• 09.06.2015, 12:01:11
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Festplattenabgabe: Falschmeldungen der IKT-Branche sind kunst- und urheberfeindlich

- Verw.gesellschaften: IKT Branche lanciert Falschmeldungen - Ziel: Rechtssicherheit für Konsumenten und Fairness für die Kunst

Utl.: - Verw.gesellschaften: IKT Branche lanciert Falschmeldungen
- Ziel: Rechtssicherheit für Konsumenten und Fairness für die
Kunst =

Wien (OTS) - Der vorliegende Gesetzesentwurf für ein neues
Urheberrecht wird heftig diskutiert. Allerdings leider nicht immer
sachlich und fundiert, wie die Telekom-Branche heute wieder bewiesen
hat. "Es ist ja nicht neu, dass die IKT-Branche mit gezielten
Falschmeldungen arbeitet. Das ist lediglich eine Fortsetzung ihrer
kunst- und urheberfeindlichen Haltung. Allerdings bleiben für den
Konsumenten viele Fragen offen. Denn für Smartphones ist eine
Vergütung von EUR 7,50 im Gespräch. Wie die Mobilfunkunternehmen dann
auf 62 EUR kommen, werden sie ihren Kunden erst ausführlich erklären
müssen," rechnet Dr. Franz Medwenitsch, Geschäftsführer der LSG, vor.
Dass Handys, Smartphones oder Festplatten teurer würden, sind
Horrormeldungen der Internetoffensive, die nicht belegbar sind: schon
bislang hat der Handel die Vergütungen eingepreist und kassiert.
Gerade die großen Unternehmen haben enorme Rückstellungen für die
Zahlung der Vergütung gebildet. Auch in Deutschland sei es nach
Einführung der Festplattenabgabe nicht zu Verteuerungen gekommen!
Aktuelle Ergebnisse der Arbeiterkammer zeigen überdies, dass das
Preisniveau der relevanten Geräte bereits innerhalb Österreichs stark
variiert - bis zu über 14 %. Genauso sind unsere Nachbarländer vom
Preisniveau kaum vergleichbar (weil teurer).

Festplattenabgabe: Kein Nachteil für Wirtschaftsstandort
Österreich!

Die Novelle stellt eindeutig klar, dass e-commerce-Lieferungen an
österreichische Konsumenten mit dem heimischen stationären Handel
gleichgestellt sind. Dr. Sandra Csillag, Geschäftsführerin der
Literar-Mechana: "Von einer Schädigung des Handels oder einer
Schwächung der Telko-Industrie kann doch keine Rede sein. In Wahrheit
sind es die österreichischen Künstlerinnen und Künstler, die um ihre
Existenz fürchten müssen." Was viele Österreicherinnen und
Österreicher nicht wissen - und was vom Handel und der IKT Industrie
natürlich verschwiegen wird: Schon jetzt hebt der Handel die Abgabe
zum Teil ein, leitet diese aber nicht an die
Verwertungsgesellschaften weiter. "Teuerungen sind nicht zu erwarten.
Erstens, weil der Handel die Abgabe zum Teil bereits eingepreist hat
und zweitens, weil Geräte in Nachbarländern, auch nach gesetzlicher
Einführung der Speichermedienvergütung, das gleiche Preisniveau wie
in Österreich aufweisen", erklärt Dr. Gernot Graninger,
Geschäftsführer der austromechana. Und weiter: "Auch das Argument,
dass Konsumenten beispielsweise Smartphones künftig im Ausland kaufen
würden, geht bei den üblichen Null-Euro Handy Aktionen ins Leere.
Schon jetzt sind zudem direkt versandte Waren genauso von der Abgabe
umfasst." Die Internetoffensive behauptet, dass 61% der Österreicher
laut einer Studie der Industrielobbying-Plattform bei Inkrafttreten
der Speichermedienvergütung im ausländischen Online-Handel einkaufen
würden. Dabei wird verschwiegen, dass der Internethandel genauso die
Vergütung bezahlen muss, was auch bisher der Fall gewesen ist. Der
EuGH hat das schon 2011 klar gestellt und bereits zuvor haben die
Verwertungsgesellschaften ausländische Firmen erfolgreich auf Zahlung
geklagt. In Österreich gibt es diese gesetzliche Klarstellung seit
2006.

