- 12.06.2015, 13:16:18
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Urheberrechtsnovelle beschreitet falschen Weg
Wien (OTS) - Unklare Formulierungen im Leistungsschutzrecht für
Zeitungsverleger lassen massive Benachteiligungen für heimische KMU
erwarten. Die Fachgruppe der Gewerblichen Dienstleister fordert
deshalb ein funktionstüchtiges Leistungsschutzrecht, das alle
Marktteilnehmer gleich behandelt.
"Für den Wirtschaftsstandort Österreich ist das kein positives
Signal", kommentiert Fachgruppen-Obmann Gerhard Flenreiss die Novelle
des Urheberrechtgesetzes, das sich diese Woche in Begutachtung
befindet. Insbesondere das darin enthaltene Leistungsschutzrecht für
Zeitungsverleger ist der Fachgruppe Wien der Gewerblichen
Dienstleister ein Dorn im Auge. "Neue Regeln mit völlig ungeklärter
praktischer Umsetzbarkeit bedeuten besonders für innovative
Jungunternehmer unüberwindbare Hürden", kritisiert Flenreiss die
unpräzisen Formulierungen und die dadurch resultierende ungleiche
Auswirkung auf die Markteilnehmer.
Friendly Fire: Gesetzesnovelle benachteiligt EPU und KMU
Mit dem Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger sollen Medienhäuser
künftig für die Verwendung ihrer Nachrichten durch Suchmaschinen und
andere Online-Services abgegolten werden. Die Entwicklungen in
anderen europäischen Ländern zeigen jedoch, dass ein solches
Anlass-Gesetz, das sich gezielt gegen einen großen Markteilnehmer-
etwa einen Suchmaschinenbetreiber - richtet, nicht erfolgreich ist.
Ganz im Gegenteil: Es verfehlt klar sein Ziel und schwächt hingegen
heimische Klein- und Mittelbetriebe, die mit dem Gesetz gar nicht
"gemeint" waren.
Große Player können nämlich aufgrund ihrer Marktmacht eine für sie
machbare Lösung verhandeln, sofern sie als ausländische Unternehmen
nicht ohnehin außerhalb des Zugriffes dieses Gesetzes liegen.
"Heimische EPU und KMU verfügen weder über eine solche
Verhandlungsmacht noch über eine ‚Fluchtmöglichkeit‘ ins Ausland. Das
vorliegende Leistungsschutzrecht schadet deshalb dem Standort und der
unternehmerischen Entwicklung in Österreich", bringt Florian Laszlo,
Berufsgruppensprecher der Medienbeobachter, die Problematik auf den
Punkt.
Solch negative Auswirkungen wurden in Spanien sichtbar und auch
Deutschland schafft sein Leistungsschutzrecht - auf Initiative der
SPD - bald wieder ab. Noch dazu wird in Kürze eine EU-Richtlinie auf
den Weg gebracht, die sich diesem Thema umfassend annimmt.
Gewerbliche Dienstleister fordern Präzisierungen
"Wenn der Gesetzgeber meint, ein Leistungsschutzrecht sei vernünftig,
dann muss es klar formuliert werden und umfassend gelten. Es darf
nicht der Effekt eintreten, dass die österreichische Klein- und
Mittelbetriebe in einen Graubereich gedrängt werden, während große
internationale Konzerne nicht im selben Ausmaß von der Regelung
betroffen sind", stellt Laszlo klar und fordert weitere
Präzisierungen bezüglich der Umsetzung und Tarifierung. Diese sind
notwendig, um eine ungleiche Betroffenheit von einzelnen
Marktteilnehmern zu verhindern. "Ein Leistungsschutzrecht muss
funktionstüchtig sein und muss alle Marktteilnehmer gleich behandeln.
Dazu gehört auch, dass einzelne Nutzer nicht ganz einfach aus dem
Geltungsbereich des Gesetzes flüchten können", so der
Berufsgruppensprecher abschließend.
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