• 11.06.2015, 09:25:15
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Univ. Prof. Dr. Andreas Obruca: Eizellspende und PID sind totes Recht

Kinderwunschzentrum sieht die Novelle des FMedG kritisch. „Die Novelle kommt einem Verbot der Eizellspende gleich“, so der Leiter Andreas Obruca.

Utl.: Kinderwunschzentrum sieht die Novelle des FMedG kritisch. „Die
Novelle kommt einem Verbot der Eizellspende gleich“, so der
Leiter Andreas Obruca. =

Wien (OTS) - "Meines Wissens nach wird die Eizellspende in Österreich
weiterhin nicht angewandt", so die Einschätzung von Univ. Prof. Dr.
Andreas Obruca, Leiter des führenden Zentrums für
Fortpflanzungsmedizin, dem Kinderwunschzentrum Goldenes Kreuz. Vom
ursprünglich fortschrittlichen Entwurf des
Fortpflanzungsmedizingesetzes ist kaum etwas übrig geblieben: "Das
Vermittlungsverbot, also die Beschränkung der Eizellspende auf die
Bekannten- und Verwandtenspende, hat den Kreis jener Paare, die eine
solche in Anspruch nehmen können, bereits massiv reduziert", so
Obruca. Zusätzlich wurde auch eine Beschränkung der
Aufwandsentschädigung auf Barauslagen reduziert. "Somit wurden die
Bedingungen so eng gefasst, dass das Gesetz in der Praxis nicht
angewandt wird", erklärt Obruca.

Das Vermittlungsverbot bedeutet, dass Frauen, die für die
Verwirklichung ihres Kinderwunsches auf eine Eizellspende angewiesen
sind, sich selber eine Spenderin suchen müssen. Sprich, die Patientin
muss eine Bekannte, Freundin oder eine Verwandte finden, die sich
bereit erklärt, ihr Eizellen zu spenden. "Als sich das
Vermittlungsverbot abgezeichnet hat, war für uns klar: Diese Novelle
wird nicht vielen Frauen helfen", berichtet Obruca.

Eine Farce: Spenderinnen bekommen nur Fahrschein ersetzt

Das Gesetz wurde nun aber zusätzlich mit der Beschränkung
beschlossen, dass der Spenderin nur Barauslagen gegen Beleg ersetzt
werden. Das heißt, die Spenderin bekommt einen Fahrschein oder ein
Zugticket ersetzt. "Für eine Eizellspende sind aber mehrere Termine
erforderlich, die Spenderin wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit
Urlaubstage nehmen müssen. Dies sowie ein möglicher Verdienstentgang
werden nicht ersetzt. Damit muss die Spenderin zusätzlich zum
Eingriff Kosten auf sich nehmen, die ihr nicht ersetzt werden", so
Obruca. "Seit dem das Gesetz beschlossen wurde, hatten wir eine
einzige Patientin, die eine potentielle Spenderin mitgebracht hat,
die hat jedoch das Alterslimit von 30 Jahren überschritten",
berichtet Obruca. "Die Anzahl an Anfragen seitens Empfängerin und
Spenderin sind minimal und darüber hinaus kam es bisher nicht."

PID liegt auf Eis

Auch die heftig diskutierte Präimplantationsdiagnostik liegt auf Eis,
berichtet der Leiter des Kinderwunschzentrums: "Die Novelle schreibt
vor, dass "ein wissenschaftlicher Ausschuss für Genanalyse und
Gentherapie" über das Vorliegen der Voraussetzungen zu entscheiden
hat. Dieser Ausschuss ist jedoch bis dato nicht zusammen getreten.
Eine Anwendung ist daher derzeit nicht möglich."

Obruca: Betroffene werden durch das Gesetz gefoppt

Angesichts der großen Diskussion, das Gesetz wäre ein Dammbruch,
zeigt sich Obruca für die Patientinnen verärgert: "Die Betroffenen
wurden mit der Novelle gefoppt. Der Gesetzgeber hat vor allem die
Eizellspende zwar offiziell erlaubt, de facto hat sich nichts
geändert. Es wäre konsequenter gewesen, zum Verbot zu stehen."

Über das Kinderwunschzentrum:

Das Kinderwunschzentrum Goldenes Kreuz wurde im Juni 2000 von Univ.
Prof. Dr. Andreas Obruca und Univ. Prof. Dr. Heinz Strohmer gegründet
und ist Österreichs führendes Zentrum für Reproduktionsmedizin. Das
Institut bietet ein breites Spektrum an Behandlungen von der
In-Vitro-Fertilisation (IVF) bis zur PCOS-Behandlung. Moderne
Therapieansätze wie die Einnistungsspritze und -spülung oder der
"Ferti-Check" und der "SpermFertilityCheck" wurden im
Kinderwunschzentrum entwickelt bzw. erstmals angewandt.
Kinderwunschzentren bestehen neben Wien in Bratislava, in Łódź/Polen,
in Sibiu und Bukarest/Rumänien und in Sofia/Bulgarien.

http://kinderwunschzentrum.at/

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