Wien (OTS) - Fassungslos und mit Empörung musste der Bund
Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und
aktiver AntifaschistInnen die rot-blaue Regierungskoalition unter dem
sozialdemokratischen Landeshauptmann und stellvertretenden
Bundesparteivorsitzenden Hans Niessl zur Kenntnis nehmen.
Ein unglaublicher und unerhörter Bruch sozialdemokratischer Werte und
Grundsätze, geltender Beschlüsse von SPÖ-Parteitagen und ehrlichen
öffentlichen Äußerungen vieler sozialdemokratischer und
sozialistischer FunktionärInnen und Persönlichkeiten hat Verheerenden
Schaden angerichtet.
Der 43. Ordentliche Bundesparteitag vom 28. und 29. November 2014 in
Wien hat in einer einstimmig beschlossenen Resolution erneut
festgestellt, dass die SPÖ im besonderen Maße einer
antifaschistischen Tradition und den Opfern der Faschismen
verpflichtet ist.
Der Rechtspopulismus der FPÖ wird niemals soziale Probleme lösen. Die
soziale Frage ersetzt sie durch Hetze.
Das politische Vorgehen der SPÖ Burgenland erscheint insbesondere vor
dem Hintergrund der Resolution 14.01 des Parteitages 2014 "Keine
Koalition mit der FPÖ auf allen politischen Ebenen" als Affront gegen
die Grundwerte und Beschlüsse der österreichischen Sozialdemokratie.
Jede Koalition mit der FPÖ verbiegt auf beschämende Art und Weise
unser Drei-Pfeile-Symbol gegen Faschismus, Kapitalismus und Reaktion.
Biegen wir unsere drei Pfeile wieder gerade!
Vor diesem Hintergrund beschließt der Bundesvorstand der
Sozialdemokratischen FreiheitskämpferInnen, Opfer des Faschismus und
aktiver AntifaschistInnen den sofortigen Ausschluss von Hans Niessl
aus der Organisation der FreiheitskämpferInnen einzuleiten.
Weiters fordert der Bund Sozialdemokratischer FreiheitskämpferInnen
die Bundespartei zur Einleitung eines Schiedsgerichtsverfahrens wegen
Nichteinhaltung gültiger Parteitagsbeschlüsse auf.
Aussendung beschlossen von der Bundesvorstandssitzung der
Sozialdemokratischen Freiheitskämpfer/innen, Opfer des Faschismus und
aktiver Antifaschist/inn/en am Mittwoch, dem 10. Juni 2015.
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