Existenzsicherung für die österreichische Kunst

Die acht österreichischen Verwertungsgesellschaften vertreten die
Rechte von mehr als 60.000 Kunstschaffenden in Österreich. 50% der
Einnahmen werden individuell an die Rechteinhaber gemäß der
tatsächlichen Nutzungswahrscheinlichkeit verteilt, 50% gehen an die
Sozialen und Kulturellen Einrichtungen, die sich um soziale
Härtefälle und um die Nachwuchsförderung österreichischer Talente
kümmert. Diese Verteilung sowie die umfassenden, äußerst
transparenten Informationspflichten sind gesetzlich bereits seit
langem normiert und werden von den Verwertungsgesellschaften
umgesetzt.

Deckelung verfassungswidrig

Die gesetzliche Klarstellung der Speichermedienvergütung begrüßen
sowohl Kunstschaffende als auch alle acht Verwertungsgesellschaften.
Allerdings: Der vorliegende Entwurf stellt - mit seinen tariflichen
und betraglichen Deckelungen - eine Verschlechterung zum aktuellen
Modell dar. Der Gesetzesentwurf gefährdet eine faire Entlohnung der
Kunstschaffenden und widerspricht klar der EU-rechtlichen Vorgabe
eines "gerechten Ausgleichs" für die Urheber. "Das Ziel der fairen
Vergütung für die Künstler ist noch nicht erreicht. So ist die
Deckelung von 29 Millionen EUR willkürlich und für zwei völlig
unterschiedliche Ansprüche festgelegt (Reprographie und
Speichermedienvergütung), die Unterschiedliches abgelten. Das
Ergebnis für die Speichermedienvergütung ist erheblich geringer und
liegt weit unter dem international üblichen Rahmen. Hier hoffen wir,
mit unseren Forderungen im Namen der Künstler auf offene Ohren zu
stoßen," so Mag. Gernot Schödl, Geschäftsführer der VDFS.

Die acht österreichischen Verwertungsgesellschaften vertreten die
Rechte von mehr als 60.000 Kreativen, Kunstschaffenden und
Kulturproduzenten in den Sparten Musik, Film, Literatur, bildende und
darstellende Kunst, Fotografie und Rundfunk. Für ihre Tätigkeiten
verfügen sie über staatliche Betriebsgenehmigungen und werden von
einer eigenen Aufsichtsbehörde kontrolliert und beaufsichtigt. Die
österreichischen Verwertungsgesellschaften - bestehend aus AKM und
austromechana (Dr. Gernot Graninger), Bildrecht (Mag. Günter
Schönberger), Literar-Mechana (Dr. Sandra Csillag), LSG (Dr. Franz
Medwenitsch, Mag. Thomas Dürrer), VAM (Prof. Dr. Veit Heiduschka),
VDFS (Mag. Gernot Schödl) und VGR (Mag. Tina Sagmeister) - sorgen
dafür, dass Kreative, Kunstschaffende und Kulturproduzenten eine
faire Vergütung für die Nutzung ihrer Werke in Österreich erhalten.
Insbesondere sind die Verwertungsgesellschaften für die Einhebung der
Leerkassettenvergütung verantwortlich, mit der die Rechteinhaber für
die in Österreich erlaubte Privatkopie entschädigt werden. Seit
Jahren setzen sich die Vertreter der Verwertungsgesellschaften
gemeinsam mit den heimischen Kunstschaffenden für die Ausweitung der
Leerkassettenvergütung auf moderne Speichermedien ein, damit
KünstlerInnen und Kulturschaffende in Österreich auch in Zukunft von
ihrer Arbeit leben können.

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