• 11.06.2015, 12:06:49
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Grüne/Johann: „Blaukalk-Bescheid war rechtswidrig“

Umweltjurist bezeichnet Blaukalkbescheid ohne Auflagen „wie eine Explosion“

Utl.: Umweltjurist bezeichnet Blaukalkbescheid ohne Auflagen „wie
eine Explosion“ =

Klagenfurt (OTS) - "Da bestimmte für die Blaukalk-Verarbeitung
notwendigen Anlagenteile im Jahr 2010 nicht existierten, hätte eine
Genehmigung seitens der Behörde nicht erteilt werden dürfen", erklärt
Grün-Abgeordneter Michael Johann anlässlich des gestrigen Befragung
der Mitglieder der Funk-Kommission im Untersuchungsausschuss. "Die
Sachverständigen hätten im Genehmigungsverfahren unbedingt auf die
fehlenden Anlagenteile hinweisen müssen, der Jurist hätte den
Bescheid nie erteilen dürfen."

Die Genehmigung von Blaukalk im Anzeigeverfahren war laut dem
renommierten Umweltjuristen Bernhard Raschauer mit Sicherheit
rechtswidrig, auch wenn in Österreich die Vorgehensweise üblich sei,
dass versucht werde, sich Projekte im Anzeigeverfahren genehmigen zu
lassen um ordentliche Genehmigungsverfahren mit
Öffentlichkeitsbeteiligung zu vermeiden.

Raschauer charakterisierte das Anzeigeverfahren für die Hinzunahme
von Blaukalk ohne Auflagen "wie eine Explosion" und bezeichnete
diesen als das entscheidende Thema: "Ein erfahrener Umweltjurist
hätte Bauchweh bekommen können. Sachverständige hätten hinterfragen
können, was Prof. Wurst gemessen hat."

Raschauer beschrieb die Situation bei der Genehmigung des
Blaukalkeinsatzes sehr treffend. Nach der Genehmigung der
Deponiesanierung habe alles schnell gehen müssen, damit W&P zum Zug
komme. Die Personen, die die Bescheide machten, handelten quasi im
öffentlichen Interesse, um das Geld in Kärnten zu halten. Für ein
ordentliches Genehmigungsverfahren nach UVP oder AWG war im Herbst
2010 zu wenig Zeit - kritische Einsprüche der Anrainer hätten das
Verfahren verzögern können.

"Der Zeitdruck im Herbst 2010, als das Werk zur Teilnahme am
Ausschreibungsverfahren für die Deponiesanierung einen
Behandlernachweis für Blaukalk brauchte, war vom Werk
selbstverschuldet", kritisiert Johann. "Denn seit 2004 bestand schon
die Absicht, Blaukalk aus der Deponie Brückl zu verarbeiten. Es wurde
verabsäumt, die notwendigen Schritte zur Adaptierung der Anlage und
zur Einholung einer Genehmigung rechtzeitig einzuleiten."

"Gerade bei der Verarbeitung von gefährlichen Abfällen wäre wegen
des damit eingehenden hohen Risikos eine besondere Sorgfalt im
Genehmigungsverfahren an den Tag zu legen. Das wurde verabsäumt,
nicht aus Sorglosigkeit, sondern um dem Werk zu helfen. Hier muss es
Konsequenzen geben, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen
können", fordert Johann.

Zu den juristischen Fragen rund um den HCB-Skandal hat der Grüne
Landtagsklub ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben, das nächste
Woche präsentiert wird.

(Schluss)

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