• 09.06.2015, 10:52:07
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Hundstorfer: Teilpension im Ministerrat – weiterer Schritt, ältere ArbeitnehmerInnen länger in Beschäftigung zu halten

2014 wurden für Pensionen um 260 Mio. Euro weniger ausgegeben als veranschlagt – auch für 2015 wird Budgetunterschreitung erwartet.

Utl.: 2014 wurden für Pensionen um 260 Mio. Euro weniger ausgegeben
als veranschlagt – auch für 2015 wird Budgetunterschreitung
erwartet. =

Wien (OTS/BMASK) - Die Teilpension passierte heute, Dienstag, den
Ministerrat. "Mit der Teilpension, die nach der Logik der erweiterten
Altersteilzeit funktioniert, setzt die Bundesregierung einen weiteren
Schritt, um ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger im Beruf
zu halten", unterstrich Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Mit dem
Gesetz wird die im Regierungsprogram vereinbarte Form einer
Teilpension ab der Erreichung der Anspruchsvoraussetzungen für die
Korridorpension umgesetzt. Mehr Menschen länger in Arbeit bedeutet
auch mehr Lebens-Einkommen für die ‎Beschäftigten und mehr Einnahmen
für den Staat. "Die Teilpension ist ein wichtiger Eckpunkt einer
langen Reihe von Reformen im Pensionsbereich" unterstrich
Hundstorfer. Die Wirkungen auf das Budget 2014, das abgerechnet
wurde, zeigen sich klar: 198 Millionen Euro Budget-Unterschreitung
anstelle von 63 Millionen Euro Überschreitung; das bedeutet, dass wir
2014 in Summe 260 Millionen Euro weniger ausgegeben haben. "Ich bin
aufgrund der Wirtschaftsprognosen auch für 2015 optimistisch, dass
wir 86 Millionen Euro weniger ausgeben werden als veranschlagt", so
der Sozialminister. ****

Das ausgearbeitete Modell ist im Wesentlichen ein
Altersteilzeitgeldmodell in der kontinuierlichen Variante. Anstatt in
Korridorpension zu gehen, werden Beschäftigungsverhältnisses in
Teilzeit bis zum Regelpensionsalter gefördert. Es ist eine Reduktion
der wöchentlichen Arbeitszeit um 40 bis 60 Prozent möglich. Die
Pensionen bleiben damit abschlagsfrei. Um die Teilpension bekommen zu
können, muss man die Anspruchsvoraussetzungen für die Korridorpension
erfüllen.

Der Arbeitnehmer bekommt für die entfallene Arbeitszeit 50
Prozent Lohnausgleich, dieser wird durch das AMS bezahlt. Die
Sozialversicherungsbeiträge werden weiterhin zu 100 Prozent des
vorhergehenden Lohns entrichtet. Die Kosten dafür werden dem
Arbeitgeber zu 100 Prozent abgegolten. Die Administration erfolgt
durch das AMS.

Nach einer Aufbauphase bis 2020 werden im Jahresdurchschnitt
voraussichtlich 1.600 Personen Teilzeitpension beziehen. Die
jährlichen Kosten werden dann 31,5 Millionen Euro betragen. Diesen
Kosten ist der Minderaufwand bei alternativem Korridorpensionsbezug
bzw. Altersteilzeitgeldbezug sowie das zusätzliche jährliche
Abgabenaufkommen durch die längere Beschäftigung gegenzurechnen. In
Summe werden dies im Jahr 2020 bei rund 44,6 Millionen Euro sein.

Abschließend nannte der Minister ein Beispiel: Ein Angestellter
verdient 2.000 Euro brutto. Er erfüllt alle Anspruchsvoraussetzungen
für die Korridorpension, will aber aufgrund der hohen Abschläge doch
weiterarbeiten, jedoch mit reduzierter Arbeitszeit; er einigt sich
mit seinem Arbeitgeber auf Teilpension. Nun arbeitet der Angestellte
nur noch 20 Stunden, erhält dafür vom Arbeitgeber 1.000 Euro brutto,
hinzukommen noch 500 Euro brutto, die dem Arbeitgeber vom AMS ersetzt
werden. Die Sozialversicherung wird aber zur Gänze (also für 2.000
Euro) bezahlt. Bei 2.000 Euro brutto würde das 800 Euro ausmachen
(Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile) Da der Angestellte jedoch nur
20 Stunden arbeitet, werden dem Arbeitgeber 400 Euro für die
Sozialversicherungsbeiträge vom AMS ersetzt. Der Arbeitnehmer hat
sozialversicherungsrechtlich keine Nachteile, der Arbeitgeber bekommt
insgesamt 900 Euro ersetzt, die öffentliche Hand fördert damit einen
älteren Arbeitnehmer und erspart sich eine Korridorpension zu
bezahlen. (Schluss)

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