglied im
weltweiten Dachverband Global Internet Liberty Campaign (GILC),
Gründungsmitglied von European Digital Rights (EDRi), Betreiber von
priv.at und Tagungsteilnehmer des Internetbeirats. Ein
Gründungsmitglied von VIBE hat als Vertreter der Internetbenutzer
einen Sitz im 7-köpfigen Domainbeirat.
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