• 09.06.2015, 08:13:56
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St. Nikolausstiftung: 2. verpflichtendes Kindergartenjahr sinnvoll

ABER: Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kindergärten muss Hand in Hand gehen

Utl.: ABER: Verbesserung der Rahmenbedingungen in Kindergärten muss
Hand in Hand gehen =

Wien (OTS) - Die St. Nikolausstiftung, Trägerorganisation von über 80
Kindergärten und Horten in Wien, begrüßt den Vorstoß von
Bundesministerin Sophie Karmasin, ein zweites verpflichtendes
Kindergartenjahr einzuführen.

Die Forderung eines "beitragsfreien Kindergartens für ALLE
Vierjährigen" hat den entscheidenden Vorteil, dass allen Kindern eine
besondere Lern- und Erfahrungsumgebung geboten wird: Im
Kindergartenalltag können die Mädchen und Buben gemeinsam in einer
Gruppe positive soziale und dadurch auch sprachliche Erfahrungen
sammeln.

Der Kindergarten bietet allen Kindern die Chance, wichtige
Basiskompetenzen zu entwickeln: Die PädadogInnen gehen mit adäquaten
Lernimpulsen individuell auf den Entwicklungsstand der Kinder ein.
Diese "lernförderliche Umgebung" legt einen Grundstein für eine
gelungene Bildungslaufbahn und kommt vor allem Kindern zu Gute, die
kaum Anreize für diese wichtigen Entwicklungsschritte erhalten. "Die
Entscheidung der Bundesministerin hin zu einem zweiten
verpflichtenden Kindergartenjahr trägt zur Bildungsgerechtigkeit bei.
Hier werden von Anfang an Zugänge für ein faires Bildungssystem
geschaffen", unterstreicht Susanna Haas, MA, Pädagogische Leiterin
der St. Nikolausstiftung.

"Der Kindergarten wird seit einiger Zeit - auch von Seiten der
Politik - als erste Bildungseinrichtung wahrgenommen. Das ist gut so.
Dennoch muss ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr mit
strukturellen Reformen einhergehen. Nur durch eine bundesweite
Verbesserung der Rahmenbedingung im Kindergarten können auch die
erhöhten Anforderungen im Arbeitsalltag, die mit der Einführung eines
zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres einhergehen, verbessert
werden", erklärt Mag. Elmar Walter, Geschäftsführer der

St. Nikolausstiftung. Die Forderungen nach einem einheitlichen
Bundesrahmengesetz sind hier nachzulesen:
http://www.plattform-educare.org/2013/BRG%20Final%202013-07-13.pdf.

Einzigartiges Service der Stiftung: Entwicklungseinschätzung
für alle 4-Jährigen

Um Eltern bestmöglich über den Entwicklungsstand ihrer Kinder zu
informieren, bietet die St. Nikolausstiftung auf freiwilliger Basis
seit Jahren bei allen 4-jährigen Kindern eine
Entwicklungseinschätzung mit anschließendem Elterngespräch an.

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